Obwohl alleine über 30 Millionen Bürger in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer und Beamte, zu den Förderberechtigten bei der Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages zählen, verzichten nicht nur aus dieser Personengruppe noch über die Hälfte auf das geschenkte Geld vom Staat.

Mit der sogenannten Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Zusatzvorsorge für das Alter. Doch längst nicht jeder, der eine solche Zulage erhalten würde, weiß dies und/oder nimmt sie auch in Anspruch.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben bis Ende Juni 2013 rund 15,7 Millionen Personen Riester-Verträge abgeschlossen und somit die staatliche Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen genutzt. Doch einen Anspruch auf die entsprechende Riester-Förderung würde unter anderem über 30 Millionen Bürgern zustehen, da sie zu den gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten oder auch zu den Beamten gehören.

Dazu kommen noch deren Ehegatten sowie weitere Personengruppen, wie Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit und Arbeitslose mit Arbeitslosengeldbezug. Sie können ebenfalls in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, wenn sie einen Riester-Rentenvertrag abschließen.

Grundzulage und mehr

Bei jedem Riester-Vertrag – hier stehen diverse Varianten zur Verfügung – zahlt der Staat einen Zuschuss und will damit die private Altersvorsorge des Einzelnen unterstützen. Gefördert wird in Form der sogenannten Grundzulage von jährlich 154 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr je Kind, für das der Riester-Sparer Kindergeld erhält.

Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro jährlich. Zudem sind die Aufwendungen bis zu 2.100 Euro in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden.

Rund um die Riester-Rente

Die kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herunterladbare Broschüre „Die Riester-Rente“ gibt detailliert Auskunft, wer eine Förderung erhalten kann. Zudem wird ausführlich erklärt, wie die staatliche Förderung funktioniert. Daneben gibt es umfassende Informationen zu den verschiedensten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und wie sicher das eingezahlte Geld ist. Abgerundet wird die Broschüre durch Rechenbeispiele und übersichtliche Tabellen zur Riester-Rente.

Für alle, die sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen möchten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Fischer & Fischer Versicherungsfachmann. Dieser gibt Auskunft über die genaue Förderungshöhe und über den notwendigen Beitragseigenanteil, um den vollen Förderungsanspruch zu erhalten. Er hilft zudem bei der Auswahl der für die individuelle Situation passenden Riester-Variante.

(verpd)

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