Eine aktuelle Umfrage belegt, dass viele Erwerbstätige auf eine zusätzliche Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages setzen.

Dass man mit der gesetzlichen Rente alleine seinen Lebensstandard im Alter nicht halten kann, ist mittlerweile vielen bewusst. So setzt rund ein Drittel der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Erwerbstätigen zwischen dem 25. bis unter 65. Lebensjahr auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente. Dies belegt eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die jüngst veröffentlichte Studie „Endbericht Verbreitung der Altersversorgung 2015 (AV 2015)“ ist unter anderem der Frage nachgegangen, inwieweit sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte neben der gesetzlichen Rente zur Altersvorsorge auf eine staatlich geförderte Riester-Rente setzen.

Das Ergebnis ist, dass 2015 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen zwischen 25 und unter 65 Jahren mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgt. Die Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest Sozialforschung durchgeführt wurde, basiert auf einer schriftlichen Befragung von 10.992 Personen.

Riester-Rente: Das gibt es vom Staat

Grundsätzlich gilt, alle Förderberechtigten, wie fast alle gesetzlich Rentenversicherten und Beamten, sowie deren Ehepartner, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten staatliche Zulagen, wenn sie mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr als Eigenanteil in den Vertrag einzahlen. Das heißt, auch wenn der Ehepartner eines Förderberechtigten selbst keine Förderberechtigung hat, zum Beispiel, weil er als Selbstständiger nicht gesetzlich rentenversichert ist, erhält er eine staatliche Förderung, wenn er für sich einen Riester-Vertrag abschließt.

Jeder Riester-Sparer erhält vom Staat eine sogenannte Grundzulage von maximal 154 Euro pro Jahr dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Je Kind, für das dem Riester-Sparer Kindergeld zusteht, wird zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es sogar jeweils 300 Euro jährlich – vom Staat auf den Riester-Vertrag einbezahlt.

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens des Förderberechtigten in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Direkt Förderberechtigte können neben den Zulagen auch steuerliche Vorteile nutzen. So sind die in den Riester-Vertrag einbezahlten Prämien bis maximal 2.100 Euro steuerlich absetzbar. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt unter anderem von der Einkommenshöhe ab.

Flexibel der aktuellen Situation anpassbar

Übrigens: Ein Riester-Vertrag ist hinsichtlich der Prämienzahlung flexibel. Wer beispielsweise aufgrund Arbeitslosigkeit oder anderen Problemen finanzielle Schwierigkeiten hat, kann entweder weniger Prämien als bisher in einen abgeschlossenen Riester-Vertrag einzahlen oder diesen vorübergehend oder dauerhaft beitragsfrei stellen lassen.

Wer weniger Prämien einzahlt, als für die maximale Förderung notwendig wäre, bekommt zwar nicht die volle, aber zumindest eine anteilige Grund- und Kindergeldzulage gutgeschrieben.

Bei einer Beitragsfreistellung bekommt der Riester-Sparer zwar in der Zeit, in der er keine Prämien einbezahlt, auch keine Zulagen gutgeschrieben, doch er verliert seine bisher gewährten Zulagen und/oder Steuervorteile nicht. Bei einer Kündigung des Vertrages müssen dagegen unter anderem die gewährten Zulagen und/oder Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden.

Besonders beliebt bei Erwerbstätigen mit Kindern

Laut Umfrage zahlten im Jahr 2015 33,8 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten in einen Riester-Vertrag ein – im Detail waren es 30,1 Prozent der Männer und 38,1 Prozent der Frauen. Weitere zwei Prozent haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen, der zum Zeitpunkt der Umfrage beitragsfrei weitergeführt wurde.

Besonders hoch ist der Anteil der Riester-Sparer, die minderjährige Kinder haben. Während bei den kinderlosen sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten 28 Prozent einen Riester-Vertrag haben, sind es bei den Beschäftigten mit einem Kind 41 Prozent, mit zwei Kindern 48 Prozent und mit drei und mehr Kindern 50 Prozent. Dies liegt sicherlich auch an der jährlichen Zulage pro Kind, mit dem der Staat den Riester-Sparer fördert.

Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des für den individuellen Bedarf passenden Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.

Quelle: (verpd)

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