Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, werden Ferienarbeitern keine gesetzlichen Sozialversicherungs-Beiträge von ihrem Lohn abgezogen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist darauf hin, dass Schüler und Studenten, aber auch andere Personen für einen Aushilfsjob keine gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge zahlen müssen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) müssen Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr nur eine „kurzfristige“ Beschäftigung ausüben – also insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder siebzig Arbeitstage arbeiten –, keine Sozialversicherungs-Beiträge entrichten.

Allerdings muss die zeitliche Begrenzung bereits von vornherein festgelegt sein, wie es beispielsweise oftmals bei Studenten oder Schülern der Fall ist, die nur während der Schul- oder Semesterferien einem Ferienjob nachgehen. Übt jemand während eines Kalenderjahres jedoch mehrere Beschäftigungs-Verhältnisse dieser Art aus, werden diese zusammengerechnet. Wird die genannte Zeitvorgabe damit überschritten, müssen Sozialversicherungs-Beiträge entrichtet werden.

Wann auch Minijobs sozialabgabenfrei sind

Eine Beschäftigung, die zwar längerfristig angelegt ist, der regelmäßige Verdienst jedoch auf das ganze Jahr gerechnet 450 Euro im Monat nicht überschreitet, gilt als Minijob. Zwar sind seit dem 1. Januar 2013 auch Minijobber generell rentenversicherungs-pflichtig, allerdings können sich (nicht nur) Studenten und Schüler mit einem Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen.

In diesem Fall zahlen dann auch Ferienjobber, die einen Minijob ausüben, keine Sozialabgaben von ihrem Lohn. Nur der Arbeitgeber muss für einen Minijobber – egal, ob sich dieser von der Rentenversicherungs-Pflicht hat befreien lassen oder nicht – eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung entrichten.

Weitere Informationen zum Thema Ferienjobs, Minijobs und Sozialversicherung gibt es unter der Service-Telefonnummer 0800 10004800 und in den online herunterladbaren Broschüren „Tipps für Studenten“, „Minijob – Midijob“ der DRV sowie online bei der Minijob-Zentrale.

Quelle: (verpd)

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