Eine Beerdigung kann je nach Art und Umfang eine drei- bis fünfstellige Summe kosten. Damit die eigenen Wünsche für das letzte Geleit umgesetzt werden, ohne seine Hinterbliebenen über Gebühr finanziell zu belasten, ist es sinnvoll, entsprechend vorzuplanen und vorzusorgen.

In der Regel gehört eine anonyme Urnenbeerdigung zu den günstigsten und eine Erdbestattung mit zu den teuersten Bestattungsformen. Wer sicherstellen möchte, dass die Hinterbliebenen wissen, was man sich für eine Beerdigung wünscht, sollte dies schriftlich festhalten. Um im eigenen Todesfall die Hinterbliebenen nicht wegen der Beerdigung in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, kann man mit einer entsprechenden Sterbegeldversicherung vorsorgen.

Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinandersetzt und beispielsweise schriftlich festlegt, wie die eigene Beerdigung aussehen soll und zudem finanziell vorsorgt, damit die Bestattung auch problemlos bezahlt werden kann, erleichtert seinen Angehörigen im Fall des Falles vieles. Mithilfe einer sogenannten Bestattungsverfügung kann man seine Wünsche zur eigenen Beerdigung, wie die Bestattungsart, die Ausführung des Sarges oder der Urne und des Grabsteins sowie zur Art und zum Umfang einer Trauerfeier angeben.

Die Bestattungsverfügung kann als einzelne Verfügung, im Rahmen eines Testaments oder in einer Vorsorgevollmacht verfasst sein. Hat man finanziell für die eigenen Beerdigungskosten vorgesorgt, beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung, sollte auch darauf schriftlich, zum Beispiel in der Bestattungsverfügung hingewiesen werden. Die Bestattungsverfügung sollte bei einem Angehörigen, beim Pfarramt oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.

Die Kosten der eigenen Beerdigung

Die Kosten für eine Beerdigung müssen gemäß Paragraf 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) üblicherweise die Erben übernehmen. Können die Erben die Bestattungskosten aus finanziellen Gründen nicht zahlen, ist der jeweils nächste Unterhaltspflichtige des Verstorbenen wie zum Beispiel sein Ehepartner oder falls dieser nicht mehr lebt, seine Kinder zur Kostenübernahme verpflichtet.

Wie teuer eine Beerdigung und die letzte Ruhestätte werden, hängt von diversen Faktoren ab. Entscheidend ist hier unter anderem die Bestattungsart, ob eine Trauerfeier gewünscht wird, welcher Sarg, welche Urne, welcher Grabstein und welcher Blumenschmuck ausgesucht werden, inwieweit Traueranzeigen geschaltet werden sowie die Höhe der Friedhofsgebühren und Grabpflegekosten.

Während zum Beispiel eine anonyme Urnenbestattung ohne Trauerfeier bereits für wenige Hundert Euro zu haben ist, kann eine Erdbestattung mit einem edlen Sarg, einem aufwendigen Grabstein und einer großen Trauerfeier rund 30.000 Euro oder mehr kosten.

Finanzielle Absicherung der Beerdigung

Mit einer zu Lebzeiten abgeschlossenen Sterbegeldversicherung lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Wünsche zur Beerdigung von den Angehörigen auch in finanzieller Sicht erfüllt werden können. Eine solche Police zahlt nach dem Ableben des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an den vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten.

Der Versicherungskunde kann in der Police einen Begünstigten vermerken lassen, der dann im Todesfall die versicherte Leistung erhält. Sinnvollerweise sollte dieser Begünstigte mit der Organisation der Beerdigung betraut und für die Übernahme der Beerdigungskosten zuständig sein. Ist in der Sterbegeld-Police kein Begünstigter festgelegt, erhalten die gesetzlichen oder per Testament verfügten Erben die fällige Versicherungssumme ausbezahlt.

In einigen Sterbegeld-Versicherungsverträgen kann auch vereinbart werden, dass die Auszahlung der Versicherungssumme an ein bestimmtes Bestattungsinstitut erfolgt, mit dem der Versicherte bereits die näheren Einzelheiten zur gewünschten Bestattung vereinbart hat. Es gibt auch Sterbegeldversicherer, die mit Bestattungsinstituten zusammenarbeiten. Wenn der Versicherte es wünscht, übernimmt in dem Fall das vom Versicherer benannte Bestattungsinstitut die Organisation und Durchführung der Beerdigung und rechnet die Kosten dann direkt mit dem Versicherer ab.

Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen

Die Beitragshöhe einer Sterbegeldversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. In der Regel gilt, je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag.

Bei einer Sterbegeldversicherung sind die laufenden Versicherungsbeiträge bis höchstens zum Ende einer vereinbarten Einzahlungsdauer oder maximal bis zu einem bestimmten Höchstalter, in der Regel bis zum 65., 75. oder 85. Lebensjahr des Versicherten zu zahlen.

Bei einigen Versicherern ist statt einer kontinuierlichen Prämienzahlung auch eine Einmalzahlung möglich.

Wenn eine Wartezeit vereinbart ist

Während beim Antrag einer Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung meist umfassende Gesundheitsfragen zu beantworten sind, entfällt dies zum größtenteils beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Sind vom Versicherten bei der Beantragung einer Sterbegeldpolice keine oder nur wenige Gesundheitsfragen zu beantworten, ist in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen in der Regel eine Wartezeit für die Auszahlung der vollen Versicherungsleistung im Sterbefall festgelegt.

Je Policenvereinbarung kann diese Wartezeit zwischen sechs und 48 Monate ab Vertragsbeginn betragen. Tritt der Todesfall innerhalb einer in der Police vereinbarten Wartezeit ein, wird ein in den Policenbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Versicherungssumme – oft die bisher eingezahlten Beiträge – ausgezahlt.

Ist die Todesursache ein Unfall, verzichten jedoch viele Sterbegeldversicherer auf eine in der Police festgelegte Wartezeit und zahlen die volle oder, wenn vereinbart, sogar die doppelte Versicherungssumme aus.

Quelle: (verpd)

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