Bereits zu Lebzeiten kann man vorsorgen, dass man beim Ableben eine würdevolle Beisetzung erhält, und zwar ohne dass die Hinterbliebenen für die Bestattungskosten aufkommen müssen.

Die Kosten einer Beerdigung können je nach Art und Ausführung schnell zwischen einem vier- bis fünfstelligen Betrag liegen. Wer nicht möchte, dass seine Angehörigen dafür aufkommen müssen, kann mit einer Sterbegeldversicherung entsprechend vorsorgen.

Eine Beerdigung ist meist kostspielig. Neben den verschiedensten Kosten unter anderem für Überführung, Blumenschmuck, Traueranzeigen, Trauerfeier und Grabnutzungsgebühren unterscheiden sich die Ausgaben je nach gewählter Bestattungsart sowie Ausführung von Sarg und Grabstein erheblich.

Mit dem Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung, die von vielen Lebensversicherern angeboten wird, kann man bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass den Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch die Beerdigungskosten aufgebürdet werden.

Vorsorge für die letzte Ruhestätte

Der Versicherungskunde zahlt bei der Sterbegeld-Police über eine vereinbarte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter einen geringen monatlichen Betrag ein. Stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten, dies kann ein Angehöriger oder ein Vertrauter sein, zum Beispiel für die Begleichung der Beerdigungskosten ausbezahlt.

In manchen Sterbegeld-Versicherungen sind neben der Geldleistung auch sogenannte Assistance-Leistungen wie die Vermittlung eines Bestattungsunternehmens vor Ort und die Organisation der Trauerfeier als Zusatz versicherbar.

Einige Sterbegeldversicherer arbeiten mit Bestattungsinstituten zusammen. In dem Fall kann in der Versicherungspolice auch vereinbart werden, dass im Todesfall die Versicherungssumme direkt das Bestattungsunternehmen, das die Beerdigung organisiert und durchführt, erhält.

Je jünger, desto günstiger

Die Prämienhöhe einer Sterbegeldversicherung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss ab. Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag. Die Einzahlphase beträgt in der Regel 20 Jahre oder besteht üblicherweise bis zu einem Höchstalter von 85 Jahren. Bei einigen Versicherern ist statt einer kontinuierlichen Zahlweise auch eine Einmalzahlung möglich.

Für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel keine oder nur wenige Gesundheitsfragen zu beantworten. Wer eine Sterbegeldversicherung abschließt, unterliegt einer Wartezeit von zum Beispiel sechs Monaten oder zwei Jahren, die in den Versicherungs-Bedingungen geregelt ist. Stirbt der Versicherte innerhalb der Wartezeit, wird ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. Tritt der Tod des Versicherten nach der Wartezeit ein, bekommen die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme.

In den meisten Policen gilt die Wartezeitregelung jedoch nicht, wenn der Tod infolge eines Unfalles eintritt. In diesem Fall wird auch beim Ableben innerhalb der Wartezeit die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden