Wer vermeiden will, dass im Falle des eigenen Ablebens die Angehörigen für die Beerdigungskosten aufkommen, sollte bereits zu Lebzeiten entsprechend vorsorgen.

Bei einer Beerdigung müssen diverse Entscheidungen getroffen werden, vom Ort und der Art der Bestattung bis hin zur Ausgestaltung der Beerdigung. Für Angehörige ist es meist eine Erleichterung zu wissen, welche Wünsche der Verstorbene bezüglich seiner Bestattung gehabt hat. Ebenfalls eine Entlastung für die Hinterbliebenen ist es, wenn der Verstorbene auch bereits für die anfallenden Beerdigungskosten vorgesorgt hat.

Die Kosten einer Beerdigung für Überführung, Sarg, Urne oder Grabstein, Grabnutzungsgebühren, Blumenschmuck, Traueranzeigen und Trauerfeier liegen eigentlich immer mindestens im vierstelligen Bereich. Sie können aber auch schnell 10.000 Euro und mehr betragen, insbesondere wenn eine Grabpflege für einige Jahre mit eingerechnet wird.

Wer bereits zu Lebzeiten sichergehen möchte, dass nach seinem Ableben die Angehörigen nicht mit den Beerdigungs- und Grabpflegekosten belastet werden, kann mit dem Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung entsprechend vorsorgen.

Entlastung für die Hinterbliebenen

Viele Lebensversicherer bieten eine solche Sterbegeld-Versicherung an. Für den Abschluss einer solchen Police müssen im Gegensatz zu einer normalen Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung vom Versicherten in der Regel nur wenige oder gar keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei einer Sterbegeld-Police zahlt der Versicherungskunde bis zum Ende einer vereinbarten Einzahlungsdauer oder maximal bis zu einem bestimmten Höchstalter, in der Regel bis zum 85. Lebensjahr des Versicherten, einen geringen Monatsbetrag ein.

Danach besteht der Versicherungsschutz beitragsfrei bis zum Tod des Versicherten weiter. Einige Versicherer bieten statt einer kontinuierlichen Zahlweise auch eine Einmalzahlung an. Die Höhe der Prämie einer Sterbegeldversicherung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag.

Nach dem Ableben des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme an den in der Police vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten ausbezahlt. Als Begünstigter kann zum Beispiel ein Angehöriger oder auch ein Vertrauter in der Police festgelegt werden, der für die Begleichung der Beerdigungskosten aufkommt. Sollte kein Begünstigter im Vertrag festgelegt worden sein, erfolgt die Auszahlung an den gesetzlichen oder vom Versicherungskunden bestimmten Erben.

Organisation der Bestattung

Optional kann in einigen Sterbegeld-Policen als Versicherungsleistung neben der Auszahlung der Versicherungssumme auch die Vermittlung eines Bestattungsunternehmens vor Ort und die Organisation der Trauerfeier mitvereinbart werden. Manche Sterbegeldversicherer arbeiten auch direkt mit Bestattungsinstituten zusammen. In diesem Fall kann in der Versicherungspolice auch vereinbart werden, dass im Todesfall die Versicherungssumme direkt an das Bestattungsunternehmen ausbezahlt wird, das die Beerdigung organisiert und durchführt.

Bei einer Sterbegeldversicherung tritt in der Regel nach dem Vertragsabschluss eine Wartezeit in Kraft. Diese kann je nach Versicherer zwischen einem halben und vier Jahren betragen und ist im Detail in den Versicherungs-Bedingungen, die der Police zugrunde liegen, aufgeführt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Wartezeit, wird ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. Tritt der Tod des Versicherten nach der Wartezeit ein, bekommt der Begünstigte die vereinbarte Versicherungssumme.

Es ist oft auch vereinbart, dass im Falle eines Unfalltodes auch während der Wartezeit die volle Versicherungssumme ausbezahlt wird. Damit die Beerdigung nicht nur finanziell geregelt ist, kann man seine Wünsche bezüglich der Bestattungsform und der Trauerfeierlichkeiten mit den Angehörigen noch zu Lebzeiten besprechen. Man kann aber auch eine sogenannte Bestattungsverfügung erstellen, in der die Wünsche schriftlich aufgeführt sind, und diese einem Angehörigen, beim Pfarramt, Hausarzt oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegen.

Quelle: (verpd)

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