Nicht in jedem Bereich bleibt man auch als Studenten über eine bestehende Versicherungspolice der Eltern mitversichert. Daher ist es für alle, die ein Studium beginnen oder auch schon länger studieren, wichtig zu prüfen, inwieweit sie richtig abgesichert sind. Anderenfalls kann es teuer werden.

Kein Student kann sich sicher sein, dass ihm nicht doch ein Malheur passiert, bei dem er einen anderen verletzt oder dessen Hab und Gut schädigt. Doch auch der Student selbst oder sein Eigentum kann aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalles oder durch ein anderes Risiko geschädigt werden. In beiden Fällen ist es wichtig, richtig versichert zu sein, damit kein finanzielles Fiasko droht. Nicht für alle Gefahren reicht hier der Versicherungsschutz über die Eltern, sofern der Student hier noch mitversichert ist, aus.

Es gibt viele Risiken, die auch für einen Studenten ohne einen passenden Versicherungsschutz eine hohe finanzielle Gefahr bedeuten. Zwar bleibt man auch als Student, selbst wenn man volljährig ist, in einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern weiterversichert – allerdings nur, solange bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Bei manchen Policen entfällt zum Beispiel die Mitversicherung in einer elterlichen Versicherungspolice, wenn der Student ein bestimmtes Alter überschritten, eine Berufsausbildung abgeschlossen und/oder neben dem Studium ein eigenes Erwerbseinkommen hat. Für manche Risiken benötigt man bereits ab dem 18. Lebensjahr oder auch wenn man aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, eine eigene Police.

Der eigene Hausrat

Ein Beispiel dazu ist die Absicherung des eigenen Hausrates. Solange ein Student noch bei den Eltern wohnt, ist sein Hab und Gut über eine bestehende Hausratversicherung der Eltern gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden versichert. Zieht er jedoch um und hat einen eigenen Hausstand, benötigt er dafür eine eigene Hausratpolice.

Je nach Vertragsvereinbarung in der Hausratversicherung der Eltern kann es jedoch sein, dass ein WG-Zimmer oder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim nicht als eigener Hausstand gewertet wird. In diesem Fall wäre der Hausrat des Studierenden im Rahmen einer bestehenden sogenannten Außenversicherung in der elterlichen Hausratpolice weiterhin abgesichert. Allerdings kann ein solcher Außenschutz zeitlich, aber auch bis zu einem vereinbarten prozentualen oder beitragsmäßigen Versicherungssummen-Anteil begrenzt sein.

Manche Hausratversicherer bieten aber auch teils gegen Aufpreis eine umfassende Mitversicherung des Hausrates eines volljährigen Kindes im Rahmen der elterlichen Hausratpolice, wenn der Sprössling nur wegen eines Studiums oder einer Ausbildung woanders wohnt.

Diese Absicherung ist existenziell

Zur wichtigsten Absicherung gehört eine Privathaftpflicht-Versicherung. Denn jeder, auch ein Student, haftet für Schäden, die er durch ein Missgeschick bei anderen verursacht, mit dem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe. Wer zum Beispiel als Fahrradfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer verletzt wurde, muss mit Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen im sechs- bis siebenstelligen Bereich rechnen. Eine Privathaftpflicht-Police übernimmt derartige Schäden.

Sie wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen, die an den Versicherten von Dritten gestellt werden, ab. Volljährige unverheiratete Studenten bleiben, egal ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht, normalerweise bei einer bestehenden Privathaftpflicht-Police der Eltern mitversichert, sofern sie vorher nicht bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. Ein erstes Bachelorstudium und ein unmittelbar angeschlossenes Masterstudium zählen in der Regel noch als Erstausbildung. Allerdings ist es hier empfehlenswert, beim Versicherer oder Vermittler nachzufragen.

Bei meist älteren Versicherungsverträgen kann gemäß den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen auch noch vereinbart sein, dass ein Kind, selbst wenn es noch studiert, nur maximal bis zum 25. oder 27. Lebensjahr kostenlos mitversichert ist. Grundsätzlich sollte man bei Studienbeginn unbedingt prüfen, ob bis zum voraussichtlichen Studienende ein entsprechender Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern besteht beziehungsweise ab wann eine eigene Police notwendig ist.

Kostenschutz bei Streitigkeiten

Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht-Versicherung sind auch in einer Privatrechtsschutz-Police der Eltern volljährige, unverheiratete Studenten normalerweise während der Zeit ihrer Erstausbildung kostenlos mitversichert. Doch auch hier gibt es insbesondere bei älteren Policen oft eine Altersbeschränkung bis zum 25. oder 27. Lebensjahr. In aktuelleren Versicherungsverträgen sind häufig erwachsene, ledige Kinder sogar so lange kostenlos mitversichert, bis sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, für die sie Gehalt bekommen.

Wie bei der Privathaftpflicht-Versicherung zählt in der Regel ein Masterstudiengang direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium insgesamt als Erstausbildung. Normalerweise gilt auch hier eine Ausbildungsvergütung im Rahmen eines Dualen Studiums ebenso wie BAföG oder ein ausgeübter Studentenjob nicht als Gehalt im Rahmen einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit. Das heißt, der Student bleibt zum Beispiel trotz Studentenjob bei den meisten Privatrechtsschutz- und Privathaftpflicht-Policen der Eltern mitversichert.

Da dies jedoch nicht generell gilt, sollte man zur Sicherheit beim jeweiligen Versicherer oder Vermittler nachfragen. Übrigens: Normalerweise ist in einer Verkehrsrechts- oder kombinierten Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Police der Eltern ein volljähriges Kind in seiner Eigenschaft als Fahrer zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten nach einem Unfall nur versichert, wenn das benutzte Kfz auf ein Elternteil angemeldet ist. Wer ein auf sich oder auf Freunde und Bekannte angemeldetes Fahrzeug fährt, benötigt für den Fahrerrechtschutz dagegen eine eigene Verkehrsrechtsschutz-Police.

So ist man als Student krankenversichert

Sind die Eltern oder ein Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert, kann ein Student bis zum 25. Lebensjahr – unter bestimmten Kriterien auch länger – im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern das Monatseinkommen des Studenten maximal 445 Euro oder bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) höchstens 450 Euro beträgt. Ist das Elternteil mit dem höheren Verdienst privat krankenversichert, kann der Student sich privat oder gesetzlich krankenversichern.

Studenten, für die keine GKV-Familienversicherung möglich ist, können sich bis zum 30. Lebensjahr und maximal bis zum 14. Semester mit einem speziellen „Studententarif“ selbst in der GKV versichern. Der GKV-Monatsbeitrag liegt dafür derzeit bei 76,85 Euro für die gesetzliche Kranken- und 22,94 Euro beziehungsweise bei ab 23-jährigen Kinderlosen bei 24,82 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag. Dieser kann je nach Krankenkasse derzeit bis zu 16,54 Euro im Monat betragen.

Studenten können aber auch in die private Krankenvoll- und Pflegeversicherung (PKV) zu vergünstigten Studententarifen wechseln. Je nach Vertragsvereinbarung bietet eine PKV bessere Leistungen als die GKV. Wer in die PKV wechseln möchte, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ersten Studiums einen Antrag auf Versicherungspflicht-Befreiung bei der bisherigen Krankenkasse stellen. Anderenfalls ist ein Wechsel von der GKV zur PKV in der Regel erst nach dem 30. Geburtstag, nach dem 14. Fachsemester oder mit Beendigung des Studiums möglich.

Gut abgesichert auch im Ausland

Die genannten Regeln zur Krankenversicherung gelten nicht für Studenten in einem Dualen Studium. Sie sind, da sie währenddessen ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhalten, wie ein normaler Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert. Von ihrem Gehalt werden die entsprechenden GKV-Beiträge an die jeweilige Krankenkasse abgezogen.

Eine Besonderheit gilt für Studenten, die zeitweise im Ausland sind, egal ob sie dort studieren, ein Praktikum ableisten oder im Urlaub sind. Sie sollten auf alle Fälle eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da die GKV medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union oftmals gar nicht übernimmt. Zudem sollte geprüft werden, inwieweit die sonstigen Versicherungspolicen wie die Privathaftpflicht- oder -Rechtschutz-Versicherung im Ausland gelten.

Grundsätzlich unterliegen auch Studenten der Gefahr, dass sie durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden. Sozialversicherungen wie die gesetzliche Rentenversicherung bieten, wenn überhaupt ein Anspruch darauf besteht, diesbezüglich nur eine minimale Einkommensabsicherung. Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeits-Versicherung lässt sich dieses Risiko absichern. Prinzipiell ist es für Studenten ratsam, sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, inwieweit eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern vorhanden ist oder noch Absicherungslücken bestehen.

Quelle: (verpd)

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