Wer ein Studium an einer Hoch- oder Fachhochschule beginnt, sollte auch den eigenen Versicherungsschutz prüfen, denn nicht in jedem Fall ist ein Student über einen bestehenden Versicherungsschutz der Eltern gegen existenzielle Risiken abgesichert.

Auch ein Student kann sich nicht sicher sein, dass ihm ein Missgeschick passiert, bei dem er einen anderen schädigt. Zudem kann er auch selbst oder sein Eigentum, beispielsweise bei einem Unfall oder durch andere Risiken, zu Schaden kommen. Daher ist eine finanzielle Absicherung dieser und anderer Gefahren notwendig, damit nicht bereits in jungen Jahren die finanzielle Existenz bedroht ist.

In vielen Bereichen kann auch ein erwachsener Student in bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert sein. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zudem sind nicht immer alle existenziellen Risiken durch eine Police der Eltern abgedeckt.

Unverzichtbarer Haftpflichtschutz

Zu den wichtigsten Absicherungen, die auch ein Student haben sollte, gehört die private Haftpflichtversicherung. Der Grund: Jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet laut Gesetz für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen.

Eine Privathaftpflicht-Police ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Haben Eltern eine solche Police, bleiben volljährige unverheiratete Kinder, auch wenn sie studieren, hier mitversichert, egal ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht.

Allerdings gilt dies in der Regel nur, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt: Ein erstes Bachelorstudium und ein unmittelbar angeschlossenes Masterstudium zählen in der Regel noch als Erstausbildung. Wer jedoch eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen und/oder bereits voll gearbeitet hat und dann erst ein Studium beginnt, benötigt einen eigenen Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag.

Wenn man seine Rechte durchsetzen muss

Ähnliches gilt auch für die private Rechtsschutz-Versicherung. Besteht eine solche Police für die Eltern, sind deren volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos, bis zu einer in den Versicherungs-Bedingungen festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. oder 27. Lebensjahr, mitversichert.

In neueren Rechtsschutz-Policen können erwachsene, ledige Kinder ohne Altersbeschränkung teils so lange kostenlos mitversichert sein, bis sie in Vollzeit einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, für die sie regelmäßig ein Gehalt bekommen. Während der Ausbildung egal ob als Auszubildender oder Student, bleibt die Mitversicherung trotz Ausbildungsgehalt, BAföG-Bezug und/oder einem gelegentlich ausgeübten Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, bestehen.

Eine Privatrechtsschutz-Police bietet einen Kostenschutz für den Studenten, denn auch er kann in die Lage kommen, seine Rechte gerichtlich einklagen zu müssen, wie zum Beispiel einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Unfallgegner. Eine passende Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bietet hier in vielen Bereichen Kostenschutz.

Hat der Student einen Pkw oder ein Motorrad auf sich zugelassen oder nutzt Kraftfahrzeuge von Freunden, sollte jedoch geprüft werden, ob eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Police der Eltern ihm als Fahrer und Halter dieser Fahrzeuge Versicherungsschutz gewährt. Ist dies nicht der Fall, wie zum Beispiel in vielen älteren Policen, dann benötigt der Student für den Versicherungsschutz eine eigene Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.

Wenn man in einer Studentenbude wohnt

Normalerweise ist bei einer Hausratversicherung der Eltern das Hab und Gut eines studierenden Kindes nur so lange gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden abgesichert, wie es noch zu Hause wohnt. Sobald der Student auszieht und einen eigenen Hausstand gründet, ist eine eigene Hausrat-Police notwendig.

Handelt es sich jedoch um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim, werden diese Räumlichkeiten üblicherweise nicht als eigener Hausstand gewertet. In dem Fall kann, sofern in den Versicherungs-Bedingungen vereinbart, weiterhin eine Absicherung über die Hausratpolice der Eltern bestehen.

Es gibt aber auch Hausratversicherer, die teils gegen Aufpreis eine umfassendere Mitversicherung des Hausrates der Kinder in der Hausratpolice der Eltern gewähren, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums woanders in eine Wohnung gezogen ist.

Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein Student kann bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden, wenn beide Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sind. Eine Familienversicherung ist auch möglich, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen maximal 5.550 Euro monatliche Einkünfte hat und privat krankenversichert ist.

Zudem darf das Monatseinkommen des Studenten maximal 485 Euro – bei einem Minijob maximal 520 Euro – betragen, ansonsten ist keine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich. Studenten, für die keine Familienversicherung möglich ist, können sich bis zum 30. Lebensjahr mit einem speziellen Studententarif, der „Krankenversicherung der Studenten“, kurz KVdS selbst in der GKV versichern.

Der Monatsbeitrag liegt dafür derzeit bei 82,99 Euro für die gesetzliche Kranken- sowie für die gesetzliche Pflegeversicherung 32,48 Euro für ab 23-jährige kinderlose Studenten (bei jüngere Studenten oder Studenten mit Kindern sind es 27,61 Euro). Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag – je Krankenkasse sind das zusätzlich zwischen etwa sieben bis rund 15 Euro im Monat.

Privater Krankenschutz

Studenten können aber auch eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung (PKV) zu vergünstigten Studententarifen wählen. Je nach Vertragsvereinbarung bietet eine PKV bessere Leistungen als die GKV. Wer in die PKV wechseln möchte, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ersten Studiums einen Antrag auf Versicherungspflicht-Befreiung bei der bisherigen Krankenkasse stellen.

Wer in der GKV kostenlos familienversichert sein will, aber einen besseren Versicherungsschutz wünscht, als ihn die Krankenkassen bieten können, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Entsprechende Policen gibt es für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich.

Übrigens, jeder Student, der ins Ausland verreist, sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, wenn überhaupt, oftmals nur einen Teil der anfallenden Kosten, wenn man aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit im Ausland medizinische Hilfe benötigt.

Weitere existenzielle Risiken absichern

Zudem gilt: Egal, wo ein Unfall oder eine schwere Erkrankung eintritt, reichen die möglichen Leistungen der Sozialversicherungen oft nicht, um alle Folgekosten bei einer erlittenen Invalidität, abzudecken. Dazu zählen beispielsweise die Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung oder die Anschaffungskosten für ein auf das Handicap abgestimmtes Auto.

Auch die späteren Einkommenseinbußen, die der Betroffene nach einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zu einer gesunden Person mit der angestrebten Ausbildung hat, werden durch die Sozialversicherungen nicht ausgeglichen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zahlreiche Lösungen wie eine Berufsunfähigkeit-Versicherung an, um sowohl einen fehlenden als auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch die Situation des (angehenden) Studenten analysieren und klären, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen oder bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist.

Quelle: (verpd)

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