Herbst- und Winterstürme sind keine Seltenheit. Welche Maßnahmen helfen, um Sturmschäden an einem Haus zu vermeiden, und was Hausbesitzer beachten sollten, um nach einem eingetretenen Schaden möglichst schnell Schadenersatz von der Versicherung zu erhalten.

Grundsätzlich hängt das Schadenrisiko, das ein Sturm mit sich bringt, von der Windstärke des Sturmes ab. Es gibt jedoch einige Verhaltensmaßnahmen, die helfen, sich und sein Gebäude vor schweren Sturmschäden zu schützen. Zudem gibt es einiges, das es zu beachten gilt, damit nach einem Sturmschaden eine bestehende Sturmversicherung einen entstandenen Schaden möglichst schnell und problemlos ersetzt.

Wer ein Haus besitzt, kann Sturmschäden am Haus, also an Dach, den Wänden oder an allen fest mit dem Gebäude verbunden Teilen mit einer Gebäudeversicherung absichern. Bei Hausratschäden, also beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Teppichen, durch einen Sturm hilft eine Hausratversicherung weiter.

Sturmschäden an Autos können durch eine Teilkasko-Versicherung, die automatisch auch in einer Vollkasko-Versicherung enthalten ist, abgedeckt werden. Als Sturmschäden gelten in der Wohngebäude-, Teilkasko- und/oder Hausratversicherung Schäden, die ein Wind mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (Windstärke acht nach der Beaufortskala) anrichtet.

Was vor …

Kündigt sich ein solcher Sturm an, empfiehlt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sich und seine Angehörigen in Sicherheit zu bringen, also nicht im Freien zu bleiben, sondern am besten in ein Gebäude zu gehen.

Wer zu Hause ist, sollte, bevor der Sturm den Wohnort erreicht, alle Fenster und Türen sowie Fensterläden schließen und eventuell vorhandene Markisen aufrollen. Zudem sind draußen stehende Gartenmöbel oder andere Gegenstände zu sichern und am besten in ein Gebäude, zum Beispiel in die Garage, in einen Geräteschuppen oder in den Keller zu bringen.

Für Autos ist der beste Platz bei einem Sturm eine Garage. Ist diese nicht vorhanden, sollte man sein Kfz zumindest auf einem Parkplatz, an dem keine Bäume stehen, abstellen.

… und nach einem Sturm zu tun ist

Kommt es trotz der Vorsorgemaßnahmen zu einem Sturmschaden am Eigentum, ist es wichtig, noch größere Schäden, zum Beispiel durch eindringenden Regen in ein vom Sturm beschädigtes Fenster, zu verhindern, allerdings nur, wenn man sich dabei selbst nicht gefährdet. So lassen sich zerstörte Fenster provisorisch zum Beispiel mit einer Folie abdichten, damit kein Regen oder Schnee in das Haus eindringen und beispielsweise größere Schäden an Teppichen oder sonstigem Mobiliar anrichten kann.

Grundsätzlich sollte nach jedem Sturm zumindest per Blickkontrolle das Hausdach nach möglichen Schäden überprüft und diese umgehend beseitigt werden. Anderenfalls können bereits kleinere Defekte wie eine verschobene oder beschädigte Dachplatte zu großen Schäden durch eindringendes Regenwasser führen. Des Weiteren ist das Risiko, dass ein Sturm ein bereits beschädigtes Dach großflächig abdeckt, um einiges höher, als wenn alle Dachplatten noch in Ordnung sind.

Bei aufgetretenen Sturmschäden ist umgehend der entsprechende Versicherer zu informieren, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen, sofern nicht ein sofortiges Handeln notwendig ist, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Notreparaturen wie das Abdecken eines bei Sturm beschädigten Fensters, um das Eindringen von Regen zu verhindern, sind daher auch ohne vorherige Genehmigung des Versicherers erlaubt und zudem im Rahmen der Schadenminderungs-Pflicht wichtig.

Für eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung

Grundsätzlich empfiehlt sich für eine reibungslose Schadenregulierung, die Sturmschäden vor der Beseitigung – insbesondere vor einer Notreparatur – mit Fotos und/oder Beweisstücken zu dokumentieren. Bei regional begrenzten Ereignissen ist es zudem sinnvoll, dem Versicherer einen Nachweis zu bringen, dass es sich um einen Sturmschaden handelt.

Dass der Schaden durch einen Sturm der Windstärke acht oder höher verursacht wurde, belegen zum Beispiel lokale Zeitungsartikel, die aufzeigen, dass der Sturm auch an anderen Gebäuden in der Region Schäden, die nur bei einer derartigen Sturmstärke üblich sind, angerichtet hat. Des Weiteren können entsprechende Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes weiterhelfen. Unter www.dwd.de/wettergutachten kann der Betroffene notfalls auch ein amtliches Gutachten darüber kostenpflichtig anfordern.

Außerdem kann es die Schadenabwicklung beschleunigen, wenn der Versicherungskunde sein Haus und seine Einrichtung regelmäßig fotografiert und im Schadenfall die aktuellen Bilder dem Gebäude- und/oder Hausratversicherer vorlegen kann. Ebenfalls hilfreich ist es, Kaufbelege für hochpreisige Einrichtungsgegenstände zum Beispiel für einen wertvollen Teppich aufzubewahren und bei einer Beschädigung dem Hausratversicherer zur Verfügung zu stellen.

Quelle: (verpd)

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