Der Hund gehört zur Familie und darf mit in den Urlaub. Während das hierzulande unproblematisch ist, müssen innerhalb von Europa bereits diverse Vorschriften beachtet werden. Reisen mit dem Hund in Ländern außerhalb von Europas können kompliziert oder nahezu unmöglich sein.

Wer seinen Hund mit auf die Reise nehmen möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen, denn vieles, was notwendig ist, wie bestimmte Dokumente oder Impfungen, brauchen einen ausreichenden Vorlauf. Zwei Monate oder mehr sollte man als Vorbereitungszeit einplanen.

Einheitliche Regelungen zu einer Einreise mit dem Hund gibt es zum Teil weder innerhalb der Europäischen Union (EU) und schon gar nicht für außereuropäische Länder. Über die geltenden Regelungen im Urlaubsland sollte man sich deshalb frühzeitig informieren und diese auch beachten, denn es drohen nicht nur drastische Geldstrafen, sondern es kann auch sein, dass einem das Tier weggenommen wird.

Ein paar Beispiele: Während einige Länder bestimmte Impfungen vorschreiben, beschränken andere die Anzahl oder die Rasse der Hunde, die man mitnehmen darf. Andere schreiben eine Behandlung gegen Bandwürmer vor. Unterschiede gibt es auch bei den notwendigen Dokumenten. In einigen Ländern ist sogar eine Quarantäne vorgeschrieben. Eine 30-tägige Quarantäne für Hunde gibt es beispielsweise bei der Einreise in Australien, vier Wochen sind es in Island und sogar 120 Tage für Hunde, die man nach Hawaii mitnimmt.

Reisen innerhalb von Europa

Wer eine Reise innerhalb der EU plant, sollte sich rechtzeitig vorher von seinem Tierarzt einen EU-Heimtierausweis für das Tier ausstellen lassen. In diesem Pass, der mithilfe eines implantierten Chips eindeutig dem Hund zugeordnet werden kann, wird auch der Impfstatus vermerkt. Eine Tätowierung statt eines Chips genügt für diese Zuordnung für Tiere, die nach dem 2. Juli 2011 einen EU-Heimtierausweis erhielten, übrigens nicht mehr.

Der Impfstatus muss den landesspezifischen Vorschriften des Urlaubslands entsprechen. Wichtig hierbei ist in den allermeisten Fällen die Tollwutimpfung. Diese muss regelmäßig wiederholt werden und entsprechend im Ausweis dokumentiert sein. Die Erstimpfung muss dabei mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Dies ist auch der Grund, warum in der Regel Welpen in EU-Ländern nicht durch- oder einreisen dürfen, denn die Erstimpfung ist erst mit einem Alter von zwölf Wochen möglich.

Dann sind weitere drei Wochen (21 Tage) notwendig, damit der Impfschutz wirksam wird. Außerdem muss man sich informieren, ob man mit seinem Hund überhaupt einreisen darf. Manche Länder wie Dänemark, Frankreich oder Kroatien lassen nämlich nicht alle Hunderassen ins Land – Stichwort Kampfhunde. Schwierig wird es auch, wenn man viele Hunde hat, denn in den allermeisten EU-Ländern darf man maximal bis zu fünf Hunde pro Person mitnehmen.

Reisen außerhalb der EU

Sind die Regeln schon innerhalb der EU alles andere als einheitlich, so sind die Vorschriften, die außerhalb gelten, oftmals noch unterschiedlicher. So dürfen beispielsweise in einigen Ländern keine Hunde mitgeführt werden, die jünger als sechs Monate sind.

Bei den Impfungen oder Präventionsbehandlungen, beispielsweise gegen Bandwürmer, gibt es ebenfalls unterschiedliche Vorschriften. So wird in einigen Ländern ein Bluttest zum Nachweis eines bestehenden Impfschutzes mit einer Mindestwartezeit nach der Impfung verlangt. Andere Staaten wie Australien, Neuseeland, Taiwan, Island, Hawaii und Japan schreiben, wie bereits angeklungen, eine Quarantäne vor, die unter Umständen mehrere Wochen dauern kann.

Übrigens gelten für Assistenzhunde, wie zum Beispiel Blindenhunde, oftmals abweichende Regelungen. Beispielsweise besteht bei vielen Fluggesellschaften sogar die Möglichkeit, diese Assistenzhunde, zum Teil sogar kostenlos, in der Kabine mitzunehmen.

Hier gibt es weitere Informationen

Die landesspezifischen Regelungen sind nicht nur sehr unterschiedlich, sondern sie ändern sich immer wieder. Eine gute Informationsquelle ist deshalb stets die Botschaft des Urlaubslandes – einfach dort anrufen oder auf deren Webportal nachsehen. Weitere Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt, beim Deutschen Tierschutzbund, beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder bei der Tierärztekammer Hamburg. Informationen rund um die Einreise und Hundehaltung in einem Land bieten häufig auch Tierärzte oder die Veterinärämter.

Dringend zu empfehlen ist für alle Hundehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die in einigen Ländern und Regionen sogar vorgeschrieben ist. Sie kommt für Schäden auf, die der Hund anrichtet und für die ansonsten der Halter geradestehen müsste. Gleichzeitig wehrt sie aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Ergänzend hierzu ist eine Krankenversicherungs-Police für das Tier sinnvoll, denn notwendige Behandlungen, Medikamente und Operationen können sehr schnell sehr teuer werden – egal ob diese im In- und Ausland notwendig sind. Wichtig ist, dass der in der Versicherungspolice für das Haustier vereinbarte Versicherungsschutz auch im jeweiligen Urlaubsland sowie eventuell in den Ländern, durch die man durchreist, gilt – also dass der Geltungsbereich für die Reise ausreichend ist.

Quelle: (verpd)

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