Die allgemeinen Anforderungen, wie eine Ladung, die im Straßenverkehr befördert wird, zu sichern ist, sind im Paragraf 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) zu lesen.
Und auch sonst gibt es im Transportwesen zahlreiche Vorschriften und Regeln, beispielsweise welche Verantwortlichkeiten bei einem Gütertransport beim Fahrer, Frachtführer und Absender im Einzelfall liegen und wer für eine Ladungssicherheit haften muss.
Gesetzlich geregelte Ladungssicherung
So ist nach Paragraf 412 HGB (Handelsgesetzbuch) zum Beispiel grundsätzlich der Absender für die Ladungssicherheit verantwortlich. Bei Spezialfahrzeugen oder durch vertragliche Vereinbarungen kann die Verantwortung auch beim Frachtführer liegen.
Doch nicht nur die Zuständigkeit der Ladungssicherheit ist geregelt, sondern in vielen Bereichen auch, wie einzelne Waren konkret zu sichern sind. Umfangreiche Fachinformationen der Deutschen Transportversicherer zum sicheren Transport von Waren sind auf den Internetseiten des Transport-Informations-Services (TIS), einem Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), zur Verfügung gestellt.
So können Transporteur und Ware abgesichert werden
Unter anderem stehen hier zu den verschiedensten Warenarten Hinweise zur Verpackung, zur Ladungssicherung sowie zu den Risikofaktoren und zu möglichen Schadensverhütungs-Maßnahmen. Mit zahlreichen Dokumenten und Abbildungen werden die Informationen anschaulich dargestellt. Diverse Fachvorträge, Urteile, Adressen und Links zum Thema Transport runden das Informationsportal ab.
Da es trotzdem durch menschliches, aber auch technisches Versagen immer wieder zu Schadenfällen kommt, bieten diverse Versicherer verschiedene Transportversicherungen wie Waren- beziehungsweise Güterversicherung, Kaskoversicherung oder Verkehrshaftungs-Versicherung an. Damit lassen sich Transportmittel und Güter, aber auch die vertragliche oder gesetzliche Haftung der Verantwortlichen absichern. Welche Versicherungslösung im Einzelnen für das jeweilige Transportvorhaben sinnvoll und ausreichend ist, kann ein Versicherungsexperte erklären.
(verpd)