Nicht immer kann man auf Verwandte oder Bekannte zurückgreifen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine persönliche Unterstützung zum Beispiel für Besorgungen oder im Haushalt benötigt. Es gibt Versicherungspolicen, die auch bei diesem Problem weiterhelfen.

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht allein seinen Haushalt führen oder sonstige alltägliche Verrichtungen erledigen kann, ist auf die Hilfe von Angehörigen oder Freunden angewiesen. Doch gerade Alleinlebende oder Alleinerziehende haben nicht immer die Gewissheit, dass sie in solchen Situationen auf ihr Netzwerk aus Verwandten und Bekannten zählen können. In einigen Versicherungspolicen sind entsprechende Assistance-Leistungen inkludiert, die in diesen Fällen für die passende Unterstützung sorgen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lebten 2020 rund 16,5 Millionen Alleinlebende und 6,1 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Gerade die Alleinlebenden und auch die Alleinerziehenden können jedoch schnell in Situationen kommen, sei es beispielsweise durch einen Unfall oder durch eine Krankheit, bei denen sie auf andere angewiesen sind.

Hat man keine Angehörigen, Freunde und Bekannte, die einen in solchen Fällen unterstützen, hilft unter Umständen eine passende Versicherungspolice weiter. Denn neben einem finanziellen Schutz, den private Unfall- und/oder Pflegeversicherungs-Policen im Leistungsfall bieten, können hier zum Teil auch sogenannte Assistance-Leistungen vereinbart werden.

Vielfältige Assistance-Leistungen

Wer wegen erlittener Unfallverletzungen sich nicht selbst um alltägliche Aufgaben wie den eigenen Haushalt oder die Kinderbetreuung kümmern kann, dem hilft eine bestehende private Unfallversicherung weiter, sofern passende Assistance-Leistungen in der Police vereinbart sind. Entsprechende Hilfsleistungen können auch bei einigen privaten Pflegezusatz-Versicherungen vereinbart werden, für den Fall, dass der Versicherte als pflegebedürftig eingestuft wird und selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Je nach vereinbarter Assistance-Leistung organisiert und/oder bezahlt der private Unfall- oder Pflegeversicherer im Versicherungsfall für den Betroffenen zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Kinder- oder Haustierbetreuung und/oder einen Essens- oder Einkaufsservice für eine gewisse Zeit.

Weitere mögliche Assistance-Leistungen sind, sofern vereinbart, eine Hilfe für die Grundpflege wie Waschen und Anziehen, eine regelmäßige Wohnungsreinigung, einen Gartenservice und/oder eine Begleitung für Behörden- und Arztgänge. Einige private Pflegeversicherer unterstützen ihre Kunden im Pflegefall zudem aktiv bei der Auswahl und Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes oder eines stationären Pflegeheims.

Quelle: (verpd)

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