Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen von Kindern nur im begrenzten Rahmen. Sie greift beispielsweise nicht bei Verletzungen, die sich die Sprösslinge in der Freizeit zuziehen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Nachwuchs rund um die Uhr abzusichern.

Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle von Kindern während der Freizeit. Doch die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle, die sich während der Schulzeit oder während des Kindergarten-Aufenthaltes und auf dem Weg dahin und wieder zurück ereignen. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch entsprechende Lösungen für eine lückenlose Absicherung.

Der gesetzliche Unfallschutz für Kinder ist lückenhaft. Denn prinzipiell stehen Kinder zwar auf dem Kindergarten- oder Schulweg sowie während des Aufenthaltes in Kindergarten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings hat auf dem Schulweg bereits der kleinste Umweg über den Spielplatz oder zum Einkaufsladen zur Folge, dass der gesetzliche Unfallschutz entfällt.

Des Weiteren sind die meisten Kinderunfälle ohne Fremdverschulden, die sich nämlich in der Freizeit ereignen – mit Ausnahme der Behandlungskosten, die von der Krankenversicherung übernommen werden –, überhaupt nicht gesetzlich abgedeckt.

Schutz in allen Lebenslagen

Kommt es bei solchen Unfällen zu einer dauerhaften körperlichen Schädigung, müssen in der Regel die Eltern für mögliche Folgekosten, beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses, selbst aufkommen. Und selbst wenn der Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, sind die gesetzlich festgelegten Leistungen in der Höhe beschränkt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen leistet eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr. Zudem sind die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall individuell wählbar. Eine Kinder-Invaliditätsversicherung leistet sogar, wenn das versicherte Kind nicht nur durch einen Unfall, sondern auch durch eine Krankheit bleibend körperlich eingeschränkt wird. Bei einer dauerhaften Invalidität wird je nach vertraglicher Vereinbarung eine Rente, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beidem ausbezahlt. Auch hier sind die Versicherungssummen frei vereinbar.

(verpd)

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