Sport ist zwar gesund, birgt aber auch Verletzungsgefahren. Wie sich Hobbysportler absichern können, um im Fall des Falles wenigstens finanziell gut aufgestellt zu sein.

Zerrungen, Prellungen, Bänder- und Sehnenriss bis hin zu Knochenbrüchen, die Liste der häufigsten Sportverletzung ist lang. Manch Verunfallter trägt sein Leben lang bleibende Gesundheitsschäden davon, die eine verminderte Arbeitsfähigkeit zur Folge haben und/oder Umbaumaßnahmen für eine behindertengerechte Wohnung notwendig machen. Vieles ist gesetzlich nicht abgesichert. Mit privaten Versicherungslösungen lassen sich jedoch entsprechende finanzielle Belastungen vermeiden.

Ein Sportunfall kann zahlreiche Kosten nach sich ziehen. Zum einen wären da Arzt- und Behandlungskosten, aber eventuell auch Rettungs- und Krankenhauskosten. Zum anderen ist ein kurz- oder langfristiger Verdienstausfall möglich, wenn der Gesundheitszustand keine berufliche Tätigkeit zulässt.

Teuer sind auch Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel, die notwendig werden, um trotz einer eventuell unfallbedingten dauerhaften Behinderung in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Einkommenslücke bei Gutverdienenden

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung Arzt-, Behandlungs-, Rettungs- und Krankenhauskosten, die aufgrund eines Sportunfalls in der Freizeit anfallen. Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Verdienst weiter.

Ist der Arbeitnehmer länger krank, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Besonders gut verdienende Angestellte müssen allerdings mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.937,50 Euro in 2013).

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen. Damit es keine Lücke zwischen dem Einkommen vor und nach dem Unfall gibt, ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll. Diese ist dringend auch Selbstständigen zu empfehlen, die in der Regel selbst für ihre komplette Einkommensabsicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sorgen müssen.

Wenn die Arbeitskraft durch einen Unfall verloren geht

Für den Fall, dass aufgrund gesundheitlicher Probleme der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, haben gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bekommen nur dann eine Leistung, wenn sie nicht in der Lage sind, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Diese gleicht in der Regel den Einkommensverlust jedoch nicht aus.

Grundsätzlich müssen zudem bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten erfüllt sein. Doch selbst wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält – das heißt, wer nur weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann –, muss mit einer gravierenden Einkommenslücke im Vergleich zum bisherigen Verdienst rechnen.

Gesetzlich nicht Rentenversicherte oder nicht über ein Versorgungswerk abgesicherte Selbstständige erhalten im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung gar keine Leistungen. Dies gilt auch für Kinder und Hausfrauen beziehungsweise -männer. Daher empfiehlt es sich für alle Arbeitnehmer und Selbstständige eine passende private Berufsunfähigkeits-Versicherung, für Personen ohne Berufstätigkeit eine Erwerbsunfähigkeits-Police und für Kinder eine Invaliditäts-Versicherung abzuschließen.

Vereinsabsicherung und privater Schutz

Viele Mitglieder eines Sportvereins sind automatisch über den jeweiligen Landessportverband oder über eine zusätzliche Unfallpolice des Vereins teilweise abgesichert. Allerdings kann dies nicht die private Vorsorge ersetzen. Zum einen sind die Leistungen meist nur für besonders schwere Fälle ausgelegt, zum anderen sind hier in der Regel ausschließlich Unfälle versichert, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinssport stehen. Zudem sind rund 15 Millionen aktive Sportler nicht in einem Verein organisiert und damit unversichert.

Eine private Unfallversicherung gilt, anders als der gesetzliche Unfallschutz oder eine vom Verein abgeschlossene Unfallpolice, weltweit und rund um die Uhr. Sie leistet bei zahlreichen Unfallarten im Beruf und in der Freizeit. Durch die individuelle Absicherungsmöglichkeit kann der jeweilige Versicherungsschutz zudem den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen angepasst werden.

Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen. Zudem können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden. Mehr Informationen für eine individuell passende Absicherung gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsfachmann.

(verpd)

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