Da gemeinsame Sportaktivitäten nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist fördern, bieten viele Firmen Betriebssportprogramme an. Die teilnehmenden Arbeitnehmer stehen jedoch nur unter dem Schutz der gesetzlicher Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.

Wie bei der beruflichen Tätigkeit können Arbeitnehmer nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auch beim Betriebssport gesetzlich unfallversichert sein. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der gesetzliche Unfallschutz für Unfälle während der Ausübung des Betriebssports besteht nach Aussagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nur, wenn der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dient. Zudem muss der Betriebssport regelmäßig stattfinden.

Außerdem ist es wichtig, dass die Organisation der Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht, beispielsweise wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Welche Sportart wie Fußball, Inlineskating, Tennis oder Mountainbiken im Rahmen des Betriebssportprogramms ausgeübt wird, spielt dabei keine Rolle.

Kein Schutz bei Wettkämpfen und Veranstaltungen mit Freizeitcharakter

Wenn es bei der Veranstaltung schwerpunktmäßig um sportliche Höchstleistungen oder um eine Wettkampfteilnahme geht, besteht jedoch keine gesetzliche Unfallversicherung.

Tritt beispielsweise eine Betriebs-Fußballmannschaft bei einem Turnier gegen eine Mannschaft einer anderen Firma an, besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungs-Schutz.

Nicht versichert sind zudem sportliche Betätigungen, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind, wie beispielsweise mehrtägige Wanderungen oder eine Skifreizeit.

Individuelle Absicherung

Wer sich im Falle eines Unfalles vor finanziellen Problemen aufgrund bleibender gesundheitlicher Schäden schützen möchte, sollte sich nicht alleine auf die gesetzliche Absicherung verlassen. Denn selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung eintritt, gibt es oftmals noch finanzielle Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen.

Zudem besteht in der Freizeit, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen, kein gesetzlicher Unfallschutz. Im Gegensatz zur gesetzlichen bietet eine private Unfallversicherung bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit rund um die Uhr Versicherungsschutz, und das sogar weltweit. Die Höhe der Absicherung kann nach den persönlichen Präferenzen gestaltet werden. Versicherbar sind unter anderem eine frei wählbare Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall.

Sinnvoll sind zudem eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police sowie die Einkommensabsicherung im Krankheitsfall durch eine Krankentagegeld-Versicherung. Diese leisten nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Ein Versicherungsexperte hilft, den individuell passenden Versicherungsschutz auszuwählen.

Betrieblicher Schutz

Nicht nur der Arbeitnehmer selbst, auch ein Arbeitgeber kann im Übrigen eine private Unfallversicherung im Rahmen einer Gruppenunfall-Police abschließen. Damit können Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell entlasten und sie zudem besser absichern.

Es gibt noch diverse andere Möglichkeiten, wie sich durch Unfall oder Krankheit verursachte Einkommensverluste von Arbeitnehmern oder auch Arbeitgebern absichern lassen.

Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann berät gerne darüber, welche Vorteile eine private Absicherung für jeden Einzelnen und/oder eine betriebliche Arbeitnehmerabsicherung für ein Unternehmen im Detail haben.

(verpd)

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