Wie Statistiken zeigen, verunfallte 2012 rund jeder zehnte Bundesbürger so schwer, dass eine ärztliche Behandlung notwendig war. In welchen Bereichen das Unfallrisiko besonders hoch ist.

Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verletzten sich 2012 rund 8,61 Millionen Menschen bei einem Unfall. Die Mehrzahl aller Unfälle ereignete sich zu Hause, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Wie sich der Einzelne für den Fall eines bleibenden Unfalles absichern kann.

Nach Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis), der gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger und den Schätzungen oder Hochrechnungen des Robert Koch-Institutes (RKI) aus Befragungsdaten wurden insgesamt 8,6 Millionen Menschen in Deutschland bei Unfällen verletzt.

Freizeitaktivitäten und Tätigkeiten zu Hause sind gefährlich

3,11 Millionen Personen verunfallten in der Freizeit, 2,8 Millionen im Hausbereich, 1,29 Millionen in der Schule, 1,02 Millionen in der Arbeit und 390.000 im Straßenverkehr. Knapp 68 Prozent der Unfälle ereigneten sich demnach in der Freizeit, also zu Hause, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten, knapp 27 Prozent im Beruf oder in der Schule und rund 4,5 Prozent im Straßenverkehr.

Damit steht der größte Teil der Unglücke, nämlich die Heim- und Freizeitunfälle sowie die Straßenverkehrsunfälle, die nicht in Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Schulweg standen, nicht unter dem gesetzlichen Unfallschutz.

Denn nur Berufstätige, Schüler, Studenten und Kindergartenkinder, die während einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung oder auf dem Hin- beziehungsweise Heimweg zur Arbeits- oder Unterrichtsstätte verunfallen, sind gesetzlich unfallversichert. Passiert der Unfall in der Freizeit, egal ob beim Sport, im Straßenverkehr oder zu Hause, so besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Rentner sowie nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen und Kleinkinder stehen in den meisten Fällen gar nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Absicherung einer bleibenden Invalidität

Aber selbst wenn der gesetzliche Schutz beispielsweise nach einem Arbeitsunfall greift, sind die Leistungen begrenzt. Zwar haben Verunfallte mit einem bleibenden Gesundheitsschaden in diesem Fall unter Umständen einen Anspruch auf eine Rente wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit von der gesetzlichen Unfallversicherung, doch diese liegt meist weit unter dem bisherigen Gehalt.

Um Absicherungslücken, die durch einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Unfallschutz bestehen, zu vermeiden, bieten private Versicherer diverse Lösungen an. Eine private Unfallversicherung greift im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr.

Die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall kann bei einer derartigen Police nach dem individuellen Bedarf vereinbart werden. Wie hoch die Gefahr eines bleibenden Gesundheitsschadens ist, zeigt die Statistik: Laut der Gesundheits-Berichterstattung des Bundes verletzen sich jedes Jahr rund sieben Prozent bei einem Unfall so schwer, dass sie für mindestens sechs Monate bei der Ausübung alltäglicher Tätigkeiten erheblich eingeschränkt sind. Über 1,6 Prozent waren dauerhaft behindert.

Spezieller Schutz für Berufstätige und Kinder

Damit Berufstätige mögliche Einkommensverluste ausgleichen können, wenn sie nach einem Unfall oder einer Krankheit für längere Zeit oder gar dauerhaft keinen Beruf mehr ausüben können, empfiehlt sich eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Für Kinder gibt es spezielle Kinder-Unfallversicherungs-Policen, die oftmals zusätzliche Risiken wie bei bleibenden Gesundheitsschäden durch Tollwut und Wundstarrkrampf oder Infektionen nach Tierbissen oder Tierstichen mit abdecken.

Eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung leistet nicht nur, wenn ein Kind durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird dann eine Rente, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beidem ausbezahlt.

Sicherheit für Hinterbliebene

Doch nicht nur die eigene finanzielle Existenz sollte abgesichert sein, sondern auch die möglicher Hinterbliebener.

2012 starben alleine rund 20.800 Menschen an den Folgen eines Unfalles, über 14.400 im Freizeitbereich, mehr als 3.800 im Straßenverkehr und über 500 während einer Berufs- oder Schultätigkeit.

Einen Hinterbliebenenschutz für den Todesfall infolge eines Unfalles, aber auch einer Krankheit bietet beispielsweise eine Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung. Bei einem Beratungsgespräch mit einem Fischer & Fischer Versicherungsexperten kann geklärt werden, inwieweit man gesetzlich abgesichert ist und wie sich mögliche Absicherungslücken individuell passend schließen lassen.

(verpd)

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