Reisen ins Ausland werden in der Pandemie durch Auflagen erschwert. In einigen Ländern gibt es unter anderem strenge Vorgaben für eine Einreise. Viele verlangen zum Beispiel, dass der Reisende über eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert ist.

Viele Staaten fordern bei der Einreise nicht nur den Nachweis einer Auslandskranken-Versicherung, sondern geben auch vor, welchen Mindest-Versicherungsschutz eine solche Police enthalten sollte.

Wer in der aktuellen Coronapandemie verreisen will oder muss, sollte sich auf alle Fälle vor der Buchung oder dem Reiseantritt online über bestehende Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes informieren. Hier sind unter anderem die Einreisevoraussetzungen und -beschränkungen sowie eventuell bestehende Quarantänebestimmungen und geltende Hygieneregeln des jeweiligen Reiselandes aufgeführt.

Zu beachten sind aber auch die bestehenden Reisebeschränkungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland, die es aufgrund der Covid-19-Pandemie für viele Länder gibt. Neben einer Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung kann es auch eine Test- und/oder Quarantänepflicht geben, die sich sogar je nach Bundesland unterscheiden können.

Konkrete Anforderungen an den Versicherungsschutz

Einige Staaten fordern vom Reisenden als Einreisevoraussetzung unter anderem einen Nachweis, dass eine Auslandskranken-Versicherung besteht.

Teilweise muss die Versicherungs-Bestätigung bereits dem Visumsantrag – sofern ein Visum erforderlich ist – beigelegt werden, anderenfalls ist die Einreise nicht möglich. Die Vorgaben an den Versicherungsschutz einer solchen Police sind von Land zu Land verschieden.

So haben diverse Länder im Rahmen der Coronakrise festgelegt, wie der Versicherungsschutz konkret für eine eventuelle Erkrankung an Covid-19 gestaltet sein muss, zum Beispiel dass anfallende Krankheitskosten bei einer festgestellten Corona-Erkrankung von der Police übernommen werden.

Länder des Schengenraums und Fernziele

Entsprechende Nachweise verlangen unter anderem alle Staaten des Schengenraums, wie zum Beispiel Griechenland und Portugal. Für die Schengen-Staaten gelten derzeit folgende Vorgaben für eine Auslandskranken-Versicherung bei der Einreise: Der jeweilige Versicherer muss eine Niederlassung in Europa haben. Medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte müssen mindestens in Höhe von 50.000 US-Dollar gedeckt sein. Krankenrücktransport und medizinische Evakuierung müssen mit mindestens 300.000 US-Dollar versichert sein.

Aber auch Fernreiseziele wie Thailand, Chile, Costa Rica, Sri Lanka, Türkei, Seychellen und die Vereinigten Arabischen Emirate, dazu gehören unter anderem die Emirate Dubai und Abu Dhabi, wollen eine Bestätigung der Absicherung im Krankheitsfall über eine Auslandsreisekranken-Police.

Beispielsweise muss für Reisen nach Thailand der Versicherungsschutz mindestens für die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gelten und eine Versicherungssumme von wenigstens 100.000 US-Dollar aufweisen. Verlangt wird zudem, dass die Police nicht nur alle medizinischen Kosten wegen einer Covid-19-Erkrankung, sondern auch die Kosten bei einem Corona-bedingten Todesfall, zum Beispiel für die Überführung des Verstorbenen in sein Heimatland trägt.

Von Rücktransport bis Versicherungs-Bestätigung

Ein wichtiger Baustein einer Auslandsreise-Krankenversicherung, auch wenn dies von den meisten Staaten nicht als Mindestschutz gefordert wird, ist die Kostenübernahme medizinisch sinnvoller Krankenrücktransporte.

Wer in Coronazeiten verreisen will oder muss, sollte grundsätzlich darauf achten, dass die von ihm abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung auch für Pandemien und für Reisen in Gebiete oder Länder gilt, für die das Auswärtige Amt eine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat.

Zudem sollte der Versicherungsschutz der Police den Anforderungen des Reiselandes entsprechen. Der Nachweis dafür muss meist in Englisch und/oder der Landessprache des Reiselandes erbracht werden.

Quelle: (verpd)

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