Im Urlaub ist vieles anders – auch die Verkehrsregeln. Reisende sollten sich daher vorher erkundigen, womit das eigene Auto für die Einreise in ein Urlaubsland ausgestattet sein muss, um Bußgelder zu vermeiden.

Im Ausland weichen nicht nur die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten und die Promillegrenzen für Kfz-Fahrer von den deutschen Regelungen teils erheblich ab. In einigen Ländern gibt es zudem vorgeschriebene Kfz-Ausrüstungen, die hierzulande nicht verpflichtend mitgeführt werden müssen.

Hat ein Autofahrer aus Deutschland im Ausland gegen die dort geltenden Verkehrsrichtlinien und -gesetze verstoßen, müssen die deswegen erstellten Strafzettel bezahlt werden. Denn mittlerweile werden ausländische Bußgelder auch von deutschen Behörden eingetrieben. Grundsätzlich sollte man sich daher vor Urlaubsantritt genau über die im Ferienland geltenden Verkehrsregeln informieren.

Einen guten Überblick über die länderspezifischen Verkehrsvorschriften bietet beispielsweise das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Internet für die Länder der EU sowie die weltweite Länderdatenbank des österreichischen Automobilklubs ÖAMTC.

Vom Abschleppseil bis zum Benzinkanister

Es gibt abweichend von den deutschen Regelungen in vielen Reiseländern einige Gegenstände, die in einem Pkw zwingend mitgeführt werden müssen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldstrafen.

Wenig bekannt ist beispielsweise für viele deutsche Autofahrer, dass in Kroatien, Montenegro, Serbien, Slowakei, Ungarn und in Tschechien Ersatzglühlampen für den Pkw mitgenommen werden müssen. In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien muss ein Abschleppseil im Auto vorhanden sein.

In Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Rumänien, Russland, Moldawien, Türkei und Griechenland ist ein Feuerlöscher im Pkw Vorschrift. Wer jedoch einen Benzinkanister im Wagen hat, sollte diesen bei der Fahrt nach Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und Ungarn zu Hause lassen. Denn in diesen Ländern darf kein Reservekanister ein- oder mitgeführt werden. Auch auf vielen Autofähren darf kein Reservebenzin im Pkw mitgeführt werden.

Warnwesten- und Verbandskastenpflicht

Grundsätzlich ist es für alle Autofahrer sinnvoll, Warnwesten, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck dabeizuhaben. Eine Mitführpflicht für Verbandskasten und Warndreieck besteht für fast alle europäischen Länder.

In Estland, in der Türkei und in Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug sein. Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, muss ein zweites Warndreieck auch für Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien dabeihaben.

Das Tragen einer Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall ist in vielen Ländern Pflicht: Darunter fallen beispielsweise Belgien, Bulgarien, Italien, Kroatien, Österreich, Frankreich, Norwegen, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Schweiz, Spanien, Ungarn und Tschechien. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, für jeden Autoinsassen eine Warnweste im Fahrzeug griffbereit mitzunehmen. Übrigens: Zwar sollen Autofahrer in Frankreich ein Alkoholtestset mitführen, wer jedoch dagegen verstößt, muss bis auf Weiteres nicht mit einer Strafe rechnen.

Wenn sich Autofahrer wehren müssen

Passiert ein Unfall oder wird man beschuldigt, eine Verkehrsvorschrift übertreten zu haben, ist es im In- wie auch im Ausland wichtig, sich gegen falsche Anschuldigungen wehren zu können. In fremden Ländern ist es dazu meist notwendig, vor Ort einen deutschsprachigen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen zu können.

Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung werden neben den Gerichts- und normalen Anwaltskosten auch diese Ausgaben übernommen, wenn der Versicherer vorab eine entsprechende Leistungszusage erteilt hat.

Eine derartige Police hilft unter anderem auch, wenn ein Gericht vom Versicherten eine Kaution verlangt, damit ihm beispielsweise nach einem Unfall mit unklaren Schuldverhältnissen eine Untersuchungshaft im Ausland erspart bleibt.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden