Die Gesamtleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung besteht nicht nur aus dem zugesicherten Garantiezins. Wie sich die Kapitalsumme bei Vertragsende genau zusammensetzt und welche Versicherungsleistungen über die Rendite hinausgehend möglich sind.

Der Garantiezins, oder auch Höchstrechnungszins genannt, bietet dem Inhaber einer Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung eine hohe Sicherheit. Denn das in eine Lebens- oder Rentenversicherungs-Police eingezahlte Kapital wird mindestens mit dem Garantiezins verzinst, der bei Vertragsabschluss galt. Doch die Gesamtverzinsung einer Police ist durch eine laufende Überschussbeteiligung und einen möglichen Schlussüberschuss meist um einiges höher als der Garantiezins.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss jeder Lebens- beziehungsweise Rentenversicherer das vorhandene Kapital einer Police mindestens mit dem am Vertragsabschluss geltenden Garantiezins jährlich verzinsen. Dies gilt unabhängig von der Kapitalmarktsituation. Die im Vorfeld vereinbarte Versicherungssumme ist daher sicher und steht am Ende der Ansparphase auf jeden Fall zur Verfügung.

Die Höhe des Garantiezinses (Höchstrechnungszins) wird regelmäßig entsprechend der jeweiligen Finanzmarktentwicklung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für alle Lebensversicherungen verbindlich festgelegt.

Gesamtrendite um einiges höher als Garantiezins

Für Bestandskunden ändert sich auch bei einer Änderung des Garantiezinses nichts. Wer beispielsweise zwischen 2007 und 2011 eine Lebensversicherungs-Police abgeschlossen hat, für den gilt weiterhin der damalig geltende Garantiezins von 2,25 Prozent. Für Kunden, die ab 1. Januar 2012 einen Vertrag vereinbart haben, gilt bis zur Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ein Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent.

Doch die Rendite eines Vertrages hängt nicht alleine vom Garantiezins ab. Die Gesamtverzinsung einer Lebens- oder Rentenversicherung setzt sich zum einen aus der vereinbarten, garantierten Versicherungssumme und den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen zusammen.

Aktuell liegt der Garantiezins bei 1,75 Prozent, die marktdurchschnittliche Verzinsung der Lebensversicherungs-Verträge unter Berücksichtigung der Überschüsse im Durchschnitt allerdings bei rund vier Prozent.

Woher die Überschüsse kommen

Jeder Lebens- und Rentenversicherer ist gesetzlich verpflichtet, die Beiträge seiner Kunden vorsichtig zu kalkulieren. Daher erzielt ein Versicherer durch die Kapitalanlage in der Regel höhere Erträge als dies für die garantierte Verzinsung der Sparanteile seiner Kunden notwendig wäre.

Aus diesen Überschüssen werden unter anderem den Policen laufende Überschussbeteiligungen gutgeschrieben. Zudem legen Versicherer aus den erwirtschafteten Überschussanteilen oftmals auch einen Sicherheitspuffer zurück, was den Kundenverträgen zu einem späteren Zeitpunkt wiederum in Form eines Schlussüberschusses zugutekommen kann.

Wie hoch die Überschüsse während einer Vertragsdauer sein werden, weiß man im Voraus nicht. „Die Anlage der Kundengelder erfolgt am Kapitalmarkt über einen langen Zeitraum, bei dem im Vorhinein nicht gesagt werden kann, wie er sich tatsächlich entwickeln wird“, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das ist auch der Grund, warum die am Ende der Vertragslaufzeit endgültig zur Verfügung stehende Kapitalsumme beim Vertragsabschluss vom Versicherer nur ungefähr angegeben werden kann.

Diverse Vorteile einer Lebensversicherung

Die bei Antragsstellung vereinbarte, garantierte Versicherungssumme wird konkret in der Police genannt und steht am Ende der Ansparphase sicher zur Verfügung. Zudem erhält jeder Kunde einer Lebens- oder Rentenversicherung einmal jährlich eine Übersicht der bisherigen Kapitalentwicklung seiner Police, mit Angaben zur garantierten Versicherungssumme und der voraussichtlichen Gesamtleistung.

Doch die Leistungen einer Lebens- oder Rentenversicherung beschränken sich nicht nur auf das Ansparen von Kapital beziehungsweise auf die Rendite. Mit einer entsprechenden Police können beispielsweise auch die Hinterbliebenen für den Fall, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, finanziell abgesichert werden. Selbst die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person lassen sich mit einer optionalen Vereinbarung in der Lebens- oder Rentenversicherung abdecken.

Ist bei einer Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart, wird selbst, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, weiterhin bis zum Tod der versicherten Person die vereinbarte Rente ausgezahlt.

(verpd)
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