Ab Mai gilt ein neues Punktesystem für Verkehrsstöße. Wer bereits mehrere Einträge im Flensburger Verkehrszentralregister hat, sollte schnell handeln, ansonsten wird es nämlich schwieriger, Punkte abzubauen.

Zum 1. Mai 2014 tritt eine umfassende Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Sie bringt neue Regelungen über die Punktevergabe für Verkehrsverstöße, darüber hinaus droht nach Inkrafttreten bereits nach acht und nicht wie bisher nach 18 Punkten der Führerscheinentzug. Des Weiteren gibt es diverse Änderungen bezüglich der Verjährung von Punkten und des möglichen Punkteabbaus.

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird das Verkehrszentralregister (VZR) mit seinem Punktesystem ab 1. Mai 2014 durch das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) und das neue Fahreignungs-Bewertungssystem abgelöst.

Auch nach dem neuen System müssen Verkehrssünder, die eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Verkehrsstraftat begehen, mit einem Punkteintrag im FAER (bisher VZR) rechnen. Bislang gab und gibt es bereits Punkte für begangene Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld ab 40 Euro bestraft werden.

Ab Mai 2014 beträgt die Eintragungsgrenze 60 Euro Verwarnungsgeld. Zudem werden nach den neuen Regelungen hauptsächlich nur noch Punkte für Verstöße vergeben, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So wird beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne geeignete Umweltplakette, die Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers – sofern kein Fahrverbot verhängt wird –, oder auch ein Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage ab Mai nicht mehr mit Punkten geahndet.

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem

Entsprechend des neuen Punktesystems gibt es je nach Art des Vergehens ein bis maximal drei Punkte – bisher waren es ein bis maximal sieben Punkte. Während bis zum 1. Mai 2014 der Führerschein ab 18 Punkten entzogen werden kann, ist dies ab diesem Zeitpunkt bereits mit acht Punkten möglich.

Allerdings werden bestehende Punkte entsprechend den neuen Regelungen umgerechnet. Wer bereits Punkte im Verkehrszentralregister hat, kann je nachdem, für welchen Verkehrsverstoß die Punkte vergeben wurden, Glück haben. Denn bisherige Punkte für Verstöße, für die es nach der neuen Regelung keinen Eintrag ins Verkehrszentralregister gegeben hätte, werden gestrichen. Alle anderen Punkte werden nach einem festgelegten Schlüssel umgerechnet.

Punkteumrechnung zum 1. Mai 2014

Anzahl der Punkte bis zum 30. April 2014

Umgerechnete Punktezahl ab 1. Mai 2014

1 bis 3

1

4 bis 5

2

6 bis 7

3

8 bis 10

4

11 bis 13

5

14 bis 15

6

16 bis 17

7

ab 18

8

Punktetilgung nach einer gewissen Zeit ...

Auch nach der neuen Regelung werden nach einer bestimmten Zeit (Tilgungsfrist) Punkte wieder gestrichen. Im Gegensatz zum bisherigen Punktesystem entfällt jedoch die Tilgungshemmung. Das heißt, selbst wenn ein neuer Punkteeintrag hinzukommt, verfallen die bisherigen Punkte einzeln und unabhängig voneinander je nach begangenem Verkehrsverstoß nach 2,5 bis zehn Jahren.

Die neue Tilgungsfrist:

  • für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, beträgt 2,5 Jahre,
  • für Ordnungswidrigkeiten oder für Straftaten, die jeweils mit zwei Punkten geahndet werden, beträgt fünf Jahre und
  • für Straftaten, die mit drei Punkten geahndet werden, beträgt zehn Jahre.

Im Vergleich zum bisherigen Punktesystem werden sich für einige Vergehen die Tilgungsfristen dementsprechend verlängern. Bisher lag die niedrigste Tilgungsfrist bei zwei Jahren, ab Mai erhöht sich diese auf 2,5 Jahre. Während ab Mai die Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten, für die man mit zwei Punkten bestraft wird, fünf Jahre betragen wird, sind es nach der bisherigen Regelung für alle Ordnungswidrigkeiten – unabhängig, wie viele Punkte man dafür bekommen hat –, nur zwei Jahre.

Die Tilgungsfrist für die Punkte, die bis zum 30. April 2014 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, richtet sich für die Dauer von fünf Jahren noch nach der alten Regelung. Das heißt, dass die alten Fristen, aber auch die für diese Punkte noch geltende Tilgungshemmung in dieser Zeit weiterlaufen.

... und freiwilliger Punkteabbau

Wie bisher, ist es auch ab Mai für Führerscheininhaber, die keine Fahranfänger sind, möglich, bestehende Punkte durch eine freiwillige Teilnahme an einem Verkehrsseminar abzubauen. Im alten wie im neuen Punktesystem ist ein Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Verkehrsseminar nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gestattet.

Nach Eintritt der Punktereform ist der Punkteabbau von maximal einem Punkt durch den freiwilligen Besuch eines sogenannten Fahreignungsseminars für Verkehrssünder möglich, die maximal fünf Punkte im FAER haben.

Das Fahreignungsseminar ist in je zwei verkehrspädagogischen Schulungen mit je 90 Minuten und zwei verkehrspsychologischen Einheiten mit je 75 Minuten aufgeteilt und wird nach Expertenangaben rund 400 Euro kosten. Wer sechs, sieben oder gar acht Punkte hat, kann aktiv keine Punkte mehr abbauen.

Jetzt heißt es schnell sein

Im Vergleich zum neuen Punktesystem können derzeit Einträge im Verkehrszentralregister noch schneller und teilweise günstiger abgebaut werden: Wer zwischen vier und acht Punkte hat, kann durch ein sogenanntes freiwilliges Aufbauseminar vier Punkte abbauen. Verkehrssünder mit neun bis 13 Punkten können so immerhin noch zwei Punkte beseitigen. Das Aufbauseminar kostet je nach Fahrschule zwischen 150 und 400 Euro und besteht aus vier Gruppensitzungen mit einer Dauer von je 135 Minuten sowie einer mindestens 30-minütigen Testfahrt.

Für Kraftfahrer, die 14 bis 17 Punkte haben, wird ein Aufbauseminar angeordnet, was jedoch nicht zu einer Reduzierung der Punkte führt. Sie können jedoch mit einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die an drei bis vier Terminen zu je 60 Minuten stattfindet und rund 300 Euro kostet, zwei Punkte abbauen.

Im Vergleich zum neuen Punktesystem besteht derzeit noch eine umfangreichere und teils auch günstigere Möglichkeiten, Punkte abzubauen. Für einige Verkehrssünder kann es daher durchaus sinnvoll sein, noch im alten Punktesystem Punkte abzubauen, bevor die neuen Regelungen ab Mai gelten. Wer wissen möchte, welchen Punktestand er aktuell im Verkehrszentralregister hat, kann dies beim Kraftfahrt Bundesamt per Antrag nachfragen.

(verpd)

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