70 Prozent der Bundesbürger sind für eine Organspende, doch nur ein Bruchteil davon besitzt tatsächlich einen entsprechenden Organspendeausweis. Was aktuell unternommen wird, um die Anzahl der Organspender zu erhöhen.

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil ein passendes Spenderorgan fehlt. Die Anzahl der Organspender ist aufgrund diverser Skandale sogar noch weiter gesunken. Der Gesetzgeber hat nun darauf reagiert und zum einen die Strafen für Manipulationen rund um die Organspende verschärft und zum anderen die Informationspolitik verbessert.

Jährlich sterben rund 1.000 Bürger in Deutschland, weil ein Spenderorgan fehlt. Aktuell warten in Deutschland rund 12.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Allerdings ist in den vergangenen Jahren, insbesondere aber in der jüngsten Vergangenheit aufgrund der bekanntgewordenen Manipulationen bei der Organvergabe die Zahl der Organspender zurückgegangen.

Die Mehrheit der Bürger befürwortet eine Organspende

Für eine vor Kurzem veröffentlichte Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden 4.000 Bürger zum Thema Organspende befragt. 70 Prozent der Befragten wären zu einer Organ- und Gewebespende bereit, doch nur 22 Prozent besitzen auch tatsächlich einen Organspendeausweis – 2010 waren es noch 25 Prozent.

Die Mehrheit der Inhaber eines Organspendeausweises, konkret 88 Prozent, hat der Entnahme von Organen und Geweben nach ihrem Tod zugestimmt. Allerdings kann der Organspendeausweis auch genutzt werden, um klarzustellen, dass man mit einer Organspende nicht einverstanden ist oder die Entscheidung darüber auf eine andere Person überträgt.

Durch verschärfte Gesetze bei der Vergabe von Spenderorganen sowie einer verbesserten Informationspolitik will die Bundesregierung zusammen mit Krankenkassen, Krankenversicherungen und diversen Institutionen das Vertrauen der Bürger in die Organspende stärken und dadurch wieder mehr Spender gewinnen. Dementsprechend traten Änderungen des Transplantations-Gesetzes am 1. August 2013 in Kraft. Neu geregelt ist damit zum Beispiel, dass jeder, der Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann.

Verschärfte Regelungen gegen Manipulationen

Hintergrund: Die Platzierung auf der Warteliste, wer eine Organspende als Nächster erhält, hängt von verschiedenen Laborwerten des Patienten ab, der ein Organ benötigt. Entscheidend ist die Dringlichkeit und die bisherige Wartezeit auf eine Transplantation, welche die Vergabestelle Eurotransplant aus verschiedenen Indikatoren ermittelt. Damit eine hohe Transparenz bei der Übermittlung der Laborwerte für die Warteliste gegeben ist, müssen diese Untersuchungen nun im Sechs-Augen-Prinzip durchgeführt und erfasst werden.

Zudem wurden unangemeldete Prüfungen eingeführt. Die Richtlinien zur Organspende, welche von der Bundesärztekammer festgelegt werden, müssen nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden.

Zwei weitere geänderte Gesetze, nämlich das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations-Gesetz und das Gesetz zur Änderung des Transplantations-Gesetzes, gelten seit 1. November 2012 beziehungsweise seit 1. Januar 2013. Dementsprechend wird nun jeder Erwachsener in Deutschland regelmäßig von seiner Krankenkasse Informationen zur Organspende erhalten. Ihm wird darin eine freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende nahegelegt. Alle zwei Jahre folgt eine Erinnerung an die Entscheidungsmöglichkeit.

Die wichtigsten Fakten zum Organspendeausweis

Liegt kein Organspendeausweis vor, müssen im Ernstfall – also bei der Feststellung des Hirntodes – die Angehörigen entscheiden, ob eine Organspende erfolgen soll oder nicht. Ein Organspendeausweis nimmt den Angehörigen diese Entscheidung ab. Zudem kann der Betroffene sicher sein, dass seiner Einstellung zu diesem Thema entsprochen wird. Jeder, der einen Organspendeausweis ausfüllt, kann nämlich das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder grundsätzlich der Organ- und Gewebespende widersprechen.

Wichtig: Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt, somit kann ein potenzieller Organspender seine Meinung jederzeit revidieren, den bisherigen Organspendeausweis vernichten und zum Beispiel auf einem neuen Ausweis die geänderten Vorgaben festhalten. Unter www.organspende-info.de kann jeder einen Organspendeausweis selbst ausdrucken oder auch online ausfüllen und bestellen. Dieses Web-Portal des BMG und des BZgA bietet zudem weitere Informationen und diverse kostenlose Broschüren zu diesem Thema.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) stellt im Internet diverse Grundlagen und weiterführende Ratgeber über die Organspende zur Verfügung. Telefonische Informationen gibt es zudem unter der Telefonnummer 0800 9040400, ein gebührenfreier Informationsservice der DSO und der BZgA zur Organ- und Gewebespende sowie zur Transplantation.

(verpd)

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