Elektrofahrräder werden immer beliebter. Wer Wert auf eine ausreichende finanzielle Absicherung legt, sei es bei einem selbst verursachten Unfall oder bei einem Diebstahl seines Rades, kann entsprechend vorsorgen.
2015 wurden laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) 535.000 neue Elektrofahrräder hierzulande gekauft. Insgesamt gibt es damit in Deutschland rund 2,5 Millionen Pedelecs und E-Bikes. Nur wer mit einem passenden Versicherungsschutz unterwegs ist, kann sich sicher sein, nach einem selbst verschuldeten Unfall oder nach einem Diebstahl des Rades nicht selbst für die zum Teil hohen Kosten aufkommen zu müssen.
Wer sich ein Elektrofahrrad anschaffen möchte, sollte daran denken, sich ausreichend zu versichern. Anderenfalls geht man, sollte das Rad gestohlen werden, leer aus. Zudem muss, wer mit dem Rad – egal ob Fahrrad oder Elektrorad – einen Unfall verursacht, gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für den dabei entstandenen Schaden mit seinem gesamten Vermögen haften.
Welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, hängt dabei von der Art des Elektrorades ab, denn bestimmte dürfen zum Beispiel nur gefahren werden, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür besteht.
Fahrräder mit Tretunterstützung per Elektromotor
Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) sind 95 Prozent aller verkauften Elektroräder sogenannte Pedelecs, also Fahrräder mit Motorunterstützung bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Grundsätzlich wird für ein Fahrrad mit Elektromotor, das eine maximale Motorleistung von 250 Watt hat und den Fahrer beim Treten maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, kein Versicherungs-Kennzeichen benötigt. Dies gilt auch dann, wenn das Elektrorad eine Schiebe- und Anfahrhilfe ohne Treten bis 6 km/h bietet.
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad und man darf daher zum Beispiel auch auf Radwegen damit fahren. Wer eine private Haftpflicht-Police hat, sollte nachfragen, ob Pedelecs in den Versicherungsschutz miteingeschlossen sind oder eventuell optional mitversichert werden können.
Denn besteht ein entsprechender Haftpflichtschutz, zahlt der Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden, die man zum Beispiel bei einem selbst verschuldeten Unfall mit dem Pedelec bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht hat. Besteht keine entsprechende Haftpflichtabsicherung, muss der Pedelec-Fahrer selbst für den Schaden aufkommen, und das kann insbesondere bei Personenschäden extrem teuer werden.
Wenn das Elektrorad gestohlen wird
Pedelecs lassen sich in vielen Hausratversicherungs-Policen teils optional gegen einen Prämienaufschlag gegen Diebstahl absichern. Entsprechend den jeweiligen zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen gibt es bei der Versicherungssumme, mit der das E-Rad abgedeckt ist, sowie beim Versicherungsumfang je nach Police zum Teil deutliche Unterschiede. In manchen Versicherungsverträgen ist das Pedelec nur bis zu einer bestimmten Summe abgesichert.
Auch der Versicherungsschutz eines ordnungsgemäß gegen Diebstahl abgesicherten Elektrofahrrades kann zum Beispiel auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt sein. Zum Teil können jedoch optional eine höhere Entschädigungsleistung und/oder ein zeitunabhängiger Schutz vereinbart werden.
Es gibt aber auch eigenständige Fahrrad-Versicherungen. Derartige Policen decken je nach Vertragsvereinbarung nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern gegebenenfalls auch Vandalismusschäden und/oder Schäden am (Elektro-)Fahrrad, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden, ab.
E-Bikes, die der Versicherungs-Kennzeichenpflicht unterliegen
Einen ganz anderen Versicherungsschutz benötigen Elektrofahrräder, die der Versicherungs-Kennzeichenpflicht unterliegen. Darunter fallen E-Bikes, also Elektrofahrräder, die bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h alleine von der Motorleistung angetrieben werden, ohne dass man dafür in die Pedale treten muss, sowie S-Pedelecs, also Elektroräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit oder ohne Anfahrhilfe.
Das Versicherungs-Kennzeichen kostet in der Regel nicht viel und muss zum 1. März eines jeden Jahres erneuert werden. Es bestätigt das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, welche mit dem versicherten Elektrorad bei anderen zum Beispiel durch einen verschuldeten Unfall verursacht wurden. Außerdem lehnt die Kfz-Haftpflichtversicherung unangemessene Schadensforderungen Dritter ab. Eine private Haftpflichtpolice deckt im Übrigen Unfallschäden, die mit solchen E-Bikes oder S-Pedelecs verursacht wurden, in der Regel nicht ab.
Der Diebstahlschutz eines E-Bikes oder S-Pedelecs ist über eine Kaskoversicherung möglich, die auch leistet, wenn das versicherte Rad beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel beschädigt wird. Ein für diese Elektroräder notwendiges Versicherungs-Kennzeichen sowie eine gewünschte Kaskoversicherung erhält man direkt bei einem Kfz-Versicherer oder beim Versicherungsfachmann.
Quelle: (verpd)