Laut einer aktuellen Rentenbestandsstatistik lag Mitte 2019 die durchschnittliche Höhe aller gesetzlichen Altersrentenarten bei rund 950 Euro. Allerdings gab es deutliche Unterschiede bei den Rentenhöhen je Rentenart, Geschlecht sowie zwischen Ost- und Westdeutschland.

Nach der letzten Rentenanpassung im Juli 2019 lag die durchschnittliche Höhe aller ausbezahlten gesetzlichen Altersrentenarten netto bei monatlich knapp 952 Euro. Männer erhielten im Schnitt sogar 1.187 Euro Rente, Frauen dagegen nur rund 764 Euro. Die durchschnittliche Rentenhöhe unterschied sich zum Teil auch gravierend zwischen den jeweiligen Altersrentenarten und den Rentenbeziehern in Ost- und Westdeutschland, wie eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belegt.

Etwa 18,25 Millionen Personen, nämlich knapp 8,11 Millionen Männer und fast 10,15 Millionen Frauen, haben Mitte 2019 eine gesetzliche Altersrente bezogen. Dies geht aus einer vor Kurzem veröffentlichten Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Diese Rentenstatistik zeigt unter anderem den Rentenbestand sowie die durchschnittlichen Höhen der Nettorenten – also die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – vor Steuern je nach Altersrentenart zum 1. Juli 2019.

Die letztjährige Rentenanpassung in Höhe von 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern ist in der Statistik bereits berücksichtigt. Die durchschnittliche Rentenhöhe aller gesetzlichen Altersrentenarten betrug knapp 952 Euro je Monat und Rentenbezieher – bei den Männern waren es im Schnitt fast 1.187 Euro, bei den Frauen dagegen nur 764 Euro. Die Statistik zeigt auch deutliche Unterschiede in der Rentenhöhe je nach Rentenart, Geschlecht der Rentenbezieher und zwischen Ost- und Westdeutschland.

Anzahl der Rentenbezieher je Altersrentenart

Insgesamt erhielten 17,72 Millionen Rentenbezieher – im Detail 7,69 Millionen Männer und 10,03 Millionen Frauen – eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht berücksichtigt sind in diesen Daten die knapp 532.400 Rentenbezieher, die eine Altersrente von der Knappschaftlichen Rentenversicherung bekamen. Die Knappschaftliche Rentenversicherung ist der Rentenversicherungs-Träger für die Beschäftigten rund um den Bergbau.

Von den Altersrentenbeziehern – ohne die ehemaligen Bergbaubeschäftigten –, die Mitte 2019 eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, bekamen fast 7,48 Millionen Personen eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Weitere 1,91 Millionen Rentenbezieher bekamen eine Altersrente für langjährig Versicherte und knapp 1,25 Millionen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt. Zudem erhielten nicht ganz 1,76 Millionen Rentenbezieher eine Altersrente für Schwerbehinderte.

2019 wurden zudem noch Altersrentenarten ausbezahlt, die in der Regel nur noch manche Bestandsrentner erhalten, also Rentenbezieher, die bereits vor einigen Jahren in Rente gegangen sind und damals bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben. Dazu zählt zum einen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit – 1,87 Millionen Personen bekamen Mitte 2019 monatlich eine solche Rente ausbezahlt – und zum anderen die Altersrente für Frauen, diese erhielten 2019 rund 3,45 Millionen Personen.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus.

Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen.

Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Wer ab 1964 geboren wurde, kann eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 Jahren und mit Rentenabschlägen mit 62 Jahren in Anspruch nehmen.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nicht mehr neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie die

Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Hohe Rentenunterschiede …

Betrachtet man nur die gesetzlichen Altersrenten ohne die Versicherten in der Knappschaftlichen Rentenversicherung, lag die durchschnittliche Höhe aller Altersrenten bei netto 939 Euro. Die Nettorentenhöhe je Rentenbezieher betrug im Durchschnitt 1.171 Euro bei den Männern und 761 Euro bei den Frauen.

Zudem zeigt sich, dass die durchschnittliche Altersrente in Westdeutschland mit monatlich 895 Euro deutlich geringer war als in Ostdeutschland mit 1.117 Euro. Männer mit Rentenanwartschaften aus den alten Bundesländern hatten eine Durchschnittsrente von 1.153 Euro, die Geschlechtsgenossen aus den neuen Bundesländern jedoch 1.251 Euro.

Besonders hoch war der Unterschied bei den Renten der Frauen. Die Altersrente einer Frau lag in Westdeutschland im Schnitt bei 693 Euro, in Ostdeutschland dagegen bei 1.024 Euro.

... auch zwischen den Rentenarten

Auch zwischen den Altersrentenarten variierten die Nettorentenhöhen je nach Ost- und Westdeutschland sowie zwischen männlichen und weiblichen Rentenbeziehern deutlich. So ist die Nettorentenhöhe bei der Regelaltersrente in den neuen Bundesländern höher als in den alten – das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Anders verhält es sich bei den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte sowie für schwerbehinderte Menschen – hier lagen die Nettorentenhöhen der Männer in Westdeutschland deutlich über denen in Ostdeutschland.

Durchschnittliche Höhe* der Altersrente zum 1. Juli 2019

Altersrentenart**

Frauen und Männer in Westdeutschland

Frauen und Männer in Ostdeutschland

Alle Altersrentenarten

895 Euro

1.117 Euro

Regelaltersrente

610 Euro

1.066 Euro

Altersrente für langjährig Versicherte

1.153 Euro

1.118 Euro

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

1.409 Euro

1.221 Euro

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

1.203 Euro

1.114 Euro

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

1.361 Euro

1.284 Euro

Altersrente für Frauen

868 Euro

1.046 Euro

Insgesamt zeigt die Rentenstatistik zudem, dass die Frauen in den neuen Bundesländern in allen Altersrentenarten eine höhere Durchschnittsnettorente hatten als ihre Geschlechtsgenossinnen in den alten Bundesländern. Der Unterschied betrug zwischen zwei Prozent bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte und bis zu 48 Prozent bei der Regelaltersrente.

Im Vergleich zu den Männern haben die Frauen in Ost- und Westdeutschland jedoch niedrigere Nettorenten. In den alten Bundesländern hatten die Frauen je nach Rentenart zwischen 26 Prozent und 41 Prozent weniger Rente als die Männer. In den neuen Bundesländern war der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern etwas niedriger, nämlich zwischen sechs und 24 Prozent. Die höchste Differenz ergab sich in den alten und den neuen Bundesländern bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 41 Prozent beziehungsweise 24 Prozent.

Durchschnittliche Rentenhöhe* von Männern und Frauen zum 1. Juli 2019

Altersrentenart**

Männer in Westdeutschland

Frauen in Westdeutschland

Unterschied zwischen Männern und Frauen West

Männer in Ostdeutschland

Frauen in Ostdeutschland

Unterschied zwischen Männer und Frauen Ost

Regelaltersrente

801 Euro

489 Euro

39 %

1.230 €

941 €

23 %

Altersrente für langjährig Versicherte

1.321 Euro

773 Euro

41 %

1.230 €

929 €

24 %

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

1.575 Euro

1.165 Euro

26 %

1.256 €

1.183 €

6 %

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

1.355 Euro

966 Euro

29 %

1.161 €

1.069 €

8 %

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

1.416 Euro

929 Euro

34 %

1.302 €

1.052 €

19 %

Altersrente für Frauen

-

868 Euro

-

-

1.046 €

-

Quelle: (verpd)

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