Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes waren seit Einführung der Grundsicherung im Alter noch nie so viele auf diese Art der staatlichen Sozialhilfe angewiesen wie letztes Jahr.

Die Anzahl der Senioren, die finanzielle Hilfe in Form einer Grundsicherung im Alter vom Staat für ihren Lebensunterhalt benötigen, ist bis Ende letzten Jahres auf knapp 562.000 Personen gestiegen. Das ist seit 2003, dem Jahr, in dem diese Sozialleistungsart eingeführt wurde, der bisher höchste Wert. Wie bisher auch waren 2019 wieder deutlich mehr Frauen als Männer auf diese finanzielle Hilfe vom Staat für den Lebensunterhalt angewiesen.

Seit dem Jahr 2003 gibt es hierzulande die Grundsicherung im Alter. Einen Anspruch auf diese Art der staatlichen Sozialhilfe haben alle nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus den eigenen Einkünften wie einer gesetzlichen Altersrente und dem Vermögen bestreiten können. Die Rentenaltersgrenze für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, ist das 65. Lebensjahr. Für 1947 bis 1963 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Bei den ab 1964 Geborenen gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Die Grundsicherung im Alter gibt es nur auf Antrag. Ende 2019 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 561.969 Personen eine solche Grundsicherung erhalten. Das ist der bisher höchste Wert seit Einführung dieser Form der Sozialhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist 2019 die Anzahl der Empfänger einer Grundsicherung im Alter um 0,5 Prozent beziehungsweise 2.550 Personen gestiegen.

Grundsicherung im Alter: Mehr Frauen als Männer

Seit 2003 hat die Anzahl der Bedürftigen, die eine Grundsicherung im Alter bekamen, fast jedes Jahr zugenommen – nur in 2009 und 2016 gab es eine Reduzierung um 2,5 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent. In 2017 und 2018 betrug der Anstieg jedoch noch 3,8 Prozent und 2,8 Prozent, 2005 lag die Zunahme sogar bei 17,1 Prozent. Gegenüber 2003, damals bezogen über 257.734 Personen eine Grundsicherung im Alter, hat sich die Anzahl der Empfänger bis 2019 um über 54,1 Prozent erhöht.

Auffällig ist, dass in allen Jahren deutlich mehr Frauen als Männer diese Form der Sozialhilfe benötigten, auch wenn sich dieser geschlechterspezifische Unterschied allmählich verringert. So waren 2003 71,0 Prozent der Frauen und nur 29,0 Prozent der Männer Bezieher einer Grundsicherung im Alter. Fünf Jahre später waren es anteilig nimmer noch zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer. 2015 belief sich die Verteilung auf rund 60,1 Prozent Frauen und 39,9 Prozent Männer.

2019 bekamen im Detail 318.315 Frauen und 243.654 Männer eine Grundsicherung im Alter. Der Anteil der Frauen lag damit auch im letzten Jahr mit 56,6 Prozent noch deutlich über dem Anteil der Männer, dieser belief sich auf 43,4 Prozent.

Ohne eine Altersvorsorge drohen Einbußen beim Lebensstandard

Damit man im Rentenalter seinen bisherigen Lebensstandard halten kann und nicht sogar auf eine Grundsicherung angewiesen sein wird, sollte man frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Schon jetzt erhält ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, im Schnitt deutlich weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente, wenn er in diesem Jahr in Rente geht.

Aktuell liegt das Nettorentenniveau bei nur rund 48 Prozent. Bis in zehn Jahren kann das Nettorentenniveau nach den gesetzlichen Vorgaben sogar auf 43 Prozent absinken, bevor der Gesetzgeber gegensteuern muss. Ein Versicherungsfachmann kann analysieren, wie hoch entsprechend der persönlichen Situation die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird. Der Experte berät auf Wunsch auch darüber, welche Höhe und Form der Altersvorsorge im individuellen Fall sinnvoll ist.

Detaillierte Informationen zur Grundsicherung im Alter enthalten die Webportale der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die aktualisierte DRV-Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“. In der Broschüre wird unter anderem geraten: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 893 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Der entsprechende Antrag kann beim Sozialamt oder auch bei der DRV eingereicht werden.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden