Im Schnitt verdienen Frauen immer noch erheblich weniger als Männer, selbst bei gleicher Qualifikation und Berufserfahrung. Dies verdeutlicht eine Verdienststruktur-Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Dies ist auch im Hinblick auf die finanzielle Altersabsicherung ein Problem.

Letztes Jahr hatten Frauen im Schnitt einen um 18 Prozent niedrigeren Brutto-Stundenverdienst als Männer, so das Ergebnis einer regelmäßig durchgeführten Analyse des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Dabei ist nur ein Teil der Ungleichheit strukturell erklärbar, beispielsweise weil Frauen häufiger als Männer in Branchen und Berufen mit einem niedrigen Lohnniveau oder in Teilzeit arbeiten.

Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) die fortgeschriebenen Ergebnisse einer Verdienststruktur-Erhebung (VSE) von Männern und Frauen. Unter anderem wird ermittelt, wie hoch der prozentuale Unterschied beim durchschnittlichen Bruttostundenverdienst zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern – der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap – ist. Im Jahr 2020 betrug der unbereinigten Gender Pay Gap 18 Prozent. Im Schnitt hatten Männer letztes Jahr einen Bruttostundenverdienst von 22,78 Euro und Frauen von 18,62 Euro.

Damit war der Stundenlohn bei den Frauen im Durchschnitt um 4,16 Euro beziehungsweise 18 Prozent niedriger als bei den Männern. Zwar ist der unbereinigte Gender Pay Gap damit um ein Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr – 2019 lag der Wert noch bei 19 Prozent – gefallen, doch dies kann nach Angaben der Destatis auf die Corona-bedingte Kurzarbeit bei Männern zurückzuführen sein.

Corona-Effekte auf den Gender Pay Gap

Laut Destatis sind im Vergleich zum Jahr 2019 die „Bruttostundenverdienste der Frauen im Jahr 2020 mit plus 3,5 Prozent stärker gestiegen als die der Männer (plus 2,3 Prozent). Der stärkere Anstieg der Bruttostundenverdienste der Frauen führt zu einem geringeren Gender Pay Gap. Somit hat sich die Verdienstsituation von Frauen und Männern angenähert“.

„Allerdings kann Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Entwicklung verstärkt oder ihr entgegengewirkt haben. Wenn beispielsweise Männer in einer höher entlohnten Verdienstgruppe in Kurzarbeit gehen, würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer vergleichsweise geringer ausfällt. Eine gleich gerichtete Wirkung auf den Gender Pay Gap wird erzielt, wenn Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen. Der Bruttostundenverdienst der Frauen steigt dann“, so Destatis weiter.

Zudem betonen die Destatis-Statistikexperten: „Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.“

Nur wenig Änderung in den letzten zwei Jahren

Doch auch wenn statistisch der unbereinigte Gender Pay Gap tendenziell sinkt – bereits 2006 bis 2019 ist er von 23 auf 19 Prozent gefallen –, lohnt sich ein detaillierter Blick auf die Daten: Der unbereinigte Gender Pay Gap in Westdeutschland lag letztes Jahr wie bereits vorletztes Jahr bereits bei 20 Prozent – der höchst Wert wurde in 2006 und 2010 mit 24 Prozent verzeichnet.

In Ostdeutschland ist der Wert von sieben Prozent in 2018 und 2019 auf sechs Prozent in 2020 gefallen. Allerdings lag bereits im Jahr 2006 der unbereinigte Gender Pay Gap in den neuen Bundesländern bei sechs Prozent und ist dann bis 2014 sogar auf neun Prozent angestiegen, seitdem fällt er wieder leicht.

Insgesamt zeigt sich damit, dass sich in Westdeutschland in den letzten beiden Jahren nur wenig verändert hat. In Ostdeutschland gibt es seit 2014 zwar eine Reduzierung der Ungleichheit, nachdem diese davor angestiegen ist – doch der unbereinigte Gender Pay Gap hat aktuell nun wieder den gleichen Wert wie bereits im Jahr 2006. Wie auch in der Vergangenheit ist die Lohnungleichheit in Westdeutschland (unbereinigter Gender Pay Gap 20 Prozent) mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland (sechs Prozent unbereinigter Gender Pay Gap).

71 Prozent Lohnungleichheit wegen konkreter Ursachen

Analysen von 2018 auf Basis der Verdienststruktur-Erhebung zeigen, dass ein Großteil des Verdienstunterschiedes zwar durch geschlechterspezifische Kriterien verursacht wird, allerdings nicht alles. „Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2020 weitgehend fortbestanden haben“, so Destatis.

So sind 71 Prozent der Lohnungleichheit dadurch begründet, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Berufen sowie seltener in Führungspositionen arbeiten als Männer. Zudem sind anteilig deutlich mehr Frauen in Teilzeit- und Minijobs tätig und haben dadurch einen geringeren Stundenlohn als ein männlicher Vollzeitbeschäftigter. 2019 arbeiten laut Destatis 47 Prozent der erwerbstätigen 20- bis 64-jährigen Frauen in Teilzeit. Bei den erwerbstätigen Männern der gleichen Altersgruppe lag der Anteil dagegen nur bei neun Prozent.

Laut einer Umfrage hat sich rund jede zweite Frau, die eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere aus familiären oder persönlichen Gründen gegen eine Vollzeitbeschäftigung entschieden. Fast ein Drittel, konkret 31 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen gaben an, dass sie eine Teilzeitarbeit auswählten, um neben dem Job noch Zeit für die Betreuung ihrer Kinder oder die Pflege eines Angehörigen zu haben.

Kein gleicher Lohn bei gleicher Arbeit und Qualifikation

Die verbleibenden 29 Prozent der geschlechter-spezifischen Verdienstungleichheit sind damit nicht auf strukturelle Unterschiede wie Beschäftigungsumfang und Berufserfahrung zurückzuführen. Dies belegt der bereinigte Gender Pay Gap, der alle vier Jahre ermittelt wird.

Er gibt an, wie hoch der Lohnunterschied bei Männern und Frauen ist, wenn beide eine vergleichbare Berufstätigkeit – vom Berufsstatus bis hin zur Anzahl der geleisteten Stunden – bei gleichwertiger Qualifikation ausüben.

Laut dem letzten ermittelten bereinigten Gender Pay Gap aus dem Jahre 2018 hatten Frauen trotz äquivalenter Tätigkeit und Kompetenz einen um sechs Prozent geringeren Stundenlohn als Männer.

Auch bei der Rente gibt es deutliche Unterschiede

Ein niedriger Verdienst, aber auch zusätzliche Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit für die Kindererziehungszeit, was häufiger bei Frauen als Männern vorkommt, führen dazu, dass die gesetzliche Altersrente der Frauen in Schnitt immer noch deutlich niedriger ist als die der Männer.

So betrug laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung beispielsweise 2019 die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Altersrente pro Monat 768 Euro bei den Frauen und 1.187 Euro bei den Männern. Und auch bei den Rentenbeziehern, die 2019 erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhielten, war die monatliche Rentenhöhe im Schnitt bei den Frauen mit 784 Euro deutlich niedriger als bei den Männern mit 1.132 Euro.

Die Fakten zeigen, dass es nicht nur, aber eben insbesondere auch für Frauen wichtig ist, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen, um auch im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein. Ein Versicherungsfachmann analysiert auf Wunsch, mit welchem Alterseinkommen man unter Einbeziehung der gesetzlichen Rente rechnen kann und welche Altersvorsorge sinnvoll ist, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.

Quelle: (verpd)

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