Beim staatlich geförderten Basis-Rentenvertrag steigt in diesem Jahr die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien wieder um zwei Prozent. Dies ist insbesondere für Selbstständige, aber auch für Angestellte und Beamte, die Einkommensteuer sparen möchten, interessant.

Mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, haben gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Selbstständige die Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Wer in einen entsprechenden Basis-Rentenvertrag einzahlt, kann die Prämien in einem bestimmten Prozentsatz, der sich in 2014 wieder um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht, als Sonderausgaben steuerlich absetzen.

Bei einem Basis-(Rürup-)Rentenvertrag handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer festgelegten Altersgrenze eine monatliche, lebenslange Rente auszahlt.

Die Prämien für diese Altersvorsorgeform können als Sonderausgaben im Rahmen von gestaffelten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge sind für Alleinstehende auf 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten auf 40.000 Euro beschränkt.

78 Prozent steuerlich absetzbar

Während es 2013 noch 76 Prozent waren, sind es in diesem Jahr zwei Prozent mehr, also 78 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen, maximal jedoch der Höchstbeitrag, der abzugsfähig ist. In 2014 beträgt demnach der abzugsfähige Anteil für Alleinstehende maximal 78 Prozent von 20.000 Euro, also 15.600 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaare verdoppelt sich der absetzbare Betrag in diesem Jahr entsprechend auf 31.200 Euro (78 Prozent von 40.000 Euro).

Seit 2005 steigt der Prozentsatz der steuerlichen Absetzbarkeit jährlich um zwei Prozent, bis im Jahre 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind und dementsprechend die kompletten Aufwendungen für einen Rürup-Vertrag im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich abzugsfähig sind. Damit ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte interessant.

Hohe Flexibilität bei der Prämienzahlung

Jeder Rurüp-Sparer kann seine Prämien monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag in seinen Vertrag einzahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind ohne den Verlust der steuerlichen Förderung möglich, wenn dies vertraglich zugelassen ist.

Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Basisvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er darf, wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar oder übertragbar sein. Zudem können die Versicherungsansprüche nicht vererbt werden.

Die Rürup-Rente kann jedoch mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden, sodass der Rürup-Sparer auch seinen Ehegatten und seine kindergeldberechtigten Kinder damit absichern kann. Zudem kann neben einer Alters- und Hinterbliebenen-Absicherung vertraglich vereinbart werden, dass die Basis-Rente in einem gewissen Umfang auch als Absicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dient.

Altersvorsorge auch in Krisenzeiten geschützt

Für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, wird die Versicherungsleistung frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt. Für alle anderen gilt als frühestes Auszahlungsalter der lebenslangen Rente das 62. Lebensjahr, entsprechend der von der Regierung beschlossenen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

Die Rentenzahlungen unterliegen wie die gesetzlichen Renten auch der nachgelagerten Besteuerung. Je nach Beginn des Rentenbezuges ist demnach ein zu diesem Zeitpunkt festgelegter Anteil für die gesamte Bezugsdauer steuerpflichtig.

Ein Rürup-Sparer, der 2014 in Rente geht, muss 68 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz erhöht sich für den jeweiligen Rentenbeginn bis 2020 jährlich um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent. Übrigens: Rürup-Rentenverträge sind nicht für Zahlungen nach Hartz IV relevant, das heißt, die Ansparungen gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen.

(verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden