Da die gesetzliche Altersrente alleine deutlich niedriger sein wird als das bisherige Einkommen, ist es bereits für junge Leute wichtig vorzusorgen, um im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können. Der Staat unterstützt Berufseinsteiger dabei mit einem besonderen finanziellen Anreiz.

Schon heute ist die gesetzliche Altersrente bei einem Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenbeiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, nicht einmal halb so hoch wie sein bisheriges Einkommen. Daher ist es sinnvoll, für das finanzielle Auskommen im Ruhestand vorzusorgen. Eine Lösung zur Altersvorsorge ist ein staatlich geförderter Riester-Vertrag. Wer noch keine 25 Jahre alt ist und schon jetzt Geld für das Alter in Form eines Riester-Vertrages anspart, erhält dafür neben den gängigen Zulagen und Vergünstigungen, einen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Aktuell liegt das Nettorentenniveau vor Steuern bei rund 49 Prozent. Das heißt, die gesetzliche Altersrente eines Standardrentners beträgt im Schnitt nur 49 Prozent seines bisherigen Verdienstes. Ein Standardrentner ist ein Musterrentner, der bis Renteneintritt 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlte. Nach aktuellen Plänen der Regierung wird das Rentenniveau noch bis 2025 so stabilisiert, das es nicht unter 48 Prozent fällt.

Danach ist jedoch mit einem Absinken zu rechnen, wenn keine weiteren staatlichen Maßnahmen getroffen werden. Doch schon das heutige Rentenniveau reicht nicht aus, um damit seinen bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Daher ist es für alle wichtig, zusätzlich für das Alter finanziell vorzusorgen. Wer bereits in jungen Jahren damit beginnt, kann schon mit geringen Sparbeiträgen im Laufe der Zeit ein ausreichendes Finanzpolster für das Alter ansparen.

Riester-Rente: Die staatlich geförderte Altersvorsorge

Einen zusätzlichen Anreiz für unter 25-Jährige, in eine staatlich geförderte Altersvorsorge, nämlich in eine Riester-Rente zu investieren, ist der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro. Grundsätzlich können alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und Auszubildenden als unmittelbar Förderberechtigte und ihre Ehepartner als mittelbar Förderberechtigte mit einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorsorgen. Die Riester-Sparer werden per Zulagen und/oder steuerliche Vergünstigungen bei der Altersvorsorge unterstützt.

So erhält jeder Riester-Sparer eine sogenannte Grundzulage in Höhe von maximal 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind des Riester-Sparers, für das ein Kindergeldanspruch besteht, erhält er zusätzlich 185 Euro pro Jahr als Kinderzulage – für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, sind es sogar 300 Euro. Zudem kann der Riester-Sparer seine in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen.

Um einen Anspruch auf die maximale Zulagenhöhe zu haben, muss man vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag als Sparbeitrag – also Eigenbeitrag inklusive der staatlichen Zulagen – einzahlen. Bei einem geringeren Sparbeitrag gibt es eine anteilig geringere Zulagenhöhe. Um überhaupt Anspruch auf eine staatliche Riester-Förderung zu haben, beträgt der Mindesteigenbetrag 60 Euro im Jahr. Welche Altersvorsorgevarianten neben der Riester-Rente noch sinnvoll sein können, analysiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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