Die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf zur Ost-West-Rentenangleichung beschlossen. Entsprechende Änderungen gibt es bereits ab nächstem Jahr.

Laut geltendem Gesetz sind zwar die Faktoren für die Rentenberechnung der gesetzlichen Rente in Ost- und Westdeutschland gleich, doch die Höhe dieser Berechnungsgrößen sind aufgrund der uneinheitlichen Einkommensverhältnisse unterschiedlich. Die Bundesregierung hat nun eine Reform beschlossen, die zur Angleichung des Ost-West-Rentenrechts und damit der Höhe der Bezugsgrößen führen soll.

Es gibt im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung diverse wichtige Berechnungsgrößen, die in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch sind. Dies soll sich nach einem vor Kurzem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung bis zum Jahre 2025 ändern, damit dann ein einheitliches Rentenrecht besteht.

Unterschiedlich hohe Berechnungsgrößen in West- und Ostdeutschland

Die Rentenhöhe berechnet sich generell aus den Faktoren Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert. Eine genaue Erklärung, wie sich die Rente berechnet, gibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in den kostenlos herunterladbaren Broschüren „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“. Aktuell beträgt der Rentenwert, der jährlich zum 1. Juli der Lohnentwicklung angepasst wird, in Westdeutschland 30,45 Euro und in Ostdeutschland 28,66 Euro.

Dieser niedrigere Wert in Ostdeutschland resultiert im Vergleich zu den alten Bundesländern aus dem niedrigeren Durchschnittsverdienst der gesetzlich Rentenversicherten in den neuen Bundesländern. Um zu verhindern, dass sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern in der späteren Rente verfestigt, werden bisher die Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte mit einem gesetzlich festgelegten Faktor hochgewertet.

Bis 2025 ein einheitliches Rentenrecht

Der vor Kurzem beschlossene Gesetzesentwurf sieht eine Angleichung der Ost-Werte an die Werte in den alten Bundesländern bis zum Jahr 2025 vor. Mit der Übergangszeit bis zu einem einheitlichen Rentenrecht im Jahr 2025 werde ein sanfter Übergang geschaffen, in dem zum einen der Rentenwert Ost unabhängig von der tatsächlichen Lohnentwicklung schrittweise auf das Westniveau angehoben wird. Und zum anderen wird die Höherwertung der Ostlöhne entsprechend reduziert. So die Aussagen der Bundesministerin Andrea Nahles vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die bis zum Jahr 2024 höher bewerteten Verdienste im Osten blieben zwar erhalten. Ab 2025 gibt es dann aber keine Höherwertung mehr. Auf Dauer sei eine Höherwertung der Ostlöhne nicht begründbar und den Menschen im Westen auch nicht vermittelbar, erklärte diesbezüglich Nahles.

Gleiche Beitragsbemessungs-Grenze in West- und Ostdeutschland

Eine weitere Berechnungsgröße, die in West- und Ostdeutschland unterschiedlich ist, ist die Beitragsbemessungs-Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag eines gesetzlich Rentenversicherten zur gesetzlichen Rentenversicherung errechnet sich aus seinem Bruttoeinkommen, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungs-Grenze. In den alten Bundesländern beträgt diese in 2017 monatlich 6.350 Euro und in den neuen Bundesländern 5.700 Euro.

Auch die Beitragsbemessungs-Grenze Ost soll nach dem beschlossenen Gesetzesentwurf schrittweise an die höhere im Westen angenähert werden, sodass am 1. Januar 2025 diese Grenze dann für ganz Deutschland gilt.

Erste Änderungen ab 1. Juli 2018

Konkret wurde laut BMAS Folgendes beschlossen: „Die bisher noch abweichenden Rechengrößen für die Rentenberechnung werden an die entsprechenden Westwerte angeglichen. Dazu werden der aktuelle Rentenwert (Ost), die Beitragsbemessungs-Grenzen (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) auf die jeweiligen West-Werte angehoben. Die Ost-Verdienste werden ab 2025 nicht mehr hochgewertet. Die Angleichung erfolgt schrittweise – auch, damit die Hochwertung der Ost-Verdienste nicht abrupt entfällt, sondern langsam abschmilzt.

Die Angleichung erfolgt in sieben Schritten: Im ersten Schritt wird zum 1. Juli 2018 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 95,8 Prozent des West-Werts angehoben. In den weiteren Schritten wird dieser Verhältniswert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 100 Prozent des aktuellen Rentenwerts erreicht hat.“

Quelle: (verpd)

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