In den letzten drei Jahren war die Inflation relativ gering. Doch nun steigt sie wieder, und damit der Kaufkraftverlust des Geldes. Das hat auch Auswirkungen auf das künftige Alterseinkommen.
Die gesetzliche Rentenhöhe, die ein Arbeitnehmer im Rentenalter bekommt, entspricht in der Regel bei Weitem nicht seinem bisherigen Einkommen, wie die Fakten belegen. Doch auch die Inflation sorgt trotz der jährlichen gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassung dafür, dass die gesetzliche Rente an Wert beziehungsweise Kaufkraft verliert.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liegt das aktuelle Rentenniveau bei rund 47,9 Prozent. Nach dem aktuellen Rentenversicherungs-Bericht der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass das Rentenniveau noch weiter sinken wird, und zwar auf 44,5 Prozent bis zum Jahr 2030.
Das Rentenniveau entspricht dem prozentualen Verhältnis zwischen der gesetzlichen Netto-Altersrente und dem durchschnittlichen Nettogehalt eines sogenannten Standardrentners. Der Standardrentner ist dabei eine fiktive Person, für die man nach dem aktuellen Stand die gesetzliche Altersrente berechnet. Der Modellrentner hat dazu die Regelaltersgrenze erreicht. Zudem hat er 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten in ebendiese einbezahlt.
Rentenanpassung zum Teil niedriger als Inflation
Jedes Jahr wird zum 1. Juli die gesetzliche Rente aufgrund vorgeschriebener Kriterien der Höhe nach angepasst. Die jährliche Rentenanpassung richtet sich unter anderem an der Entwicklung der Bruttolöhne der gesetzlichen Rentenversicherten aus. Dabei wird die Lohnentwicklung nach Ost- und Westdeutschland getrennt berechnet. Eine Rolle bei der Rentenanpassung spielt aber auch der Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beziehern einer gesetzlichen Rente zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern.
In der Vergangenheit gab es diverse Jahre mit sehr geringen Rentenanpassungen, wie aus den Daten des DRV hervorgeht. 2013 erhielten die westdeutschen Rentner nur 0,25 Prozent mehr, 2011 mussten sich alle Rentner mit 0,99 Prozent und 2007 mit 0,54 Prozent Rentenanpassung begnügen. 2010 sowie 2006, 2005 und 2004 gab es gar keine Erhöhung. Im Gegensatz dazu betrug die Inflation nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2004 bis 2006 1,5 bis 1,6 Prozent, 2007 2,3 Prozent, 2010 1,1 Prozent, 2011 2,1 Prozent und 2013 1,5 Prozent.
Während zwar in den letzten drei Jahren, also von 2014 bis 2016, die Rentenanpassung mit 1,67 Prozent bis 4,25 Prozent im Westen und 2,5 bis 5,95 Prozent im Osten deutlich höher war als die Inflation mit 0,3 bis 0,9 Prozent, ist in 2017 wieder mit einer Kehrtwende zu rechnen. Ende letzten Jahres ging die DRV davon aus, dass die Rentenerhöhung in 2017 nur noch zwischen 1,5 bis 2,0 Prozent beträgt. Die Inflation im Januar 2017 lag bereits bei voraussichtlich 1,9 Prozent, so das Deutsche Statistische Bundeamt.
In der Altersvorsorge sollte auch die Inflation berücksichtigt sein
Wie die Zahlen zeigen, gleichen die Rentenanpassungen, die für die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Altersrente gelten, oftmals nicht einmal den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation gegeben ist, aus. Für alle, die noch nicht in Rente sind, ist auch deswegen eine zusätzliche Altersvorsorge wichtig.
Zum einen gilt es, die Lücke zwischen der bisherigen Einkommens- und der künftigen Rentenhöhe zu schließen, zum anderen sollte auch die Wertminderung der Rente infolge der Inflation abgesichert sein.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch kann ein Versicherungsexperte die hierzu notwendigen Analysen und Berechnungen erstellen und individuell passende Absicherungslösungen suchen.
Quelle: (verpd)