Eine aktuelle Studie hat sich mit der Frage befasst, was sozialversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer im Durchschnitt verdienen und was dies für die spätere Rente bedeutet.

Nach einer jüngst vorgestellten Studie einer Gewerkschaft würde die Mehrheit der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigen bei dem derzeit festgeschriebenen Mindestrentenniveau von 43 Prozent im Jahr 2030 maximal 1.000 Euro oder weniger Nettorente vor Steuern erhalten.

Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft (Verdi) hat vor Kurzem eine von ihr in Auftrag gegebene Studie zur jetzigen Einkommens- und künftigen Rentensituation sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigter vorgestellt. Sie wurde vom Eduard Pestel Institut für Systemforschung unter anderem auf Grundlage von Daten zum Bruttoarbeitseinkommen des Jahres 2015 erstellt. Rund 28,2 Millionen Arbeiter und Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben laut Studie ein Durchschnitts-Nettoeinkommen von 1.948 Euro.

Davon wiederum haben knapp 26,5 Millionen Beschäftigte neben ihrem Arbeitseinkommen und gegebenenfalls einem Kindergeld keine weiteren Einkunftsquellen. Ihr durchschnittliches Monatsnettoeinkommen liegt bei 1.939 Euro. Ein weiteres Ergebnis ist, dass 44 Prozent dieser sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen. Rechnet man die 5,14 Millionen Personen, die nur einen Minijob haben, mit dazu, sind es sogar 50 Prozent.

Niedrige Rentenhöhe …

Die Studienautoren haben zudem untersucht, wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Altersrente je nach Einkommenshöhe ist, wenn das Nettorentenniveau auf dem Stand von 2015, hier waren es rund 47,7 Prozent, bleiben würde. Die jeweilige Rentenhöhe wurde entsprechend den Beitragsjahren ermittelt, dazu wurde angenommen, dass der Erwerbstätige 30, 40 oder 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Bei Arbeitnehmern mit einem bisherigen Bruttomonatseinkommen von 2.500 Euro beträgt die gesetzliche Rentenhöhe nach Abzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voraussichtlich 669 Euro, 891 Euro und 1.003 Euro nach 30, 40 und 45 Beitragsjahren in Westdeutschland. In Ostdeutschland sind es 725 Euro, 967 Euro und 1.088 Euro.

… selbst bei einem Einkommen von 2.500 Euro

Zudem wurde die voraussichtliche Rentenhöhe bei einem Nettorentenniveau von 43 Prozent – dem gesetzlich festgeschriebenen Mindestsicherungsniveau für das Jahr 2030 – ermittelt. Demnach würde die Rentenhöhe bei einem bisherigen Monatseinkommen von 2.500 Euro in den alten Bundesländern nach 30, 40 und 45 Beitragsjahren bei 603 Euro, 804 Euro und 904 Euro liegen. In den neuen Bundesländern wären es voraussichtlich 654 Euro, 872 Euro und 981 Euro.

Ein weiteres Studienergebnis: Wenn sich an der Einkommensstruktur nichts ändert, würden 2030 bei einem Nettorentenniveau von 43 Prozent 50 Prozent in West- und 60 Prozent in Ostdeutschland der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten selbst nach 45 Beitragsjahren 1.000 Euro oder weniger Rente erhalten. 19 Prozent in West- und 22 Prozent in Ostdeutschland würden sogar nur maximal 600 Euro bekommen.

Die Mehrheit muss mit einer geringen Rente rechnen

Die Studienautoren betonen: „Selbst bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich und 40 Beitragsjahren liegt die Rentenerwartung für Personen mit einem erwarteten Renteneintritt im Jahr 2030 mit Zahlbeträgen … um 800 Euro im Bereich der Grundsicherungs-Leistungen (inklusive der Kosten der Unterkunft).“ In der Studie wird zudem darauf hingewiesen, dass nach dem offiziellen Alterssicherungsbericht 2016 46,5 Prozent der Beschäftigten mit einem Bruttolohn von unter 1.500 Euro keine zusätzliche Altersvorsorge haben.

Das Gleiche gilt für 39,2 Prozent der Beschäftigten mit einem Bruttoeinkommen zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro. „Daraus errechnen sich allein über die im Mikrozensus 2015 hochgerechneten 11,65 Millionen sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten ohne weitere Einkünfte eine Zahl von 4,9 Millionen Personen, deren eigenen Rentenerwartungen im Bereich der Grundsicherung und darunter liegen“, so die Studienautoren weiter.

Warum eine zusätzliche Altersvorsorge wichtig ist

Laut den Studienergebnissen reicht es in der Regel nicht, sich auf die gesetzliche Rente alleine zu verlassen, um im Rentenalter ein Einkommen zu haben, das den bisherigen Lebensstandard sichert. Für eine sinnvolle Planung der zusätzlichen Altersvorsorge ist es unter anderem unabdingbar zu wissen, wie hoch das voraussichtliche Alterseinkommen sein wird. Bei der Ermittlung kann ein Versicherungsfachmann helfen. Er berechnet auf Wunsch nicht nur, welches Einkommen im Alter notwendig wäre, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Er ermittelt auch, mit welchem Alterseinkommen nach dem derzeitigen Stand zu rechnen ist. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die zu erwartende gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch die sonstigen Einnahmen, beispielsweise aus möglichen Mieteinkünften und Kapitalanlagen. Reicht das voraussichtliche Alterseinkommen für die gesetzten Ziele nicht aus, berät der Experte zudem, mit welchen zum Teil auch staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten sich diese Lücke am besten schließen lässt.

Quelle: (verpd)

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