Die gesetzliche Rente wird laut einer Studie weiterhin die Hauptstütze der Altersversorgung bleiben. Allerdings sichert sie bei Weitem nicht den Lebensstandard. Je jünger die Bürger heute sind, desto höher ist die Differenz zu bisherigem Erwerbs- und künftigem gesetzlichen Alterseinkommen.

Alles in allem wird das Rentensystem in Deutschland, das aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge besteht, auch künftig funktionieren. Allerdings sollten je nach Region insbesondere Jüngere vermehrt für das Rentenalter privat vorsorgen, da bei vielen die Höhe der gesetzlichen Rente weniger als 39 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie.

Im Durchschnitt können heute 20- bis 65-jährige Bundesbürger bei ihrem Eintritt in den Ruhestand mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von 1.070 Euro rechnen. Das hat das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag einer Investmentfonds-Gesellschaft unter Berücksichtigung der Daten von 2013 hochgerechnet und vor Kurzem in einer Studie veröffentlicht.

Diese Rentenhöhe entspricht einer durchschnittlichen „Ersatzquote“ durch die gesetzliche Rentenversicherung von 48,3 Prozent. Unter „Ersatzquote“ verstehen die Wissenschaftler um Professor Dr. Bernd Raffelhüschen, dem Direktor des genannten Forschungszentrums der Uni Freiburg, das Verhältnis der Rentenhöhe zum letzten monatlichen Bruttoeinkommen. Um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, ist nach Angaben der Studienautoren jedoch eine „Ersatzquote“ von mindestens 60 Prozent notwendig.

Gesetzliche Rente allein sichert den Lebensstandard in keinem Fall

Werden die Renteneinkommen aus der gesetzlichen Altersvorsorge insgesamt, also aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, den berufsständischen Versorgungen und den Basisrenten zusammen betrachtet, steigt der Wert leicht auf 48,9 Prozent. Doch auch das reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.

Die dazu notwendigen 60 Prozent Ersatzquote könnten aber laut Studienautoren durchaus erreicht und sogar übertroffen werden. Möglich wäre das, wenn die betriebliche oder staatlich geförderte Altersvorsorge, also zum Beispiel die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie die private Altersvorsorge genutzt werden. Zur privaten Altersvorsorge zählen unter anderem private Renten- und Lebensversicherungen.

Rund 40 Prozent der Bevölkerung sind insgesamt schon gut versorgt

Das machen laut Studie schon jetzt 40 Prozent der Bevölkerung. Sie werden laut Studienergebnissen somit auf eine „solide“ Ersatzquote von durchschnittlich 82,6 Prozent kommen. Für Raffelhüschen ergibt sich aus diesen Zahlen, dass sich das deutsche Altersvorsorgesystem, das aus drei Vorsorgewegen besteht – nämlich aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge –, insgesamt als stabil erweist.

Handlungsbedarf besteht laut Studie allerdings trotzdem, weil sich hinter diesen Durchschnittswerten für den Einzelnen je nach Alter und Wohnort sehr unterschiedliche Vorsorgeperspektiven verbergen. So werde beispielsweise die zukünftige gesetzliche Rente in Westdeutschland mit – wiederum in Preisen von 2013 – 1.088 Euro um rund 100 Euro höher sein als in den neuen Bundesländern.

Statistische Effekte verwischen die „Ost-West-Grenze“

Die „Ersatzquote“ der gesetzlichen Rentenversicherung werde aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsbiografien in Ostdeutschland mit durchschnittlich 53,4 Prozent dennoch weit über jener im Westen – hier beträgt die Ersatzquote 47,2 Prozent – liegen. Hier schlägt sich nieder, dass in Regionen mit höherem Einkommen die Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung diesen Wert drückt.

Durch diesen Effekt ergibt sich laut Studie neben dem Ost-West-Gefälle zugleich ein Nord-Süd-Gefälle bei der durchschnittlichen „Ersatzquote“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Er trage auch mit dazu bei, dass insgesamt die Hälfte der Versicherten durch die gesetzliche Rente nur eine Quote von weniger als 41,8 Prozent erreichen werde.

Zusätzliche Vorsorgeanstrengungen jedes Einzelnen sind notwendig

Das sagt jedoch nichts über die absolute Höhe der gesetzlichen Rente im Einzelfall aus. Alleine durch die gesetzliche Altersvorsorge, so ist der Studie zu entnehmen, wird sie zur Absicherung des Lebensstandards jedoch in keinem Fall reichen. Dazu bedürfe es vielmehr zusätzlicher Anstrengungen jedes Einzelnen durch die Nutzung der Absicherungs-Möglichkeiten in Form der privaten und wenn möglich, auch der betrieblichen Altersvorsorge. Doch hier präsentiere sich derzeit aber noch ein sehr differenziertes Bild.

So werde die durchschnittliche „Ersatzquote“ aus der betrieblichen sowie staatlich geförderten Altersvorsorge nach gegenwärtigem Stand laut Studie insgesamt bei 15,2 Prozent liegen, wobei jedoch die Hälfte der Versicherten nur einen Wert von weniger als 14,2 Prozent erreichen wird. Dabei werde er im Westen der Republik mit 16,1 Prozent um 2,3 Prozentpunkte über jener in den östlichen Bundesländern liegen.

Jüngere Jahrgänge haben ein ganz besonderes Problem

Auch über alle drei Altersvorsorgewege, also unter Einbeziehung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, hinwegbetrachtet ist die Vorsorgesituation in den neuen Bundesländern mit einer durchschnittlichen Ersatzquote von 74,4 Prozent schlechter als im Westen.

Ein gravierendes Problem haben laut Studie jedoch vor allem auch die jüngeren Jahrgänge. Die 20- bis 34-Jährigen werden nämlich durch die gesetzliche Rentenversicherung allein im Durchschnitt nur noch eine „Ersatzquote“ von 38,6 Prozent erzielen. Die 50- bis 65-Jährigen kommen hier derzeit noch auf einen Wert von 64,1 Prozent.

Persönliche Vorsorge

Wer für seine persönliche Situation wissen möchte, ob die voraussichtliche gesetzliche Rente ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, kann dies in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären.

Der Experte hilft auch bei der Frage, welche betrieblichen und individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen infrage kommen, wenn voraussichtlich eine Lücke zwischen dem zu erwartenden Renteneinkommen und dem eigentlich notwendigen finanziellen Bedarf besteht.

Quelle: (verpd)

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