Im Durchschnitt lebt hierzulande jeder fünfte Bundesbürger alleine und ist damit oftmals auch auf sich alleine gestellt, wenn es darum geht, das finanzielle Auskommen jetzt und in Zukunft zu sichern. Daher ist es gerade für Singles wichtig, auf die richtige Einkommensabsicherung zu achten.

Rund 16,4 Millionen Bürger leben hierzulande alleine in einem Haushalt. Die Mehrheit davon ist im erwerbsfähigen Alter und muss für sich selbst sorgen. Doch nicht immer läuft auch alles so wie geplant. So kann es zum Beispiel zu unerwarteten Einkommenseinbußen infolge einer Krankheit oder eines Unfalles kommen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, mit denen sich auch in schwierigen Zeiten finanzielle Probleme vermeiden lassen.

Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es hierzulande knapp 18,7 Millionen Singles. Davon lebten 16,4 Millionen Personen alleine, das heißt, rund jeder fünfte Bürger lebt in einem sogenannten Einpersonenhaushalt.

Von den Alleinlebenden war die Mehrheit, nämlich fast 10,8 Millionen Singles, im erwerbsfähigen Alter. Konkret waren über 1,2 Millionen Alleinlebende unter 25 Jahre, 4,6 Millionen zwischen 25 und 44 Jahre und knapp 4,9 Millionen zwischen 45 und 64 Jahre alt. Wer allerdings alleine von seinem Einkommen leben muss, wie dies bei vielen Singles der Fall ist, sollte entsprechend vorsorgen, um auch in möglichen Krisenzeiten wie bei einer längeren Krankheit oder einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Gegen Einkommenseinbußen im Krankheitsfall ...

Im Krankheitsfall erhält zum Beispiel ein Arbeitnehmer maximal für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit eine gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitnehmer. Dann entfällt das normale Arbeitseinkommen. Stattdessen stehen einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent seines Nettogehaltes als Krankengeld von seiner Krankenkasse zu. Das heißt, das Krankengeld ist grundsätzlich niedriger als das bisherige Nettoeinkommen.

Noch höher sind die Einkommenseinbußen im Krankheitsfall bei Gutverdienern. Denn zur Krankengeldberechnung wird nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung, die 2018 bei 4.425 Euro pro Monat liegt, berücksichtigt. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers über dieser Grenze, beträgt das Krankengeld maximal 3.097,50 Euro. Grundsätzlich wird das Krankengeld zudem infolge einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb drei Jahre für längstens 78 Wochen gezahlt.

Noch schlimmer kann es Selbstständige im Krankheitsfall treffen, wenn sie keinen gesetzlichen Krankenschutz haben und auch keine Mitarbeiter beschäftigen, die das Unternehmen auch dann weiterführen, wenn der Chef arbeitsunfähig ist. Denn bei ihnen entfällt ohne eine passende private Absicherung das eigene Einkommen unter Umständen sogar komplett. Gegen solche Einkommenseinbußen können sich gesetzlich Krankenversicherte, aber auch Selbstständige mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.

… und bei einer dauerhaften Erwerbsminderung

Zu drastischen Einkommenseinbußen kommt es oft auch, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft keiner oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, aber auch Arbeitnehmer, die die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen, wie mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert zu sein, nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch auch wenn einem eine solche Rente zusteht, reicht sie gerade bei Singles oft nicht, um damit nur annähernd den bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus der Altersrente, die ein Betroffener hätte, wenn er im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten könnte – und beträgt aktuell bereits weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens. Zudem werden davon noch abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, noch Abschläge abgezogen.

Zur Veranschaulichung: 2016 betrug die volle Erwerbsminderungsrente, die gesetzlich Rentenversicherte erhalten, sofern sie weniger als drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, monatlich im Durchschnitt knapp 776 Euro. Betroffene, die täglich mindestens drei, jedoch weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein können, erhielten eine durchschnittliche monatliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von nicht ganz 503 Euro.

Auch im Alter sind Alleinlebende auf sich gestellt

Es spielt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente übrigens keine Rolle, welchen Beruf der Betroffene erlernt oder ausgeübt hat, sondern nur wie viele Stunden er pro Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente, die diesbezüglich noch die Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit des Betroffenen berücksichtigt hat, gibt es für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.

Mit einer privaten Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung können jedoch Arbeitnehmer und Selbstständige, auch für diese Fälle für ein ausreichendes Einkommen vorsorgen. Zudem sollten Alleinlebende auch an das Alter denken. Die gesetzliche Altersrente, sofern man einen Anspruch darauf hat, reicht nämlich insbesondere bei Singles häufig nicht, um den Lebensstandard halten zu können. Viele Alleinstehende müssen nämlich auch alleine für ihre gesamten Kosten, zum Beispiel für Wohnen, Strom, Heizung und Nahrungsmittel aufkommen.

Möglichkeiten zu einer effektiven Altersvorsorge bieten private Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgelösungen wie Riester- oder Rürup-Rentenverträge. Grundsätzlich hängt der individuell passende Versicherungsschutz nicht alleine vom Familienstand, sondern unter anderem auch von den finanziellen Verhältnissen und den persönlichen Zukunftsplänen des Einzelnen ab. Ein Versicherungsexperte hilft mit entsprechenden Analysen, die optimalen Absicherungs- und Vorsorgelösungen zu finden.

Quelle: (verpd)

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