Alle, die eine Au-pair-Kraft als Unterstützung im Haushalt und/oder bei der Kinderbetreuung, beschäftigen, müssen sich auch um den passenden Versicherungsschutz kümmern – nicht zuletzt da die Absicherung bestimmter Risiken gesetzlich vorgeschrieben ist.

In Deutschland gibt es diverse Vorgaben, die es einzuhalten gilt, wenn man als Gastfamilie eine Au-pair-Kraft einstellt. Zum einen darf eine Au-pair-Hilfe in der Regel nur fünf Stunden am Tag beziehungsweise maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, zum anderen darf sie nur für leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie in der Kinderbetreuung eingesetzt werden. Des Weiteren muss die Gastfamilie unter anderem für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Au-pair-Kraft sorgen.

Im Gegensatz zu einer Haushaltshilfe hat eine Au-pair-Kraft normalerweise keinen Arbeitsvertrag, der die vereinbarte Arbeitszeit und auch den Arbeitslohn regelt.

Da bei einer Au-pair-Hilfe weder die Arbeitszeit vertraglich vereinbart ist noch ein Arbeitslohn an sie gezahlt wird – sie hat jedoch Anspruch auf eine kostenlose Verpflegung und Unterkunft sowie auf ein Taschengeld –, unterliegt die Beschäftigung nicht der Sozialversicherungs-Pflicht.

Absicherungspflicht

Es besteht allerdings für eine Gastfamilie, die in Deutschland eine Au-pair-Kraft beschäftigt, die Pflicht bestimmte Risiken abzusichern und die Versicherungsprämien dafür zu übernehmen. Nach Informationen des Bundesverbands Au-pair kommt man mit einer privaten Kombinations-Versicherung sogar deutlich günstiger weg als mit den Sozialabgaben, die für einen normalen Arbeitnehmer bezahlt werden müssten.

Für den gesamten Aufenthalt muss für die Au-pair-Kraft eine Kranken- und Unfallversicherung bestehen. Die Prämien sind von der Gastfamilie zu zahlen. Versichert werden müssen im Einzelnen mit einer Unfall- und einer Krankenversicherung die Kosten im Falle eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt sowie einer Krankheit.

Auch mögliche Schadenersatz-Forderungen und sonstige Haftpflichtansprüche, welche Dritte an eine Au-pair-Kraft stellen könnten, wenn dieser ein Missgeschick passiert ist, gilt es zum Beispiel mit einer Privathaftpflicht-Police abzudecken.

Der passende Versicherungsschutz

Damit eine Au-pair-Kraft nach einem Unfall ausreichend abgesichert ist, sollte die Unfallversicherung eine Versicherungssumme im Invaliditätsfall von mindestens 100.000 Euro aufweisen. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Entschädigung, die der Gastfamilie zukommt, zu vereinbaren, falls die Au-pair-Kraft nach einem Unfall beispielsweise wegen eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes länger als zwei Wochen ausfällt.

Die Krankenversicherung sollte als Leistungen einen Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendige Krankenrücktransporte, aber auch Zahnbehandlungen mitversichern. Hat die Gastfamilie bereits eine bestehende Privathaftpflicht-Police, bieten manche Versicherer an, das Haftpflichtrisiko einer Au-pair-Hilfe kostenfrei oder gegen einen geringen Aufpreis in den Vertrag mitzuversichern.

Ein Beratungsgespräch mit einem Fischer & Fischer Versicherungsexperten hilft, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Mehr Informationen über die Pflichten bei der Beschäftigung einer Au-pair-Kraft gibt es online als herunterladbaren Flyer bei der Bundesagentur für Arbeit.

(verpd)

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