Was die Bürger dieses Jahr bezüglich der Rentenversicherung erwartet.
Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD hat vor Kurzem entgegen der bisherigen Regelung die Beibehaltung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

Angesichts der vielen geplanten Reformen im Rentenrecht unterbleibt nach dem Willen der aktuellen Bundesregierung die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es gilt daher für 2014 weiterhin ein Beitragssatz von 18,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung und 25,1 Prozent für gesetzlich Rentenversicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Rentenkasse wird 2014 um rund 7,5 Milliarden Euro entlastet

Eine Beitragsabsenkung hätte Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Gesetzentwurf zufolge um jeweils 2,9 Milliarden Euro entlastet. Diese 5,8 Milliarden Euro bleiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Dem Bund entgehen infolge der unterlassenen Beitragssenkung Entlastungen bei den Beträgen für Kindererziehungszeiten von etwa 380 Millionen Euro. Und der Bundeszuschuss vermindert sich auch nicht um rund 930 Millionen Euro.

Zudem werden Bund, Länder und Gemeinden als Arbeitgeber nicht entlastet. Dies macht zusammen etwa 220 Millionen Euro aus. Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Bundesagentur für Arbeit entgehen Einsparungen von zusammen rund 170 Millionen Euro.

Geplante rentenpolitische Maßnahmen

Der Gesetzentwurf zielt nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, „vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen“.

Die ersten rentenpolitischen Maßnahmen sollen bereits Mitte kommenden Jahres greifen. Allein die Aufstockung der Mütterrente schlägt noch 2014 mit etwa 3,25 Milliarden Euro zu Buche. Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, würde dadurch ein weiterer Rentenentgeltpunkt gutgeschrieben, was eine monatliche Rentenerhöhung für die entsprechenden Mütter um rund 28 Euro in West- und um etwa 25 Euro in Ostdeutschland bringt.

Zudem ist geplant, die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern und die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bei 45 Versicherungsjahren einzuführen.

Altersgrenze für Rentenbezug steigt weiter

Gesetzlich Rentenversicherte, die dieses Jahr in Rente gehen, unterliegen der derzeit geltenden Anhebung der Altersgrenze für die gesetzliche Altersrente: Im Jahr 2012 startete für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen in 2014 nun um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind und für die keine Vertrauensschutz-Regelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze dadurch erst mit 65 Jahren und drei Monaten.

Experten sind sich einig, dass trotz aller Maßnahmen und Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung viele Bürger nur durch eine private Zusatzvorsorge die finanzielle Absicherung, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, erreichen werden können. Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann hilft bei der Berechnung, mit welchem Einkommen und mit welcher gesetzlichen Altersrente man im Alter insgesamt rechnen kann und berät zudem, wie sich mögliche Einkommenslücken teils sogar mit staatlicher Unterstützung absichern lassen.

(verpd)

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