Wer keine drei oder sechs Stunden am Tag mehr erwerbstätig sein kann, hat, wenn er diverse andere Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Statistik zeigt, mit wie wenig die Betroffenen rechnen können.

Ist ein gesetzlich Rentenversicherter aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nicht mehr oder nur im eingeschränktem Maße fähig, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, bekommt er unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente. Insgesamt beziehen knapp 1,8 Millionen Betroffene derzeit eine Erwerbsminderungsrente. Trotz einer vollen Erwerbsminderung erhielten die Betroffenen letztes Jahr im Durchschnitt jedoch keine 750 Euro Erwerbsminderungsrente. In den meisten Fällen ist das zu wenig, um das durch die verminderte Erwerbsfähigkeit entgangene Einkommen zu kompensieren.

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu muss der Betroffene zum Beispiel vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben. Bei Auszubildenden oder Arbeitnehmern, deren Erwerbsminderung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, entfällt jedoch diese sogenannte Wartezeit.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt nicht nur vom bisherigen Einkommen, sondern auch vom Umfang der Erwerbsminderung ab. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur derjenige, der weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer aufgrund eines Leidens oder psychischer Störungen dauerhaft mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, hat, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Durchschnittlich unter 750 Euro Rente bei voller Erwerbsminderung

Wie einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen ist, haben letztes Jahr insgesamt knapp 1,79 Millionen Bürger hierzulande eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.

Davon haben 1,67 Millionen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und 101.000 wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen. Durchschnittlich betrug die 2015 ausbezahlte monatliche Rente bei einer teilweisen Erwerbsminderung 484 Euro und bei einer vollen Erwerbsminderung 748 Euro.

Noch niedriger war die Durchschnittsrente wegen Erwerbsminderung bei denjenigen, die 2015 erstmalig eine solche Rente zugesprochen bekamen. Von den über 174.000 Betroffenen erhielten rund 20.000 Personen eine durchschnittliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von 385 Euro. Mehr als 152.000 bekamen 2015 erstmalig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Deren durchschnittliche Rentenhöhe betrug 711 Euro. Weitere Details zur Erwerbsminderungsrente bietet die kostenlos herunterladbare Broschüre des DRV „Erwerbsminderungsrente“.

Absicherungslücken sinnvoll schließen

Die Daten zeigen, dass die gesetzliche Rente im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit in der Regel für viele nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Zudem haben die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Es gibt jedoch private Versicherungslösungen, die einen finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung bieten. Zu nennen sind hier die private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Letztere leistet nicht nur, wenn der Versicherte ganz oder teilweise erwerbsunfähig ist, sondern auch, wenn er aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Dies ist insbesondere wichtig, da alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, im Falle einer reinen Berufsunfähigkeit – also wenn sie ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können – keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben.

Quelle: (verpd)

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