Kein Erwerbstätiger kann sich sicher sein, bis zur Rente so gesund zu bleiben, dass er dauerhaft seinem erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nachgehen kann. Viele sind sich auch bewusst, dass sie eine finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit benötigen. Doch nicht jeder hat sie.

Eine gesetzliche Absicherung, um die finanziellen Einkommensverluste, die eine auftretende Berufsunfähigkeit mit sich bringt, auszugleichen, gibt es für die meisten schon lange nicht mehr. Dennoch verzichten viele immer noch auf einen privaten Versicherungsschutz, der diese Absicherungslücke ausgleicht, wie eine Umfrage zeigt.

Es gibt diverse Ursachen wie einen Unfall oder zahlreiche Krankheiten, die dazu führen können, dass ein Erwerbstätiger aus gesundheitlichen Gründen seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Fast zwei von drei Verbraucher halten dementsprechend eine Absicherung gegen das Berufsunfähigkeits-Risiko für wichtig. Tatsächlich abgesichert hat sich allerdings nur knapp jeder dritte Verbraucher, wie eine Umfrage eines Versicherers bei mehr als 1.000 Bürgern zeigt. Dabei sind die wenigsten gegen die Einkommensverluste, die eine eintretende Berufsunfähigkeit nach sich zieht, gesetzlich geschützt.

Lücken im gesetzlichen Schutz

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für den Fall von Einkommenseinbußen, die man hat, wenn man seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, gibt es seit 2001 für alle gesetzlich Rentenversicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, nicht mehr. Auch alle Selbstständigen haben im Falle einer Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Absicherung für die dadurch entstehenden Einkommensausfälle.

Nur wer maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – auch wenn diese nicht dem erlernten oder bisher ausgeübten Beruf entspricht und eventuell schlechter bezahlt ist als die bisherige –, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern man gesetzlich rentenversichert ist und die sonstigen versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um überhaupt einen Anspruch darauf zu haben, in der Regel weit unter dem bisherigen Einkommen.

2016 hatte mehr als jeder siebte Betroffene, dem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt wurde, aufgrund seines niedrigen Einkommens einen Anspruch auf Sozialhilfe in Form der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Arbeitnehmer und Selbstständige können sich jedoch mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung so absichern, dass ihnen im Falle einer unfall- oder einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit ihr bisheriges Nettoeinkommen weitestgehend als private Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt wird.

Quelle: (verpd)

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