Ein Freiberufler oder Inhaber eines Kleinbetriebes, der wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeitsfähig ist, kann aufgrund der Einnahmeausfälle und weiterlaufenden Fixkosten schnell finanzielle Schwierigkeiten bekommen – wenn er nicht entsprechend vorgesorgt hat.

Bei kleineren Unternehmen sowie Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Anwälten oder Sachverständigen ist der geschäftliche Erfolg oft nur oder zum größten Teil von der Person und Arbeitskraft des Inhabers abhängig. Fällt ein solcher Unternehmer aus irgendeinem Grund über längere Zeit aus, gehen die Einnahmen stark zurück oder fallen ganz weg, während viele Betriebsausgaben weiter entrichtet werden müssen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, mit denen sich dieses existenzielle Risiko eines Unternehmens absichern lässt.

Wenn der Geschäftsführer oder Inhaber eines kleinen Unternehmens für eine längere Zeit ausfällt und somit dessen Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung steht, kommt es oft zu Umsatzverlusten, während die Betriebskosten zum Beispiel für Personal, Miete, Leasing und Versicherungen weiterlaufen.

Die Versicherungswirtschaft bietet entsprechende finanzielle Absicherungslösungen an, damit durch eine solche Situation das Fortbestehen eines Betriebes nicht gefährdet wird.

Wenn die Kosten weiterlaufen …

Haben Selbstständige eine normale Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, ersetzt diese je nach Vereinbarung maximal das entfallene Nettoeinkommen (Gewinn). Die weiterlaufenden Betriebskosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten und Büromiete sind damit nicht abgedeckt.

Für kleinere Betriebe, Freiberufler und Ein-Mann-Firmen gibt es daher spezielle Betriebsunterbrechungs-Versicherungen, die beim Ausfall des Unternehmers zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall die betrieblichen Fixkosten übernehmen. Optional kann bei einigen Policen auch der entgangene Betriebsgewinn abgesichert werden. Als Höchst-Versicherungssumme können üblicherweise die Höhe der Fixkosten, oder, falls der entgangene Betriebsgewinn mitversichert ist, der angenommene Umsatz versichert werden.

… und der Gewinn ausbleibt

Solche speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherungen werden je nach Versicherer unter den Bezeichnungen Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder Betriebskosten-Versicherung angeboten.

Es hängt von der Unternehmensart und anderen Kriterien ab, welche Versicherungslösungen eventuell auch in Kombination sinnvoll sind, um beim Ausfall des Firmenchefs mögliche Einkommensverluste zu vermeiden und weiterlaufende Betriebskosten abzusichern. Bei einem Beratungsgespräch kann ein Versicherungsfachmann für eine Firma individuell analysieren, welche Absicherungslösung optimal ist.

Quelle: (verpd)

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