Zwei Studien belegen, dass noch lange nicht alle Arbeitnehmer die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen, obwohl sie ein gesetzliches Anrecht darauf haben.
Obwohl seit 2002 jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) hat, verzichten immer noch vier von zehn auf diese vom Staat geförderte Möglichkeit, finanziell für das Alter vorzusorgen. Was Arbeitnehmer tun können, wenn ihr Arbeitgeber kein spezielles Angebot für eine betriebliche Altersversorgung vorlegt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde von der Universität Würzburg ein Gutachten zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) erstellt. Darin wird unter anderem erklärt, dass rund 40 Prozent der Arbeitnehmer keine betriebliche Altersversorgung (bAV) haben.
Laut einer vor Kurzem veröffentlichten Umfrage der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PWC) sei ein entscheidender Grund dafür, dass viele Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht über die Vorteile der bAV aufklären. Zudem wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine bAV haben, obwohl dieser bereits seit 2002 besteht.
Recht auf betriebliche Altersversorgung
Prinzipiell gilt, dass die Form der betrieblichen Altersvorsorge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbietet, der Arbeitgeber entscheidet. Beispielsweise ist die Einzahlung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung möglich. Der Arbeitgeber kann beispielsweise eine ganz oder zum Teil von ihm finanzierte bAV-Lösung seinem Mitarbeitern anbieten.
Gesetzlich hat der Arbeitnehmer zumindest ein Anrecht auf eine sogenannte Entgeltumwandlung, also dass er durch die Einzahlung von Teilen seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen entsprechenden bAV-Vertrag eine Zusatzrente aufbaut.
Laut der PWC-Umfrage meinen jedoch 29 Prozent der Befragten, dass es bei ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung gar nicht gebe. In kleineren Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern denken das sogar 40 Prozent. Grundsätzlich lässt sich nach Angaben der PWC erkennen: „Je kleiner die Firmen, desto schlechter fühlen sich Mitarbeiter informiert: In Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern geben 70 Prozent an, keine Hinweise auf die bAV zu erhalten, in Konzernen mit 10.000 und mehr Mitarbeitern sind es 29 Prozent.“
Was Arbeitnehmer wissen sollten
Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine bAV an, können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung fordern. Arbeitnehmer, die noch keine bAV-Vorsorge haben, sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung dieser anbietet, denn die bAV hat diverse Vorteile. So können Arbeitnehmer durch die Beiträge, die sie in die bAV einzahlen, ihre Abzüge vom Bruttolohn mindern.
Konkret können Arbeitnehmer in 2016 bis zu 2.976 Euro Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – das sind jährlich vier Prozent von der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung, also aktuell von 74.400 Euro – sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen. Welche Form der bAV-Vorsorge der Arbeitgeber anbietet, kann direkt beim Unternehmen erfragt werden.
Zusatznutzen für Arbeitgeber
Doch auch für die Arbeitgeber gibt es Vorteile: Sie können die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Zudem unterstützt eine bAV eine langfristige Mitarbeiterbindung.
Weitere Details zur bAV bieten die kostenlos herunterladbaren Broschüren „Betriebliche Altersversorgung“ der Deutschen Rentenversicherung und „Die betriebliche Altersversorgung” des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann hilft, um die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat in Rahmen der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, auszuschöpfen.
Quelle: (verpd)