Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge haben, können seit Anfang des Jahres noch mehr Steuern und Sozialabgaben sparen, als dies in 2016 möglich war.

Jeder Arbeitnehmer kann seit dem 1. Januar 2017 eine höhere Summe als noch letztes Jahr sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und somit seine Lohnabzüge senken und gleichzeitig sein Einkommen im Alter erhöhen.

Da bereits heute und auch in Zukunft die gesetzlichen Rentenansprüche nicht ausreichen, damit ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten kann, wird neben einer privaten Vorsorge auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) immer wichtiger. Konkret kann ein Arbeitnehmer beispielsweise durch eine Gehaltsumwandlung, wie durch die Einzahlung von Teilen seines Bruttogehaltes (Brutto-Entgeltumwandlung) oder Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in einen entsprechenden bAV-Vertrag eine Zusatzrente aufbauen.

Jeder Arbeitnehmer hat bereits seit 2002 einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber eine bAV-Lösung anbietet. Welche der insgesamt fünf verschiedene bAV-Formen – konkret Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder Unterstützungskasse – den Mitarbeitern eines Betriebes zur Verfügung steht, entscheidet der Arbeitgeber. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine bAV an, können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung fordern.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Mit einer bAV-Lösung, die eine Brutto-Entgeltumwandlung erlaubt, kann der Arbeitnehmer nicht nur eine Zusatzrente aufbauen, sondern auch während der Ansparzeit seine Lohnabzüge verringern. Nach der gesetzlichen Regelung muss er nämlich für Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung, die er in Form einer Gehaltsumwandlung in eine bAV-Lösung einzahlt, keine Steuern und Sozialversicherungs-Abgaben zahlen.

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West wurde von 74.400 Euro in 2016 auf 76.200 Euro in 2017 angehoben. Arbeitnehmer können demnach bis zu vier Prozent davon, also statt bisher 2.976 Euro in 2016 nun 3.048 Euro in 2017 steuer- und sozialabgabenfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung einzahlen.

Aber auch Arbeitgeber profitieren von einer bAV. Sie können unter Umständen die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Bei einer Bruttoentgelt-Umwandlung spart sich der Arbeitgeber zudem in der Regel die Lohnnebenkosten durch die Sozialabgabenfreiheit. Des Weiteren unterstützt eine bAV eine langfristige Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich über die individuellen Vorteile und Fördermöglichkeiten, die der Staat für eine Altersvorsorge bietet, informieren wollen, können sich an einen Versicherungsfachmann wenden.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden