Eine aktuelle Studie offenbart, dass immer noch viele Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersvorsorge und damit auf diverse Vergünstigungen verzichten, obwohl sie ihnen zustehen würde.
Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung zeigt, inwieweit Arbeitnehmer ihr seit dem Jahr 2002 bestehendes Recht nutzen, Teile des Arbeitslohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuleiten. Zwar haben vier von zehn Arbeitnehmer bereits einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen, doch im Umkehrschluss heißt das auch, dass knapp 60 Prozent die Vorzüge dieser Vorsorgemöglichkeit nicht nutzen.

Der Anteil der Angestellten und Arbeiter mit einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich zwischen 2003 und 2013 verdreifacht und liegt derzeit bei 42 Prozent. Doch immer noch verzichten somit 58 Prozent auf die Vorteile, die eine bAV bietet. Dies ist ein Ergebnis einer aktuellen Studie der YouGov Deutschland AG, einem Marktforschungs-Unternehmen.

Für die Untersuchung wurden Mitte November 2013 1.056 aktuell abhängig Beschäftigte befragt. Die Stichprobe repräsentiert nach YouGov-Angaben eine Gesamtheit von 26,3 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland.

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Eine bAV bietet diverse Vorzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Arbeitnehmer können durch Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnisse für die Beiträge, die sie in die bAV einzahlen, ihre Abzüge vom Bruttolohn mindern. Konkret: 2014 können Arbeitnehmer bis zu 2.856 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – das sind jährlich vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung – sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen.

Arbeitgeber wiederum können die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Zudem unterstützt eine bAV eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Wer als Arbeitnehmer noch keine bAV-Vorsorge hat, sollte sich bei seinem Arbeitgeber erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung in dem Unternehmen angeboten wird. Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter noch keine bAV anbieten, erfahren bei einem Versicherungsfachmann, welche detaillierten Vorteile dies für sie bringt und welche Lösungen hier möglich sind. Ein Gespräch mit einem Fischer & Fischer Versicherungsfachmann hilft, die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat im Rahmen der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, auszuschöpfen.

(verpd)

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