Von Mehrfachverriegelungs-Systemen bei Türen und Fenstern bis hin zur Einbruchmeldeanlage – es gibt diverse Möglichkeiten, wie Hauseigentümer aber auch Mieter das Risiko eines Einbruchs minimieren können. In einigen Fällen gibt es dafür sogar eine finanzielle Unterstützung vom Staat.

Wer Inhaber eines Ein- oder Zweifamilienhauses ist oder eine Wohnung oder ein Haus zu Wohnzwecken gemietet hat, kann, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, für Einbruchschutzmaßnahmen staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen.

Jeder Immobilienbesitzer, aber auch jeder Mieter kann die Einbruchsicherheit seines Eigenheims optimieren. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt dazu die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Antrag eine Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Gefördert wird unter anderem der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren oder das Nachrüsten von Türen beispielsweise mit einem Türspion, einem Mehrfachverriegelungs-System und/oder mit Sperrbügeln.

Auch der Einbau von einbruchhemmenden Fenstern sowie entsprechenden Nachrüstsysteme für Fenster wie Pilzkopfverriegelungen oder drehgehemmte Fenstergriffe werden staatlich unterstützt. Ein Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen gibt es zudem für das Installieren von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, den Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie von Gegensprechanlagen und/oder Videokamerasystemen.

Vom zinsgünstigen Darlehen bis zum Zuschuss bis 1.600 Euro

Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten sowie mit zehn Prozent der Kosten, die über dieser 1.000-Euro-Grenze liegen. Insgesamt ist die Zuschusshöhe jedoch auf 1.600 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Beim zinsgünstigen Darlehen werden bis zu 50.000 Euro Kreditsumme je Wohnung zu einem effektiven Darlehenszins ab 0,75 Prozent – abhängig von der Laufzeit und Zinsbindung – gewährt.

Die entsprechenden KfW-Förderprogramme für Einbruchschutzmaßnahmen sind im KfW-Webportal unter den Förderprodukten „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ zu finden. Eine Kurzinformation zu den Förderungen enthält der herunterladbare Steckbrief „Einbruchschutz“. Eine ausführliche Beschreibung gibt das downloadbare „Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen“ und die entsprechenden Merkblattanlagen „Altersgerecht Umbauen: Investitionszuschuss (455)“ und „Altersgerecht Umbauen: Kredit (159)“.

Wichtig ist, dass der Antrag auf eine Förderung gestellt wird, bevor mit den Ein- oder Nachrüstmaßnahmen zum Einbruchschutz begonnen wird. Neben den Förderungen durch die KfW gibt es noch andere Unterstützungsvarianten, beispielsweise von einigen Bundesländern. Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Förderungen liefert die Webseite www.k-einbruch.de von der Polizeilichen Kriminalprävention. Auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie lassen sich entsprechende Förderangebote finden.

Quelle: (verpd)

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