Immer wieder kommt es auch hierzulande zu Starkregenereignissen mit verheerenden Folgen: zerstörte Häuser, Straßen und Brücken. Welche Präventionsmaßnahmen möglich sind und wie sich zumindest die durch Starkregen angerichteten Schäden finanziell abfedern lassen.

Starkregen kann überall auftreten und ist noch gefährlicher, wenn der Boden, beispielsweise durch eine lange Trockenheit oder durch Versiegelung, das Wasser nicht aufnehmen kann. Hohe Schäden an Autos, Immobilien und am sonstigen Hab und Gut der Bürger durch solche extremen Regenereignisse sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Zwar können Immobilienbesitzer die Schadensgefahr minimieren, aber nicht völlig ausschließen. Umso wichtiger ist daher ein passender Versicherungsschutz.

Deutschland bleibt vom Klimawandel nicht verschont. Eine Folge der Erwärmung der Atmosphäre ist, dass diese mehr Wasser aufnehmen kann. Wenn es in kurzer Zeit Wassermengen ab 15 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder ab 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden abregnet, spricht man von Starkregen. Dabei gibt es keine Region in Deutschland, die nicht von einem solchen Ereignis betroffen sein kann.

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) warnt in seinem Webauftritt, dass hierzulande „Starkregen, Überschwemmungen und Sturzfluten häufiger und intensiver“ werden. Weiter ist im BMBF-Webportal zu lesen: „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Weltklimarats IPCC zeigen in aktuellen Klimamodellierungen, dass in Zukunft immer häufiger mit Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hitze oder Dürren zu rechnen ist.“

Das bedeutet, man muss sich anpassen, einerseits indem man durch Präventivmaßnahmen die Folgen derartiger Ereignisse minimiert, andererseits durch eine entsprechende Schadensabsicherung.

Bauliche Präventionsmaßnahmen

Beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung steht kostenlos die Broschüre „Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Herunterladen bereit. Der Ratgeber informiert unter anderem über mögliche bauliche Präventionsmaßnahmen, aber auch, welche Versicherungspolicen Überschwemmungsschäden an Immobilien, Autos und am Hausrat absichern.

„Generell sind für überflutungsgefährdete Bereiche Mittel und Wege zu finden, wie die Auswirkungen von extremen Ereignissen möglichst verhindert oder zumindest abgemildert werden können. Das kann nur mit einer breit angelegten Vorsorge und einem gut funktionierenden Risikomanagement geschehen“, schreibt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in ihrem Vorwort zur Broschüre.

Sie ergänzt: „Die Hochwasservorsorge ist jedoch keine isolierte Aufgabe, sie geht uns alle an. Denn Schutz- und Vorsorgeprinzipien gehen über private und kommunale Grenzen hinaus, weil viele Maßnahmen auf räumlicher oder föderaler Ebene entschieden und umgesetzt werden müssen. Kurz gesagt, wir müssen die Hochwasservorsorge als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen.“

In der Broschüre finden sich unter anderem Tipps für baukonstruktive Anpassungsmaßnahmen, gebäudetechnische Anpassungsmaßnahmen aber auch zur Verhaltensvorsorge, zur Schadensprävention, für eine Hochwasserausrüstung und zur Hochwasserbewältigung.

Absicherung von Starkregenschäden an Haus, Hausrat und Auto

Der Ratgeber verweist zudem auf eine entsprechende finanzielle Absicherung möglicher Überschwemmungsschäden: „Für den Fall, dass trotz geeigneter Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen ein Hochwasserschaden eintritt, der von den Betroffenen nicht mehr allein getragen werden kann, helfen private Rücklagen oder der Abschluss einer erweiterten Naturgefahren-Versicherung (Elementarschaden-Versicherung), die wirtschaftlichen Folgen zu mindern.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont in diesem Zusammenhang, dass nur 52 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung versichert sind, mit zum Teil riesigen Unterschieden zwischen den Regionen: Während in Baden-Württemberg 94 Prozent eine entsprechende Police haben, sind es in Mecklenburg-Vorpommern 33 Prozent und in Niedersachsen sogar nur 32 Prozent.

Außerdem informiert auch der GDV in der Broschüre „Überschwemmung vorbeugen und versichern“ über bauliche Maßnahmen und welche Versicherungen schützen. So lassen sich beispielsweise Elementarrisiken im Rahmen einer Elementarschaden-Versicherung optional in die Hausrat- und in die Gebäudeversicherungs-Police gegen Aufpreis miteinschließen. Versichert sind hier unter anderem Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch.

Überschwemmungsschäden an Kraftfahrzeugen können dagegen mit einer Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Ein solcher Teilkaskoschutz wird in der Regel im Rahmen der Kfz-Versicherung als Einzelbaustein oder in Kombination mit einer Vollkaskoversicherung angeboten.

Versicherungsschutz für Betriebsgebäude und Firmeninventar

Einen anderen thematischen Fokus legt die GDV-Publikation „Schutz vor Überschwemmungen – Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen“. Darin werden für Industrie- und Gewerbebetriebe Empfehlungen zur Erarbeitung von Schutzkonzepten und zur Ableitung von Schutzmaßnahmen gegen Überflutung gegeben.

Auch die finanziellen Folgen von Starkregen- und Überschwemmungsschäden an geschäftlich genutzte Immobilien sowie Maschinen und sonstiges Firmeninventar lassen sich mit Versicherungspolicen absichern. Denn auch hierfür gibt es spezielle Elementarschaden-Versicherungen, die als Einzelpolicen oder in Kombination zu Firmenversicherungen angeboten werden.

Quelle: (verpd)

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