Photovoltaikanlagen auf Privat- und Geschäftshäusern, auf landwirtschaftlichen Gebäuden und auf Feldern werden durch diverse Risiken wie Diebstahl, Hagel, Blitzschlag und andere Gefahren bedroht. Die Besitzer können mögliche Schäden zumindest finanziell absichern.

Da das Errichten einer Photovoltaikanlage in der Regel einiges kostet, ist es für viele Besitzer ratsam ihre Anlage gegen Diebstahl, Sabotage oder Bedienfehler aber auch gegen wetterbedingte Risiken wie Hagel, Brand und Blitzschlag zu versichern.

Versicherungsschutz für eine auf einem Gebäudedach montierte Solarstromanlage gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel erhält der Betreiber gegen Aufpreis in den meisten Fällen durch die Gebäudeversicherung. Umfassender ist jedoch die Photovoltaik-Versicherung, die es für Anlagen gibt, die auf Dächer oder auch auf Felder errichtet wurden.

Sie deckt nicht nur die genannten Risiken, sondern zahlt in der Regel auch bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung, Überschwemmung und Tierverbiss. Ersetzt werden in der Regel die Wiederherstellungs- oder auch Wiederbeschaffungs-Kosten.

Versichert sind meist alle Teile, die unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehören, wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung. Meist nicht versicherbar bleiben Risiken, wie Vorsatz des Anlagenbetreibers, betriebsbedingte Abnutzung und Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie.

Absicherung des Ertrags

Neben der Absicherung von Sachschäden empfiehlt sich besonders für Großprojekte der Abschluss einer sogenannten Ertragsausfall-Versicherung. Sie kann entweder optional bei der Photovoltaik-Versicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen oder in Form einer eigenen Police versichert werden. Die Ertragsausfall-Versicherung springt ein, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund bestimmter Risiken ausfällt und keinen Strom mehr produziert.

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich unter anderem nach der Größe und Art der Photovoltaikanlage. Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann hilft dem Anlagenbetreiber auf Wunsch dabei, einen für seine Anlage maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu erhalten.

(verpd)

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