Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie niedrig die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt für Personen war, die letztes Jahr aufgrund einer eingetretenen Erwerbsminderung erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten.

Nach den neuesten Daten der Deutschen Rentenversicherung haben letztes Jahr knapp 176.000 Bürger erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag bei den Neurentnern insgesamt bei rund 880 Euro. Wer mindestens drei, aber höchstens sechs Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, erhielt im Schnitt sogar nur 533 Euro. Frauen hatten zudem eine niedrigere durchschnittliche Rentenhöhe als Männer

Letztes Jahr erhielten laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fast 175.808 Personen erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Das waren 8,8 Prozent mehr als noch im Vorjahr und zudem die höchste Anzahl an Neurentnern bei dieser Rentenart seit 2013. Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag für einen Neurentner mit einer Erwerbsminderungsrente betrug knapp 882 Euro.

Der Rentenzahlbetrag ist die Rentenhöhe abzüglich der in der Regel von Rentnern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Abzug der möglichen Einkommensteuer. Männer hatten im Schnitt eine höhere Erwerbsminderungsrente als Frauen. Insgesamt erhielten letztes Jahr 84.460 Männer erstmalig eine Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 914 Euro ausbezahlt. Bei den 91.168 Frauen, die ebenfalls in 2020 zum ersten Mal eine solche Rente bekamen, lag der Rentenzahlbetrag nur bei rund 851 Euro.

Der erlernte Beruf spielt keine Rolle

Einen Rentenanspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat unter anderem nur, wer wegen eines psychischen oder physischen Leidens auf unabsehbare Zeit weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Der bisher ausgeübte oder erlernte Beruf spielt dabei keine Rolle.

Zudem muss der Betroffene für einen Rentenanspruch bestimmte versicherungs-rechtliche Voraussetzungen erfüllen. So muss er vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen mindestens die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mit wenigen Ausnahmen wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge für eine im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Tätigkeit entrichtet haben. Details zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthält die kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.

Rentenhöhe bei einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente teilt sich in folgende drei Rentenarten auf:

  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
  • Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung bekommt, wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann.
  • Außerdem gibt es noch eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute.

Die meisten erwerbsgeminderten Neurentner, nämlich 152.381, erhielten 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente. Deren Rentenzahlbetrag lag durchschnittlich bei rund 936 Euro. Zudem bekamen letztes Jahr 22.657 Personen erstmalig eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausbezahlt. Die Durchschnittshöhe dieser Rentenzahlung betrug hier circa 533 Euro. Weitere 770 Personen hatten erstmalig Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute mit einem Rentenzahlbetrag von im Schnitt etwa 621 Euro.

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten-Arten zeigt sich, dass Frauen im Durchschnitt eine zum Teil deutlich niedrigere Rentenhöhe haben als Männer. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente hatten die weiblichen Neurentner im Schnitt jeden Monat knapp 50 Euro und bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente sogar 67 Euro weniger als die männlichen.

Höhe der Erwerbsminderungsrente bei Neurentnern in 2020

Rentenart

Männer

Frauen

Gesamt

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

volle Erwerbsminderungsrente

74.447

961,50

77.934

911,92

152.381

936,14

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

9.460

562,99

13.197

495,68

22.657

523,79

Erwerbsminderungsrente für Bergleute

733

642,41

37

195,21

770

620,92

Erwerbsminderungsrente gesamt

84.640

914,19

91.168

851,38

175.808

881,62

Absicherungslücke schließen

Ein Grund für die unterschiedlichen Rentenhöhen zwischen Männern und Frauen ist unter anderem, dass statistisch gesehen immer noch mehr Frauen als Männer in Berufen mit niedrigeren Löhnen arbeiten, was sich eben auch auf die Rentenhöhe auswirkt.

Doch egal ob Männer oder Frauen, bei beiden reicht in der Regel die finanzielle Absicherung durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein nicht aus, um damit seinen Lebensstandard nach Eintritt einer Erwerbsminderung halten zu können

Ein Versicherungsexperte kann bei einem Beratungsgespräch klären, inwieweit einem im Falle einer Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht und wie hoch diese wäre. Außerdem kann er auch entsprechend der individuellen Absicherungslücke passende Vorsorgelösungen beispielsweise in Form einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung oder auch anderer Versicherungsvarianten aufzeigen.

Quelle: (verpd)

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