Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch bedingt erwerbstätig sein kann, Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Zudem ist die Rentenhöhe niedriger als das bisherige Einkommen, daher ist eine finanzielle Absicherung sinnvoll.

Einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist zu entnehmen, dass Ende 2012 über 1,67 Millionen Bürger eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen haben, rund 178.000 mehr als im Vorjahr. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag unter 700 Euro im Monat. Da damit alleine nur die wenigsten ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten und zudem nicht jedem, der erwerbsunfähig ist, eine gesetzliche Rente zusteht, ist eine passende Vorsorge sinnvoll, um im Fall des Falles ein finanzielles Desaster zu verhindern.

Nur wer bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Zum einen muss der Betroffene mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein (Wartezeit).

Zum anderen muss er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung, bei der er gesetzlich rentenversichert war, aufweisen können.

Nur wer unter drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt volle Rente

Außerdem gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn man aufgrund eines Leidens weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – und damit die Hälfte des Satzes der vollen Erwerbsminderungsrente.

Prinzipiell spielt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, dabei keine Rolle, welchen Beruf sie erlernt oder bisher ausgeübt haben. Der Grund: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente, die bezahlt wird, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, gibt es seit 2001 für die genannte Personengruppe nicht mehr. Sie können auch auf irgendeine andere Tätigkeit als ihren bisherigen Beruf verwiesen werden.

Jährlich rund 180.000 neue Rentner wegen einer Erwerbsminderung

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten mehr als 1.555.000 Personen in 2012 eine Rente wegen voller und knapp 105.000 Menschen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Durchschnittlich betrug die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung monatlich 474 Euro und bei voller Erwerbsminderung 717 Euro. Allerdings ist die Rentenhöhe jedes Betroffenen unter anderem von seinem bisher eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträgen abhängig und kann daher davon abweichen und zum Beispiel erheblich darunter liegen.

Alleine 2012 wurde über 178.000 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre berufliche Tätigkeit aufgeben mussten, eine entsprechende Erwerbsminderungsrente erstmalig zugebilligt. Die durchschnittliche Monatsrente dieser „Neurentner“ betrug nur 607 Euro, genauer gesagt bei der teilweisen Erwerbsminderung monatlich 358 Euro und bei voller Erwerbsminderung 646 Euro, und damit um einiges weniger als die bisherigen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erhalten.

Persönliche Absicherungslösung finden

Die Statistik zeigt, dass, auch wenn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, die meisten Betroffenen mit empfindlichen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Gehalt rechnen müssen. Zudem hat nicht jeder, der aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit keiner Arbeit mehr nachgehen oder seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, automatisch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.

Eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung kann diese Absicherungslücke schließen. Antworten auf die Fragen, wie hoch die gesetzliche Absicherung im individuellen Fall tatsächlich ist und welche Absicherungslösungen für die persönliche Situation am sinnvollsten sind, bietet eine umfassende Beratung durch einen Fischer & Fischer Versicherungsfachmann.

(verpd)

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