Rund jedes dritte verkaufte Fahrrad ist mittlerweile ein Elektrofahrrad. Wie Besitzer eines Elektrofahrrades den finanziellen Schaden, denn sie bei einem selbst verursachten Unfall erleiden können, aber auch wenn ihnen ihr Velo gestohlen wird, absichern können.

Werden bei einem Verkehrsunfall Unfallbeteiligte geschädigt oder gar Personen verletzt oder getötet, kann dies für den Unfallverursacher, auch wenn dies ein (Elektro-)Radfahrer ist, ohne eine finanzielle Absicherung für solche Fälle den finanziellen Ruin bedeuten. Doch auch der Eigenschaden bei einem Unfall oder wenn das Elektrofahrrad geklaut wird, ist meist hoch, da diese Velos zum Teil bis zu mehreren Tausend Euro kosten können. Es gibt Versicherungspolicen, die diese Kostenrisiken abdecken.

Immer mehr Bürger legen sich ein Elektrofahrrad zu. Letztes Jahr gab es laut Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) in Deutschland bereits rund 5,4 Millionen E-Fahrräder. Alleine in 2019 wurden hierzulande gemäß ZIV rund 1,36 Millionen Elektrofahrräder verkauft, das entspricht fast einem Drittel aller verkauften Fahrräder – Tendenz steigend. Wer ein solches Elektrovelo nutzt oder plant, eines anzuschaffen, sollte sich auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen sind Elektrofahrräder meist nicht günstig, was im Falle eines Diebstahles ein finanzielles Ärgernis ist.

Zum anderen birgt die Nutzung eines solchen Fahrrades unter Umständen ein existenzielles Kostenrisiko. Wer nämlich einen Unfall verursacht – also auch als Fahrrad- oder Elektrofahrradfahrer –, muss gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für den dabei entstandenen Schaden mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen haften. Daher ist es existenziell wichtig, auch als (Elektro-)Fahrradfahrer einen Versicherungsschutz für solche Fälle zu haben. Welche Versicherungspolice die passende ist, hängt dabei von der Art des Velos ab.

Wenn man mit dem Elektrorad einen Unfall verursacht

Unfallschäden, die mit einem klassischen Fahrrad, also ohne Elektromotor verursacht werden, sind über die eigene Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt – sofern der Unfallverursacher eine solche Police hat. In vielen Privathaftpflicht-Policen sind auch Schäden, die man mit einem Elektrofahrrad, das als Pedelec eingestuft ist, bereits abgesichert oder lassen sich gegen Aufpreis mitversichern. Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, das den Fahrer beim Treten höchstens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern unterstützt.

Anders bei den E-Bikes, die alleine von der Motorleistung auf über sechs bis maximal 45 Stundenkilometer angetrieben werden, ohne dass man treten muss, oder den S-Pedelecs, die mit einer Tretunterstützung von auch über 25 Stundenkilometern ausgestattet sind: Für diese Elektrofahrräder benötigt man nämlich ein Versicherungs-Kennzeichen. Das Versicherungs-Kennzeichen, das von fast jedem Kfz-Versicherer angeboten wird, bestätigt, dass für das versicherte Elektrorad eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Wie die Privathaftpflicht-Versicherung kommt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Unfallschäden auf, die bei anderen mit dem versicherten E-Bike versehentlich angerichtet wurden. Beide Policen wehren zudem ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen der tatsächlichen oder angeblichen Unfallgegner ab.

Finanzieller Schutz bei Diebstahl des Elektrovelos

In vielen Hausratversicherungs-Policen können nicht nur Fahrräder, sondern auch Pedelecs teils optional gegen Diebstahl versichert werden. Die Versicherungssumme und auch der Versicherungsumfang variieren je nachdem was in der Police vereinbart wurde oder welche Versicherungs-Bedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.

In manchen, insbesondere älteren Hausratpolicen ist der Versicherungsschutz eines ordnungsgemäß gegen Diebstahl abgesicherten Elektrofahrrades zum Beispiel auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt, sofern es in der übrigen Zeit nicht genutzt wird. Zudem sind oft auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes auf die in der Hausratpolice genannten Orte wie Wohnung, Garage und Keller möglich. Allerdings kann man insbesondere in neueren Hausratversicherungs-Verträgen einen umfassenderen Versicherungsschutz für das Fahrrad gegen Aufpreis vereinbaren.

Es gibt aber auch eigenständige Fahrrad-Versicherungen, die je nach Vertragsvereinbarung nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern gegebenenfalls auch Vandalismusschäden und/oder Schäden am Elektrofahrrad, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden, absichern. Wer ein E-Bike oder S-Pedelec gegen Diebstahl absichern möchte, kann in der Kfz-Versicherung für das Bike meist eine Teilkaskoversicherung miteinschließen. Es gibt auch Versicherer, die für S-Pedelecs/E-Bikes einen Rundumschutz bieten, also bei Diebstahl oder beim Schaden am E-Velo eine Entschädigung zahlen.

Quelle: (verpd)

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