Ab dem 1. Juli 2017 können schon ab 50-Jährige im Rahmen des sogenannten Flexi-Rentengesetzes Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen, um Abschläge bei ihrer künftigen Rente zu vermeiden.
Inwieweit nach einem Arbeitsunfall der Grad der Erwerbsminderung darüber entscheidet, ob ein Verunfallter eine Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält und welche Probleme es bei der Festlegung des Erwerbsminderungsgrades geben kann, belegt ein Gerichtsurteil.
Wer keinen Ärger bei der Beantragung seiner Rente bekommen will, sollte akribisch alle Nachweise – auch über die Zeit der Ausbildung – aufbewahren. Das belegt ein Urteil eines Sozialgerichts.
Aufgrund der positiven Lohnentwicklung wird sich die gesetzliche Rentenhöhe zum 1. Juli 2016 erhöhen. Wer eine gesetzliche Hinterbliebenenrente bekommt, darf zudem mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass er mit Rentenabzügen rechnen muss.
Zwar sind Arbeitnehmer, die einen 450-Euro-Minijob haben, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.