Seit mehr als 20 Jahren verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich persönliche Renteninformationen an fast jeden gesetzlich Rentenversicherten, der 27 Jahre oder älter ist. Die enthaltenen Angaben zeigen dem Einzelnen, wie es um seine Rentenansprüche bestellt ist.

Man sollte sich nicht erst am Ende seines Berufslebens mit der Höhe der gesetzlichen Rente und dem frühestmöglichen Rentenbeginn auseinandersetzen, denn dann kann es zu spät sein, um eine notwendige Altersvorsorge aufzubauen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung im Detail zu lesen.

Wer mindestens 27 Jahre alt und fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten vorweisen kann, erhält jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Renteninformation.

Sie gibt einen Überblick, welche rentenrechtlichen Anwartschaften hinsichtlich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und auch der normalen Altersrente (Regelaltersrente) der Versicherte bisher erworben hat.

Höhe der Erwerbsminderungs- und Regelaltersrente

Konkret wird auf der ersten Seite der Renteninformation das Datum genannt, ab dem der jeweilige Rentenversicherte eine Regelaltersrente frühestens beziehen kann. Danach wird die aktuelle Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung genannt, die dem Versicherten zustehen würde, wenn er aus gesundheitlichen Gründen ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Renteninformation weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein könnte.

Des Weiteren wird die Höhe der Regelaltersrente ausgewiesen, die der Rentenversicherte erhalten würde, wenn er ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung keine neuen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlt und auch keine sonstigen Rentenzeiten dazukommen würden.

Zudem wird die hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente angezeigt, die der Rentenversicherte erwarten kann, wenn sich seine Einkommenssituation bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gegenüber dem Schnitt der letzten fünf Jahre nicht ändert.

Außerdem wird angegeben, wie hoch die Regelaltersrente wäre, wenn die jährliche Rentenanpassung ein oder zwei Prozent betragen würde. Alle in der Renteninformation aufgeführten Rentenbeträge sind Bruttobeträge, das heißt, hiervon sind noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise auch eine Einkommensteuer zu zahlen.

Von den Entgeltpunkten bis zur Rentenhöhe

Auf der Rückseite der Renteninformation werden die Grundlagen der Rentenberechnung kurz erläutert. Unter anderem wird erklärt, wie die sogenannten Entgeltpunkte, die ausschlaggebend für die Rentenhöhe sind, ermittelt werden und wie sich daraus die Rentenhöhe berechnet.

Maßgebliche Faktoren für die Bestimmung der Entgeltpunkte sind die eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträge und die rentenrechtlichen Zeiten wie Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten des Versicherten. Solche Zeiten sind beispielsweise Kindererziehungszeiten, Zeiten für die nicht-erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen oder Zeiten während der Schulausbildung und/oder des Studiums ab dem 17. Lebensjahr.

Unter der Überschrift „Rentenbeiträge und Entgeltpunkte“ werden danach die für den Versicherten an die GRV einbezahlten Rentenversicherungs-Beiträge aufgeführt. Dabei handelt es sich um Beiträge, die vom Versicherten selbst, vom Arbeitgeber, aber auch von öffentlichen Kassen, wie der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bund an die GRV entrichtet wurden.

Im Anschluss daran wird angegeben, wie viel Entgeltpunkte der Rentenversicherte bisher erreicht hat. Mit der ersten Renteninformation bekommt der Versicherte auch einen Versicherungsverlauf, also eine Übersicht zu allen rentenrelevanten Zeiten und Beiträge, die bisher im persönlichen Rentenkonto gespeichert sind und bei der Rentenermittlung berücksichtigt wurden. Weitere Erläuterungen zur Renteninformation enthält die downloadbare DRV-Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“.

Detaillierten Versicherungsverlauf prüfen

Außerdem wird im Alter von 43 Jahren jedem gesetzlich Rentenversicherten von der DRV eine detaillierte Übersicht zu allen rentenrechtlichen Zeiten und Beiträgen, sowie zusätzlich einen Fragebogen zur Kontenklärung zugesandt. Jeder Versicherte kann aber auch vor dem 43. Lebensjahr den Versicherungsverlauf formlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Ab dem 55. Lebensjahr bekommt ein Rentenversicherter statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Neben der voraussichtlichen Höhe der Alters-, der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente enthält diese ebenfalls eine Auflistung aller auf dem Rentenkonto dokumentierten GRV-Beiträge und rentenrechtlichen Zeiten.

Wer feststellt, dass die Renteninformation, die Rentenauskunft oder auch der zugesandte Versicherungsverlauf Fehler enthält, zum Beispiel, dass rentenrechtliche Zeiten fehlen oder falsche Werte eingetragen sind, sollte umgehend eine Berichtigung fordern. Dadurch lässt sich unter anderem eine fehlerhaft berechnete Rentenhöhe bei Renteneintritt verhindern.

Er kann sich dazu an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Auskunft geben auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 10004800 oder online im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Damit das Einkommen im Alter reicht

Wer sich nicht sicher ist, ob die Daten stimmen oder wie hoch seine Einkünfte unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits abgeschlossenen privaten Altersvorsorge sind, kann sich auch bei einem Versicherungsfachmann seines Vertrauens Rat holen. Dieser hilft bei der Überprüfung der Renteninformationen und kann entsprechende Berechnungen durchführen.

Auf der ersten Seite der Renteninformation weist übrigens die DRV ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung wichtig ist, da sich die Lücke zwischen dem Erwerbseinkommen und der zu erwartenden Rente weiter vergrößern wird.

Unter anderem rät der DRV, bei der Festlegung der Höhe der ergänzenden Altersvorsorge auch den Kaufkraftverlust, den die gesetzliche Rente durch die Inflation erleidet, zu berücksichtigen. Auch hier kann der Versicherungsexperte mit einer detaillierten Finanz- und Rentenanalyse weiterhelfen. Zusätzlich kann er im Falle einer Absicherungslücke individuell passende, zum Teil sogar staatliche geförderte Vorsorgelösungen aufzeigen.

Quelle: (verpd)

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