Die Deutsche Rentenversicherung ist mit ihrem neuen Portal zur digitalen Rentenübersicht online gegangen und erklärt, was die Plattform bietet, was sie noch nicht kann und welche Rolle sie künftig in der Altersvorsorge spielen soll.

Seit Juli dieses Jahres können die Bürger ihre Ansprüche zur Alterssicherung von verschiedenen Trägern und Anbietern digital einsehen. Das neue Portal der Deutschen Rentenversicherung versteht sich als ergänzende Informationsquelle, die als Basis in der Finanzberatung dienen soll.

„Am 30. Juni startete die Digitale Rentenübersicht. Bereits am ersten Tag erfolgten 9.500 erfolgreiche Anfragen über das Online-Portal. Nach einer Woche waren es bereits 154.000 Anfragen“, berichtet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach der Einführung ihres neuen Webportals Rentenuebersicht.de. Die Bürger können hier eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorge-Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung künftig online abrufen.

Der DRV betont weiter: „Das Verfahren läuft stabil, so dass die Plattform für interessierte Nutzende durchgehend erreichbar ist.“ Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der DRV startete Ende 2022 die erste Betriebsphase des neuen Onlinedienstes. Die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation beschloss der Bundestag im November 2020.

Portal stellt Informationen ergänzend zur Verfügung

Die digitale Rentenübersicht versteht der Sozialversicherungs-Träger als „ergänzende Informationsquelle“. Sie schließt Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein. Das sind folgende:

  • Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr und
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr.

Zum aktuellen Zeitpunkt nehmen noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten teil und nicht alle Varianten in der Digitalen Rentenübersicht werden derzeit angezeigt. „Ab wann alle Ansprüche zu sehen sein werden, hängt davon ab, wann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sich an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen“, erklärt die DRV.

Auf der Plattform gibt es eine Liste mit den bereits angebundenen Vorsorgeeinrichtungen. Weitere Träger und Unternehmen sollen im Laufe des Jahres folgen, so die DRV.

Authentifizierung mit elektronischem Personalausweis

Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Authentifizierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (oder der eID-Karte für EU-Bürger), um den Datenschutz zu gewährleisten. Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen Interessenten zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Eine wichtige Funktion des Portals: „Die Digitale Rentenübersicht kann Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und handeln zu können.“ Im genannten Webportal sind Antworten auf diverse offene Fragen zu dem neuen Angebot online abrufbar.

Umfrage: Verbraucher sehen das Portal positiv

Die Mehrheit der Verbraucher sieht in einem Onlineportal Vorteile. Das trifft auf Rentner und Arbeitnehmer zu, wie eine Befragung des Digitalverbands Bitkom e.V. zeigt. Sechs von zehn Deutschen (59 Prozent) würden eine einfache digitale Übersicht über ihre voraussichtlichen Einkünfte im Alter begrüßen. 70 Prozent der noch arbeitenden Bevölkerung, die nicht im Ruhestand sind, stimmen der Aussage zu.

Um eine individuell bedarfsgerechte Altersvorsorge zu planen, ist es jedoch nicht nur wichtig zu wissen, in welcher Höhe die voraussichtlichen Alterseinkünfte, zum Beispiel durch gesetzliche und/oder private Renten sowie sonstigen Einnahmen wie Kapitalerträge oder Mieten sein werden.

Berücksichtigt werden sollte auch die künftige Kaufkraft beziehungsweise der Kaufkraftverlust bis zur Rente durch die Inflation. Zudem ist es wichtig, die voraussichtliche Ausgabensituation richtig einzuschätzen. Dabei gilt es auch mögliche Änderungen im persönlichen Umfeld, wie den Eintritt einer Erwerbsminderung, einer Pflegebedürftigkeit oder den Tod des Ehepartners mit zu berücksichtigen.

Ein Versicherungsfachmann hilft auf Wunsch im Rahmen einer Beratung unter zu Hilfenahme spezieller Computerprogramme dabei.

Quelle: (verpd)

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