Wer ein neues Haus baut oder ein bestehendes umbaut, renoviert oder saniert, investiert in der Regel sehr viel Geld. Sichert man zahlreiche Risiken, die so ein Bauvorhaben mit sich bringt, nicht ausreichend ab, kann diese Nachlässigkeit zum finanziellen Desaster führen.

An Baustellen gibt es nicht selten ein hohes Unfallrisiko für die Bauarbeiter, aber auch für Außenstehende wie Besucher oder Passanten. Auch Schäden an Nachbargebäuden durch eine Bautätigkeit sind keine Seltenheit. Zudem können die Gewerke und Baumaterialien durch diverse Gefahren wie Brand, Starkregen oder Diebstahl beschädigt oder zerstört werden. Diese und andere Schäden können für den Bauherrn ohne einen passenden Versicherungsschutz schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Grundsätzlich haftet ein Bauherr, auch wenn es sich um eine Privatperson handelt, für fast alle Risiken, die von seiner Baustelle ausgehen – egal ob ein neues Haus gebaut wird oder ein bestehendes Gebäude um- oder ausgebaut, renoviert oder saniert werden soll.

Die Unfallrisiken auf einer Baustelle sind vielfältig: von nicht ordnungsgemäß abgesichertem Baumaterial auf dem Gehweg, verschmutzten Zufahrten, ungesicherten Baugruben, einer schlechten Beleuchtung und Beschilderung der Baustelle bis hin zu herunterfallenden Bauteilen. Schnell kann dadurch ein Bauarbeiter oder auch ein Passant zu Schaden kommen.

Die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen eines Geschädigten aufgrund eines solchen Vorfalles sind vom Bauherrn zu tragen. Doch gerade bei schweren Verletzungen und möglichen dauerhaften Folgen summiert sich der Schadenersatz schnell auf eine sechs- bis siebenstellige Summe – für die meisten Bauherren wäre dies eine finanzielle Katastrophe.

Hohe Haftungsrisiken für Bauherren

Das gleiche gilt, wenn eine Nachbarimmobilie beschädigt wird, beispielsweise weil durch Erschütterungen des Erdbodens infolge notwendiger Abriss- oder Erdarbeiten Risse am Mauerwerk des Nachbarhauses entstehen. Auch hier kann der Bauherr zur Haftung herangezogen werden.

Eine Risikoabsicherung für Schäden, die Dritte durch den Bau erleiden und für die der Bauherr haften muss, ist jedoch mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung möglich. Eine solche Police übernimmt dabei nicht nur berechtigte Ansprüche von Geschädigten, sondern wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Hausbesitzer, die nur kleine Aus- oder Umbaumaßnahmen durchführen wollen und bereits eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben, können sich unter Umständen den Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung sparen. Eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – ein entsprechender Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus ist oft kostenlos bereits in einer Privathaftpflichtpolice enthalten – beinhaltet häufig einen Bauherrenhaftpflichtschutz bis zu einer bestimmten Bausumme.

Liegt das Bauvorhaben über der Bausumme, die in der bestehenden Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung automatisch mitversichert ist, lässt sich der Versicherungsschutz häufig optional gegen einen Aufpreis entsprechend erweitern. Wenn nicht, sollte eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung für die komplette Bausumme abgeschlossen werden.

Sachschäden am eigenen Baumaterial

Neben den Haftpflichtschäden durch das Bauvorhaben sind aber auch hohe Sachschäden am eigenen Baumaterial sowie an den fertiggestellten Gewerken durch Brand, Blitzschlag, Starkregen, Sturm und Hagel oder auch durch Diebstahl oder Vandalismus möglich.

Selbst die Beschaffenheit des Baugrundes kann zur finanziellen Gefahr für den Bauherrn werden, wenn es beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs zu Spannungsrissen in der bereits fertiggestellten Bodenplatte des Hauses kommt.

Absichern lassen sich solche Schäden mit einer Bauleistungs- oder auch Bauwesenversicherung. Je nach Vertragsvereinbarung sind in einer solchen Police während der Bauphase alle Bauleistungen, Baustoffe und fertiggestellten Bauteile des Roh-, Aus- oder Umbaus eines konkret benannten Bauvorhabens abgesichert.

Die Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung leistet üblicherweise für unvorhersehbar eingetretene Schäden. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Starkregen, Hagel und Sturm, durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen durch Unbekannte und auch durch ein Missgeschick des Bauherrn oder einer seiner Helfer.

Ferner lassen sich oftmals Schäden, die aufgrund nicht bekannter Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, aber auch Diebstahlschäden von bereits fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen wie Sanitäranlagen und Heizkörpern in der Police optional mitversichern. Gegen Aufpreis können mitunter auch Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen mitversichert werden.

Hinweis: In vielen Bauleistungspolicen besteht ein Versicherungsschutz bei Brand-, Explosions- und Blitzschäden in der Regel nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Diese Risiken lassen sich jedoch mit einer separaten Feuerrohbauversicherung absichern. In diversen Gebäudeversicherungen ist eine Feuerrohbauversicherung jedoch kostenlos enthalten, sofern das Bauvorhaben binnen eines in der Police vereinbarten Zeitraumes, zum Beispiel binnen sechs oder 24 Monate, abgeschlossen ist.

Wer ein Haus neu baut, für den kann es daher sinnvoll sein kann, die Gebäudeversicherung bereits bei Baubeginn abzuschließen – sofern eine Feuerrohbauversicherung inkludiert ist. Baut man eine vorhandene Immobilie aus oder um, sollte man nachfragen, ob in der bestehenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbauversicherung mitversichert ist und die darin vereinbarte Versicherungssumme sowie die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.

Bei Abschluss der Baumaßnahmen

Kurz vor dem Abschluss der Baumaßnahmen, ist die eventuell bereits bestehende Gebäudeversicherung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Ein An- oder Umbau sowie ein Vollwärmeschutz oder eine neu installierte Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage können beispielsweise den Wert des Hauses erhöhen. Wird die Versicherungssumme der bestehenden Gebäudeversicherung nicht angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.

Im Schadenfall würde dann nur eine Schadenleistung entsprechend dem versicherten Anteil und nicht die tatsächliche Schadenhöhe erstattet werden. In manchen Fällen kann auch eine Zusatzabsicherung notwendig werden. Befindet sich zum Beispiel eine neu eingebaute Wärmepumpe außerhalb des Hauses, muss diese bei einigen Versicherern separat per Antrag in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen werden.

Mit einer separaten Versicherungspolice oder dem Einschluss eines Zusatzbausteins in die Wohngebäudeversicherung kann eine Wärmepumpe gegen weitere Gefahren, die zur Beschädigung oder dem Abhandenkommen der Anlage führen können, versichert werden. Je nach Vereinbarung sind zum Beispiel der Diebstahl oder Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, Frost, Bedienungsfehler sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler versicherbar.

Manchmal können Umbauten auch zu einer Beitragsherabsetzung bei bestehenden Versicherungen führen: Wer beispielsweise seine Heizung wechselt und statt mit Öl nun mit Pellets oder per Fernwärme heizt, kann sich in der Regel die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, die für die Öltanks noch sinnvoll war, sparen.

Tipps vom Profi

Versicherungstipps zum Thema Immobilie und Bauen enthält der Ratgeber „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“, der kostenlos vom Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. heruntergeladen werden kann.

Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor Beginn der Baumaßnahmen vom Versicherungsvermittler beraten zu lassen, um den Versicherungsschutz bedarfsgerecht anzupassen und teure Absicherungslücken zu vermeiden.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden